Zählerstillstand

Diskutiere Zählerstillstand im Forum News, Informationen & Feedback im Bereich ALLGEMEINES - Hallo.Mein Name ist Patrick und ich habe, folgendes Problem: Mein Netzbetreiber,glaubt mir nicht das mein HT-NT ,Zähler kaputt ist und weigert...
Ist es denn Aufgabe des Kunden, den Zähler regelmäßig zu überprüfen und Fehlfunktionen beim Messstellenbetreiber schriftlich anzuzeigen?
 
Falsch die Kosten des anwalts zahlt der der Die Ursache gesetzt hat und das war der Messstellenbetreibers und wenn der TE da per Anwalt auch den Tag Urlaub geltend macht zahlen die diesen Tag auch noch !
Stimmt, aber nur nach einem gewonnen Zivilprozess :)

Da aber die Situation sowieso zu Gunsten des Kunden ist, und nicht zu Gunsten des Messstellenbetreibers, wird das faktisch in einem Vergleich enden, wenn es überhaupt zu einen Verfahren kommen würde, was ich mal stark anzweifle. Tjo, und ein Vergleich ist nunmal ein Vergleich, somit darf dann jeder seine Anwaltskosten selbst tragen.

Vorallem ich versteh hier mal überhaupt nicht die Grundlage warum jemand anwaltlich oder gar gerichtlich darauf pochen will, etwas zu seinen Gunsten anzuzweifeln und vorallem dafür Geld, was er vermutlich nie zurück bekommt, auszugeben. Der TE hat festgestellt das die Messeinrichtung nicht funktioniert, Anrufe nutzen nix, also wenn er auf Nummer sicher gehen will, einfaches Einschreiben mit Rückschein an den Messstellenbetreiber und gut ist. Kostet weniger als 10€ und ist rechtlich vollkommen ausreichend. Kommt dieser dann bei der nächsten Abrechnung von wegen Schätzung und so, kann man nachweisen das man ihn darauf aufmerksam gemacht hat und fertig.

Klar, man kann aber auch alles und jeden vor Gericht zerren wollen, ich mein die armen Anwälte müssen ja auch von irgendwas leben. Achja, wenn jetzt wer kommt von wegen Rechtschutzversicherung, bitte nochmals den zweiten Abschnitt in diesen Beitrag lesen ;)
 
.....,aber neben dem NT-Rad ist ein grüner Pfeil und neben dem HT-Rad auch,aber dort ist der Pfeil nicht grün,sondern nur die Aussparung des Pfeiles zu erkennen.Ich werde denen das nocheinmal,schriftlich zusenden und wenn dann immer noch nichts passiert, einem Anwalt übergeben.....aber ich werde einen Elektriker kommen lassen der das bestätigt.
Warum? Das kostet nur dein Geld und deine Zeit. Wie schon richtig erwähnt wurde, zählt der Zähler zu deinen Gunsten, muss nur darauf achten, dass er nicht rückwärts läuft, dass rechnen Sie dir denn komplett ab. Das merken die einfach nicht, kein Nullverbrauch und auch keinen technisch unmöglichen hohen Verbrauch.
Ich glaube die Netzbetreiber, stellen sich nur so an,weil viele Leute sagen ihr Zähler sei kaputt,da die Stromrechnung nicht stimmt. Allerdings,finde ich es in meinem Fall,ziemlich, nervig,da 1.das ganze schon ein Monat her ist und der Zähler immer noch,steht.2.Da es bei mir um einen kompletten Stillstand geht und nicht um eine zu hohe Stromrechnung. 3.Da ich das ganze,schon vor einem Monat per Foto an meinen Netzbetreiber, schickte.
Einfach ruhig bleiben und freuen, du hast sie schriftlich hingewiesen. Ich würde jetzt einfach nur selber dokumentieren, wann man welche Aktion unternommen hat. Du bist deiner Mitteilungspflicht nachgekommen.
Kommt mir alles nicht unbekannt vor, habe ich auch alles durch, einschließlich ewiges Gewarte in der Hotline, bei nerviger Musik. Mein Zähler ist auch defekt - zählt deutlich zu wenig, so dass ich im diesen kühlen Frühjahr einen 15kW Heizlüfter ins Gewächshaus gestellt habe, um überhaupt noch eine Stromverbrauch zu haben. Egal, wenn‘s zu warm wird kann ich ja die Dachlucken öffnen, ich bin meiner Mitteilungspflicht nachgekommen, es interessiert keinen, mich auch nicht mehr
Nur als Ratschlag der Anwalt ist jeden Euro wert . Und auch die Kosten des Anwalts bezahlt dann der Messstellenbetreiber .
Träumer, das glaubst du auch nur. Weder ist jeder Ratschlag eines Anwaltes was Wert, noch besteht kein Rechtsanspruch, dass der Messstellenbetreiber die Kosten dafür übernimmt. Du kannst Glück haben wenn er‘s macht oder du brauchst einen Titel. Naja - auf hoher See und vor Gericht.... - man kennt ja den Spruch
Sag ich doch. Da seine Bemühungen fruchtlos waren bleibt nur der Weg denen Dampf unter den Hintern zu machen und zwar mit Nachdruck . Zumal sollte es doch zu einem Rechtsstreit kommen hat er schon anwaltschaftliche Unterstützung und da überlegen sich solche Leute das gründlich ob sie da einen Rechtsstreit anzetteln .
Wozu als Streithansel auftreten, wenn man nicht benachteiligt wurde, es bringt außer Kosten, Ärger und Zeitverschwendung nichts.
....und wenn der TE da per Anwalt auch den Tag Urlaub geltend macht zahlen die diesen Tag auch noch !
Also ich habe eine Zeitlang für unser Büro einige Streitverfahren vor Gericht als Zuschauer begleitet - die sind ja meistens öffentlich. Mir ist kein Fall bekannt, wo der Zeitaufwand und der Ärger in irgendeiner Form berücksichtigt und somit vergütet wurde. Auch der Messstellenbetreiber kommt nicht selber, sondern schickt seine Anwälte, da er die Zeit nicht bezahlt bekommt.

