Zählervorsicherung

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Guaifenesin

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Hallo,

ich habe mir vom Netzbetreiber (bayernwerk) eine Zähleranschlußsäule setzen lassen (für Wallbox und Starkstromanschluß auf dem Grundstück).
Eine Drittfirma (enseco) soll nun einen Zähler installieren, kann dies aber nicht machen, weil die Zählervorsicherung fehlt.
- Netzbetreiber sagt diese Sicherung muss der Elektriker installieren.
- Elektriker sagt die Sicherung gehört zur Säule und diese soll entsprechend der angeforderten Leitung bereits vom Betreiber bestückt sein.
Somit geht jetzt aber natürlich auch nichts weiter. Wer muss denn diese Sicherung installieren?

Vielen Dank!

LG, G.
 
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Dein Ansprechpartner ist der Auftragnehmer der auch die Drittfirma beauftragt hat. In aller Regel legt der Netzbetreiber die Höhe der Vorsicherung im HAK und die Zählervorsicherung fest. Der Hak ist der Übergabepunkt an den Kunden und die Sicherungen darin gehören zum Verteilnetz des Versorgers. ( Übergabepunkt sind die oberen Anschlussklemmen des HAK und ab da beginnt das Kundennetz.
 
Wenn in der Anschlusssäule keine NH Sicherungseinsätze montiert sind, wo hat denn der Netzbetreiber dann seine Leitungen angeschlossen?
 
Dein Ansprechpartner ist der Auftragnehmer der auch die Drittfirma beauftragt hat. In aller Regel legt der Netzbetreiber die Höhe der Vorsicherung im HAK und die Zählervorsicherung fest. Der Hak ist der Übergabepunkt an den Kunden und die Sicherungen darin gehören zum Verteilnetz des Versorgers. ( Übergabepunkt sind die oberen Anschlussklemmen des HAK und ab da beginnt das Kundennetz.
Und was hat das mit dem Fall zu tun. Zählervorsicherung ist der SLS und den bezahlt der Kunde, nicht der Versorger.
 
Die Drittfirma soll in Auftrag des Netzbetreibers den Zähler einbauen? Dann bist du als Kunde in der Pflicht, einen eingetragen Elektriker damit zu beauftragen, die Anlage entsprechend zu errichten. Der Elektriker muss mindestens den Zählerschrank und den SLS installieren, sonst wird kein Zähler gesetzt. Das weis doch aber jeder eingetragene Elektriker.
 
@bigdie Da der Hak zum Verteilnetz gehört ist der Versorger inklusive der Sicherung zuständig. Die Zählervorsicherung gehört schon zur Kundenanlage und dafür ist der Kunde zuständig. Der Netzbetreiber legt da nur die zulässige Höhe der Zählervorsicherung fest. Beim TE wird es sich wohl mit hoher Sicherheit um die Sicherungen im HAK handeln. Und den Drittauftragnehmer hat wohl kaum der Kunde beauftragt . Deshalb kann es ihm egal sein ob der Dritte oder der Netzbetreiber die Zählervorsicherung liefert. Die bezahlt der Kunde sowieso.
 
Also ich kenne es so, dass vom VNB beauftragten Unternehmen (bzw. das beauftragte Subunternehmen) setzt den HAK und legt die für den HAK notwendigen Sicherungen (meist NH00) bei.
Der konzessionsberechtigte Elektriker (oder von ihm beauftragtes Nachfolgeunternehmen) stellt die Verbindung zum Zählerschrank her, liefert und baut die SLS und den vom Messstellenbetreiber gelieferten Zähler ein und wenn das fertig hat, steckt er die NH00 ein. Bei mehreren Zählern gibt es mehrere SLS, aber nur einen HAK

Es geht aus der Anfrage nicht eindeutig hervor, was mit den Zählervorsicherung gemeint ist.
 
Klar kann ich lesen und du denkst das ein Laie bei einem Zähleranschlusssäule unterscheiden kann ob da die Sicherung im Hak oder die Zählervorsicherung gemeint ist
 
Er kann sicher lesen oder zuhören, sonst wüsste er nicht, das man die Zählervorsicherung nennt oder denkst du, der, der den Einbau abgelehnt hat, kann HA Sicherung und zählervorsicherung nicht unterscheiden?
 
Der TE soll doch freundlicherweise mal ein/zwei Fotos von dem Verhau machen, auf denen man auch die Details erkennen kann wie den "Sicherungsteckplatz".
 
Thema: Zählervorsicherung
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