Zählerstillstand

Diskutiere Zählerstillstand im Forum News, Informationen & Feedback im Bereich ALLGEMEINES - Hallo.Mein Name ist Patrick und ich habe, folgendes Problem: Mein Netzbetreiber,glaubt mir nicht das mein HT-NT ,Zähler kaputt ist und weigert...
Auf welcher Grundlage sollte er nachfordern?
Nach seiner Meinung ist der Zähler doch vollkommen in Ordnung.
Achso wenn ein Zähler nicht zwischen HT und NT umschaltet ist er in Ordnung ? Komische Ansichten. Fakt der Zähler zählt zum jetzigem Zeitpunkt falsch ohne Wenn und Aber ! Ob die Ursache nun am Zähler oder an der Tarifumschaltung liegt kann dem Kunden schlicht und einfach am ..... vorbei gehen .
 
Schon interessant wie du deinen Standpunkt verteidigst. Läuft aber dennoch immer wieder auf das gleiche raus. Wenn der Kunde einen NT/HT Zähler hat, muss der Kunde weder täglich, noch monatlich, oder gar halbjährlich diesen auf seine ordnungsgemäße Funktion überprüfen. Warum? Weil er in 99,99% der Fälle dazu überhaupt nicht in der Lage ist.
Klar, der Messstellenbetreiber kann dann hingehen und per Schätzung versuchen den Kunden hierfür zu belangen. Die Frage wäre, und diese würde auch ein Richter in einem Verfahren stellen, warum der Kunde schuldhaft gehandelt hat.
Mit welchen Argument, deiner Meinung nach, kann nun der Messstellenbetreiber punkten? Mit dem "Nichtwissen der ordnungsgemäßen Funktion"? Oder gar mit der Begründung "das hat der Kunde wissendlich verschwiegen"?

Ich versteh ja mittlerweile den Umstand das man für jeden Pups jemanden verklagen will, nur sollte doch wenigstens die Anschuldigung einer Anhörung standhalten können.

Nachtrag
Fakt der Zähler zählt zum jetzigem Zeitpunkt falsch ohne Wenn und Aber ! Ob die Ursache nun am Zähler oder an der Tarifumschaltung liegt kann dem Kunden schlicht und einfach am ..... vorbei gehen .
Öhm, nunja, das ist doch das was wir, im Gegensatz zu dir, schon die ganze Zeit sagen...oder nicht?
 
Ob die Ursache nun am Zähler oder an der Tarifumschaltung liegt kann dem Kunden schlicht und einfach am ..... vorbei gehen .

Genau. Ebenso, wie es ihm an demselben vorbeigehen kann und wird, wenn der VNB auf seine diesbezüglichen Informationen nicht entsprechend reagiert.
Diese Information war schon mehr, als man (bzw. der VNB) eigentlich verlangen kann, siehe Beitrag #40 von @PeterVDK.
 
Wenn man es denn tatsächlich 10000% hieb- und stichfest machen WOLLTE (kenne allerdings keinen verständigen Menschen, der so reagieren würde), dann würde man einen Dreizeiler aufsetzen mit dem Tenor:
"Ich habe den Verdacht, dass mein Zähler mit der Nummer xyz seit ungefähr.... keine Umschaltung zwischen NT und HT mehr vornimmt. Hiermit habe ich etwaigen Mitwirkungspflichten gem. § 241 Abs. 2 BGB Genüge getan. Jegliche aus dieser etwaigen Fehlfunktion des Zählers entstehenden Nachteile gehen damit nicht zu meinen Lasten".

Dieses lässt man dann per Gerichtsvollzieher zustellen (in der Regel für unter 20 €) und NUR damit ist dann auch der INHALT des Schreibens rechtssicher dokumentiert.
Für dieses Geld macht Dir kein Anwalt auch nur die Türe auf.
 
Auch das kann nicht den Inhalt des Schreibens bestätigen. Da sind wir wieder beim Einschreiben, das macht nämlich genau das gleiche, nur halt für unter 10 Euro
Da wir hier ja munter juristische Tips geben, sollte man aufpassen.

Einwurfeinschreiben belegen den Eingang *irgendeines* Briefes mit *irgendwelchem* Inhalt. Das ist nicht wertlos, aber nahe daran.
Einschreiben mit Rückschein können vom Empfänger abgewiesen werden.