Wozu einen Anwalt?
Der Zähler zählt zu Lasten des Nezbetreibers und nicht zum Nachteil des TE falsch.
Den Netzbetreiber darauf schriftlich hinweisen, und fertig.

Wenn sie darauf nicht reagieren, ist das nicht das Problem des TE.
Eben
 
Wenn es nicht die Aufgabe des Kunden ist, auf einen nicht funktionierenden Zähler hinzuweisen, wozu dann das Einschreiben? Vor allem, da man damit ja den Inhalt des Schreibens auch nicht nachweisen kann...
Man bräuchte eine schriftliche Antwort des Betreibers, dass der Zähler in Ordnung ist, dann wäre man völlig auf der sicheren Seite.
 
Als Sicherheit, sollte der Netzbetreiber versuchen, den Hochtarifverbrauch aufgrund der vorigen Jahre zu schätzen, und Nachforderungen stellen will.

Dann kann man nachweisen, den Umstand gemeldet zu haben, und dass sie selber Schuld sind, wenn sie nicht reagieren.
 
Und genau solche Spielerein umgehst du, wenn da ein Anwalt eingeschaltet wird ! Ansonsten haben die viel viel Zeit und du im nach hinein den Ärger . Und auf Briefe auch per Einschreiben und Telefonanrufe reagieren die Rotzfrech.
Mit einem Anwalt legen die sich selten an .
 
Wenn es nicht die Aufgabe des Kunden ist, auf einen nicht funktionierenden Zähler hinzuweisen, wozu dann das Einschreiben?
möchte mich da mal selbst zitieren...
...Anrufe nutzen nix, also wenn er auf Nummer sicher gehen will, einfaches Einschreiben mit Rückschein an den Messstellenbetreiber und gut ist.
Damit kann er den Nachweis erbringen, dass er den Messstellenbetreiber informiert hat.

Vor allem, da man damit ja den Inhalt des Schreibens auch nicht nachweisen kann...
Ist auch nicht Sinn und Zweck des Einschreibens den Inhalt zu bestätigen, das kann keinerlei schriftliche Zustellung, egal in welcher Form auch immer.
 
