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Ist es denn Aufgabe des Kunden, den Zähler regelmäßig zu überprüfen und Fehlfunktionen beim Messstellenbetreiber schriftlich anzuzeigen?
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Stimmt, aber nur nach einem gewonnen ZivilprozessFalsch die Kosten des anwalts zahlt der der Die Ursache gesetzt hat und das war der Messstellenbetreibers und wenn der TE da per Anwalt auch den Tag Urlaub geltend macht zahlen die diesen Tag auch noch !
Warum? Das kostet nur dein Geld und deine Zeit. Wie schon richtig erwähnt wurde, zählt der Zähler zu deinen Gunsten, muss nur darauf achten, dass er nicht rückwärts läuft, dass rechnen Sie dir denn komplett ab. Das merken die einfach nicht, kein Nullverbrauch und auch keinen technisch unmöglichen hohen Verbrauch......,aber neben dem NT-Rad ist ein grüner Pfeil und neben dem HT-Rad auch,aber dort ist der Pfeil nicht grün,sondern nur die Aussparung des Pfeiles zu erkennen.Ich werde denen das nocheinmal,schriftlich zusenden und wenn dann immer noch nichts passiert, einem Anwalt übergeben.....aber ich werde einen Elektriker kommen lassen der das bestätigt.
Einfach ruhig bleiben und freuen, du hast sie schriftlich hingewiesen. Ich würde jetzt einfach nur selber dokumentieren, wann man welche Aktion unternommen hat. Du bist deiner Mitteilungspflicht nachgekommen.Ich glaube die Netzbetreiber, stellen sich nur so an,weil viele Leute sagen ihr Zähler sei kaputt,da die Stromrechnung nicht stimmt. Allerdings,finde ich es in meinem Fall,ziemlich, nervig,da 1.das ganze schon ein Monat her ist und der Zähler immer noch,steht.2.Da es bei mir um einen kompletten Stillstand geht und nicht um eine zu hohe Stromrechnung. 3.Da ich das ganze,schon vor einem Monat per Foto an meinen Netzbetreiber, schickte.
Träumer, das glaubst du auch nur. Weder ist jeder Ratschlag eines Anwaltes was Wert, noch besteht kein Rechtsanspruch, dass der Messstellenbetreiber die Kosten dafür übernimmt. Du kannst Glück haben wenn er‘s macht oder du brauchst einen Titel. Naja - auf hoher See und vor Gericht.... - man kennt ja den SpruchNur als Ratschlag der Anwalt ist jeden Euro wert . Und auch die Kosten des Anwalts bezahlt dann der Messstellenbetreiber .
Wozu als Streithansel auftreten, wenn man nicht benachteiligt wurde, es bringt außer Kosten, Ärger und Zeitverschwendung nichts.Sag ich doch. Da seine Bemühungen fruchtlos waren bleibt nur der Weg denen Dampf unter den Hintern zu machen und zwar mit Nachdruck . Zumal sollte es doch zu einem Rechtsstreit kommen hat er schon anwaltschaftliche Unterstützung und da überlegen sich solche Leute das gründlich ob sie da einen Rechtsstreit anzetteln .
Also ich habe eine Zeitlang für unser Büro einige Streitverfahren vor Gericht als Zuschauer begleitet - die sind ja meistens öffentlich. Mir ist kein Fall bekannt, wo der Zeitaufwand und der Ärger in irgendeiner Form berücksichtigt und somit vergütet wurde. Auch der Messstellenbetreiber kommt nicht selber, sondern schickt seine Anwälte, da er die Zeit nicht bezahlt bekommt.....und wenn der TE da per Anwalt auch den Tag Urlaub geltend macht zahlen die diesen Tag auch noch !
EbenWozu einen Anwalt?
Der Zähler zählt zu Lasten des Nezbetreibers und nicht zum Nachteil des TE falsch.
Den Netzbetreiber darauf schriftlich hinweisen, und fertig.
Wenn sie darauf nicht reagieren, ist das nicht das Problem des TE.
möchte mich da mal selbst zitieren...Wenn es nicht die Aufgabe des Kunden ist, auf einen nicht funktionierenden Zähler hinzuweisen, wozu dann das Einschreiben?