Die einzige Zustellung, die Zugang und Inhalt belegt, läuft über den Gerichtsvollzieher und ist - wenn man ihn NICHT beauftragt, das Dokument persönlich abzugeben, sondern per Postzustellungsauftrag - erstaunlich preiswert.
 
Da wir hier ja munter juristische Tips geben, sollte man aufpassen.
Nana, bitte nicht wieder einfach Sätze aus dem Kontext reissen (bezogen auf das von dir zitierte).

Einwurfeinschreiben belegen den Eingang *irgendeines* Briefes mit *irgendwelchem* Inhalt. Das ist nicht wertlos, aber nahe daran.
Hab ich irgendwo irgendetwas anderes behauptet, also was den ersten Satz betrifft? Macht das Einschreiben mit Rückschein übrigens ebenso, aber auch das hatten wir schon.
Was das wertlos betrifft, bezogen auf den Themenstrang würde ich vermuten, dass es eben nicht "nahe dran ist wertlos zu sein". Ich weiss nicht warum man themenbezogene Aussagen durch eine Verallgemeinerung widerlegen will.

Einschreiben mit Rückschein können vom Empfänger abgewiesen werden.
Richtig, das Schreiben kann aber dennoch also zugestellt gelten, wenn zb. zwischen den Parteien eine Rechtsbeziehung besteht, dort könnte entsprechend eine "grundlose Zurückweisung" greifen.

Man sollte auch einen Themenstrang verfolgen, und nicht nur 2,3 Postings zurückschauen um gewisse Punkte inhaltlich zu verstehen. Ich nehm mal Bezug auf diese Aussagen von mir
Der TE hat festgestellt das die Messeinrichtung nicht funktioniert, Anrufe nutzen nix, also wenn er auf Nummer sicher gehen will, einfaches Einschreiben mit Rückschein an den Messstellenbetreiber und gut ist.
Das hat zum einen nix mit juristischen Tipps zu tun, sondern hat eher einen praktischen Charakter. Ich glaub, nein ich bin mir ziemlich sicher, das ein VNB bzw. ein Messstellenbetreiber die Annahme von Einschreiben nicht generell verweigert.
Eigendlich wäre in dem Themenfall das Einwurfeinschreiben vielleicht sogar die bessere Wahl, weil ein solches Unternehmen mit Sicherheit einen Briefkasten hat, und somit wäre das Schreiben auf alle Fälle zugestellt.

Die einzige Zustellung, die Zugang und Inhalt belegt, läuft über den Gerichtsvollzieher und ist - wenn man ihn NICHT beauftragt, das Dokument persönlich abzugeben, sondern per Postzustellungsauftrag - erstaunlich preiswert.
Da muss ich dir Recht geben, hatte ja schon @Stromberger in #44 geschrieben (also direkt in dem Beitrag über deinem). Somit ist meine Aussage
Ist auch nicht Sinn und Zweck des Einschreibens den Inhalt zu bestätigen, das kann keinerlei schriftliche Zustellung, egal in welcher Form auch immer.
natürlich falsch.
 
Man sollte auch einen Themenstrang verfolgen,
Und wenn man das Forum nicht so aufbauen würde, dass sich eine Hand voll Text auf drei Seiten aufteilen würde, würde man auch auf Anhieb merken, dass man bereits Geschriebenes schreibt.
Das ärgert mich.

"Da wir hier ja munter juristische Tips geben" - bezog sich auch nicht direkt auf dich.
Aber da dieses Forum keine Baumstruktur kennt... ach, lassen wir das.
 
@Carsten1972
Das mit der Strukturierung ist schon ne doofe Sache, geb ich dir recht. Vorallem ist das beim zitieren manchmal sehr umständlich. Hat aber auch den großen Vorteil, in meinen Augen, das es immer nur einen Strang gibt und sich so nicht mehrere Stänge ergeben, die dann auch meist kreuz und quer zitiert werden.

Das mit den juristischen Tipps habe ich deswegen auf mich bezogen, weil dies auf ein Zitat von mir folgte. Somit hatte ich mich direkt "angesprochen" geführt.
Ich hoffe jedoch, das ich dennoch in einem "normalen Ton" herüber gekommen bin. Mir geht es um die Diskussion, den Inhalt, ansich, nicht um den "Angriff" auf jemanden. Ok, eine Ausnahme dazu gibt es, geb ich zu :rolleyes:
 
Thema: Zählerstillstand
Zurück
Oben