Und genau solche Spielerein umgehst du, wenn da ein Anwalt eingeschaltet wird ! Ansonsten haben die viel viel Zeit und du im nach hinein den Ärger .
japp, vorallem macht dein Anwalt das nicht für umme, sondern der berechnet dir jede Zeile Text. Zum Thema "Kostenrückforderung" hab ich ja schon was geschrieben ^^

Und auf Briefe auch per Einschreiben und Telefonanrufe reagieren die Rotzfrech.
Die können drauf reagieren wie sie wollen, schlussendlich müssen sie dann auch die ersten rechtlichen Schritte einleiten.

Mit einem Anwalt legen die sich selten an .
Nö, machen die nicht. Wie schon geschrieben wurde haben die eigene Anwälte und die entscheiden dann ob da überhaupt was gemacht wird, also ob es sich "rechtlich" überhaupt lohnt da Resourcen reinzustecken.
Aber ich seh schon, du hast das mit dem Zivilrecht schon richtig verstanden :cool:
 
geh gleich zum Anwalt , der erreicht mehr als du. Auch in einem evl möglichem Rechtsstreit hast du dann die besseren Karten .
:D Somit der Anwalt auch etwas zu schmunzeln hat? Vielleicht gleich einen nehmen, der auch in "Karlsruhe" zugelassen ist. Sollte es mal mit Hilfe dieses Forums in die Revision gehen.....

Du bist deiner Mitteilungspflicht nachgekommen.
Mitteilungspflicht gemäß VDE, AGB oder welchem Gesetz???

Aber ich seh schon, du hast das mit dem Zivilrecht schon richtig verstanden :cool:
Nachdem der @Pumukel beim Verwaltungs- und Steuerrecht doch nicht so sattelfest war, widmet er sich jetzt dem Zivilrecht.....

Selten, SELTEN so viel Unsinn in einem Thread gelesen.
 
Und nebenbei wie viele kWh HT Strom bekommt man für eine Anwaltsstunde? 500kWh? 800kWh?
Der Messtellenbetreiber ist auf einen Defekt hingewiesen worden fertig, vielleicht hat der sich auch ausgerechnet was Ihn ein neuer Zähler mit Austausch kostet und entschieden, daß ihn das billiger kommt wenn der bis zum nächsten regelmäßigen Austausch weiter läuft.
 
Also auf so eine schwachs... Idee muss man erstmal kommen:
Ein Zähler zählt nach allem Anschein ZUGUNSTEN des Verbrauchers, dieser macht ungefragt, unaufgefordert und ohne jegliche Verpflichtung MEHRFACH auf das Problem (welches weder seins ist, noch jemals sein wird) aufmerksam; der Zählerbetreiber reagiert nicht und "zum Dank" soll sich der Verbraucher einen Anwalt suchen und weitere Zeit und vor Allem Geld "in die Hand nehmen", um vorab etwaige, in keinem Fall gegen ihn zu richtende Ansprüche aufgrund der Dusseligkeit des VNB abzuwehren???
Wie gesagt, auf solche krude Ideen muss man wirlich erstmal kommen..... da spricht ja mit jedem Wort die Lebenserfahrung und das jurisitische 1x1.....:confused:
 
Noch mal wenn da der Netzbetreiber telefonisch dem Kunden die Auskunft gibt er soll einen Elektriker rufen ist das schon eine Frechheit und lässt sehr tief blicken.
Den wenn der Kunde den Elektriker ruft bezahlt der Kunde den auch. Als Schaden ist ihm ja auch ein Tag Urlaub entgangen.
Den Mangel an der Zähleranlage hat aber der Messstellenbetreiber zu beseitigen und zwar auf seine Kosten . So und wenn ein Anwalt da einen Brief schreibt hat der Kunde da auch den Nachweis das der Messstellenbetreiber den Brief erhalten hat und auch der Inhalt des Briefes ist dokumentiert .
 
it's not a bug it's a feature...
zumindest für den Nutzer.:D
 
Noch mal wenn da der Netzbetreiber telefonisch dem Kunden die Auskunft gibt er soll einen Elektriker rufen ist das schon eine Frechheit und lässt sehr tief blicken.
Den wenn der Kunde den Elektriker ruft bezahlt der Kunde den auch. Als Schaden ist ihm ja auch ein Tag Urlaub entgangen.
Den Mangel an der Zähleranlage hat aber der Messstellenbetreiber zu beseitigen und zwar auf seine Kosten . So und wenn ein Anwalt da einen Brief schreibt hat der Kunde da auch den Nachweis das der Messstellenbetreiber den Brief erhalten hat und auch der Inhalt des Briefes ist dokumentiert .