Damit kann er den Nachweis erbringen, dass er den Messstellenbetreiber informiert hat....Anrufe nutzen nix, also wenn er auf Nummer sicher gehen will, einfaches Einschreiben mit Rückschein an den Messstellenbetreiber und gut ist.
Ist auch nicht Sinn und Zweck des Einschreibens den Inhalt zu bestätigen, das kann keinerlei schriftliche Zustellung, egal in welcher Form auch immer.Vor allem, da man damit ja den Inhalt des Schreibens auch nicht nachweisen kann...
japp, vorallem macht dein Anwalt das nicht für umme, sondern der berechnet dir jede Zeile Text. Zum Thema "Kostenrückforderung" hab ich ja schon was geschrieben ^^Und genau solche Spielerein umgehst du, wenn da ein Anwalt eingeschaltet wird ! Ansonsten haben die viel viel Zeit und du im nach hinein den Ärger .
Die können drauf reagieren wie sie wollen, schlussendlich müssen sie dann auch die ersten rechtlichen Schritte einleiten.Und auf Briefe auch per Einschreiben und Telefonanrufe reagieren die Rotzfrech.
Nö, machen die nicht. Wie schon geschrieben wurde haben die eigene Anwälte und die entscheiden dann ob da überhaupt was gemacht wird, also ob es sich "rechtlich" überhaupt lohnt da Resourcen reinzustecken.Mit einem Anwalt legen die sich selten an .
Somit der Anwalt auch etwas zu schmunzeln hat? Vielleicht gleich einen nehmen, der auch in "Karlsruhe" zugelassen ist. Sollte es mal mit Hilfe dieses Forums in die Revision gehen.....geh gleich zum Anwalt , der erreicht mehr als du. Auch in einem evl möglichem Rechtsstreit hast du dann die besseren Karten .
Mitteilungspflicht gemäß VDE, AGB oder welchem Gesetz???Du bist deiner Mitteilungspflicht nachgekommen.
Nachdem der @Pumukel beim Verwaltungs- und Steuerrecht doch nicht so sattelfest war, widmet er sich jetzt dem Zivilrecht.....Aber ich seh schon, du hast das mit dem Zivilrecht schon richtig verstanden
Und auch die Kosten des Anwalts bezahlt dann der Messstellenbetreiber
Noch mal wenn da der Netzbetreiber telefonisch dem Kunden die Auskunft gibt er soll einen Elektriker rufen ist das schon eine Frechheit und lässt sehr tief blicken.
Den wenn der Kunde den Elektriker ruft bezahlt der Kunde den auch. Als Schaden ist ihm ja auch ein Tag Urlaub entgangen.
Den Mangel an der Zähleranlage hat aber der Messstellenbetreiber zu beseitigen und zwar auf seine Kosten . So und wenn ein Anwalt da einen Brief schreibt hat der Kunde da auch den Nachweis das der Messstellenbetreiber den Brief erhalten hat und auch der Inhalt des Briefes ist dokumentiert .
An dieser Stelle nochmals, nein der Inhalt des Briefes ist nicht dadurch dokumentiert das ein Anwaltsbüro diesen verfasst oder versendet. Nur so am Rande, ein Anwaltsbüro verschickt seltenst zb. ein Einschreiben, weil sie dies nicht müssen. Alleine der Eintrag in Ausgangsbuch langt juristisch für die Zustellung aus. Aber Obacht! Auch das kann nicht den Inhalt des Schreibens bestätigen. Da sind wir wieder beim Einschreiben, das macht nämlich genau das gleiche, nur halt für unter 10 Euro.So und wenn ein Anwalt da einen Brief schreibt hat der Kunde da auch den Nachweis das der Messstellenbetreiber den Brief erhalten hat und auch der Inhalt des Briefes ist dokumentiert .
So und gehen wir vom ungünstigstem Fall aus der Zähler hat ne Macke und nicht die Tarifumschaltung, kann der Verbrauch auch höher liegen ohne das es der Kunde merkt .
Mal zum Nachdenken, der Zähler zählt im NT und der Messstellenbetreiber fordert eine Nachzahlung für den HT .