Dem ersten Satz ist zuzustimmen. Der Rest ist leider Schwachfug.

Analog dieser verqueren Ansicht würdest Du also auch zu einem Anwalt gehen, wenn Dein Nachbar an seinem Auto das Licht anlässt, Du ihn darauf aufmerksam gemacht hast, er aber nicht reagiert und Du Dich nun gegen etwaige Schadenersatzansprüche (defekte Batterie etc.) Deines Nachbarn absichern möchtest.
Dann mal viel Spaß.

Nebenfrage: Deine "Anwaltsratschläge" kommen hier ja reichlich im Forum. Wie oft hast Du denn "im richtigen Leben" bereits einen Anwalt kontaktiert, wieviel Prozesse geführt und wie hoch war dabei dei "Erfolgsquote"?
 
So und wenn ein Anwalt da einen Brief schreibt hat der Kunde da auch den Nachweis das der Messstellenbetreiber den Brief erhalten hat und auch der Inhalt des Briefes ist dokumentiert .
An dieser Stelle nochmals, nein der Inhalt des Briefes ist nicht dadurch dokumentiert das ein Anwaltsbüro diesen verfasst oder versendet. Nur so am Rande, ein Anwaltsbüro verschickt seltenst zb. ein Einschreiben, weil sie dies nicht müssen. Alleine der Eintrag in Ausgangsbuch langt juristisch für die Zustellung aus. Aber Obacht! Auch das kann nicht den Inhalt des Schreibens bestätigen. Da sind wir wieder beim Einschreiben, das macht nämlich genau das gleiche, nur halt für unter 10 Euro.

Das der Messstellenbetreiber den Mangel an der Messtelle auf eigene Kosten beseitigen muss steht ja ausser Frage. Nur liegt es in seinem Interesse wann er dies durchführt. Für den Kunden ist es nur vorteilhaft, dass wenn er von dem Mangel Kenntnis erlangt hat, oder vermutet das es ein Mangel ist, er diesen meldet. Ebenso kann der Kunde sich auch zurücklehnen und auf die nächste Abrechnung warten. Solange die Messeinrichtung nicht nachweislich manipuliert wurde, wird der Messstellenbetreiber mit keiner Forderung durchkommen.
 
Mal zum Nachdenken, der Zähler zählt im NT und der Messstellenbetreiber fordert eine Nachzahlung für den HT . Der Verbrauch im HT kann aber nur geschätzt werden und den Schätzen die Lieferanten nie zu ihren Ungunsten. Im Endeffekt zahlt der Kunde drauf. So und gehen wir vom ungünstigstem Fall aus der Zähler hat ne Macke und nicht die Tarifumschaltung, kann der Verbrauch auch höher liegen ohne das es der Kunde merkt .
Nachtrag: Die Zähler der Energieversorger zählen nie Falsch und werden ja auch regelmäßig nach der Eichpflicht alle 16 Jahre bei Ferrariszählern und alle 8 Jahre bei elektronischen getauscht .:p Und wenn die falsch zählen geht der Ärger los. :(
So und nun der andere Fall der Zähler zählt im HT dann bezahlt der Kunde deutlich zu viel und auch bei der Erstattung geht die zu Lasten des Kunden denn dann wird der NT meist zu niedrig geschätzt .
 
Zuletzt bearbeitet:
So und gehen wir vom ungünstigstem Fall aus der Zähler hat ne Macke und nicht die Tarifumschaltung, kann der Verbrauch auch höher liegen ohne das es der Kunde merkt .

Das deckt aber nur nicht die Beobachtung des TE, ist also irrelevant.

Mal zum Nachdenken, der Zähler zählt im NT und der Messstellenbetreiber fordert eine Nachzahlung für den HT .

Auf welcher gesetzlichen Grundlage?? Das sog. "Pumukel-Law"?
Hier zahlt überhaupt keiner drauf, es sei denn, er geht auf unsinnige Vorschläge ein und verbläst unnötigerweise Geld beim Anwalt.
 
Auf welcher Grundlage sollte er nachfordern?
Nach seiner Meinung ist der Zähler doch vollkommen in Ordnung.
 
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