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T-Horn
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Moin Moin
Seit neuestem Stand (auch wieder einige Jahre her) ist es ja so, dass alle Laienbedienbaren Steckdosen mittels FI abgesichert werden müssen.
Mich würde aber mal Interessen ob in der VOB oder VDE bzw. DIN irgendwo auch etwas zu Herdanschlussdosen steht. Ich möchte explizit wissen ob diese zugänglich gemacht werden muss. Beispielsweise beim Einbau einer Küche. Im Bereich Spüle wird ja auch ein Ausschnitt gemacht für die Zugänglichkeit an Syphon, Kalt und Warmwasserventilen.
Ist nun die Frage ob es beim Bereich Kochfeldanschluss genauso sein muss. Oder muss jeder Elektriker erstmal die halbe Küche auseinandernehmen um da ran zu kommen?
Weil Laien sollte da ja überhaupt keine hand anlegen aber wie siehts im Fall des Elektrikers aus?
Meine Frage bezieht sich also sowohl auf Laien als auch für Elektriker zugänglich gemacht werden muss. Oder ist das nicht genau definiert?
Weiß da einer was konkret?
Seit neuestem Stand (auch wieder einige Jahre her) ist es ja so, dass alle Laienbedienbaren Steckdosen mittels FI abgesichert werden müssen.
Mich würde aber mal Interessen ob in der VOB oder VDE bzw. DIN irgendwo auch etwas zu Herdanschlussdosen steht. Ich möchte explizit wissen ob diese zugänglich gemacht werden muss. Beispielsweise beim Einbau einer Küche. Im Bereich Spüle wird ja auch ein Ausschnitt gemacht für die Zugänglichkeit an Syphon, Kalt und Warmwasserventilen.
Ist nun die Frage ob es beim Bereich Kochfeldanschluss genauso sein muss. Oder muss jeder Elektriker erstmal die halbe Küche auseinandernehmen um da ran zu kommen?
Weil Laien sollte da ja überhaupt keine hand anlegen aber wie siehts im Fall des Elektrikers aus?
Meine Frage bezieht sich also sowohl auf Laien als auch für Elektriker zugänglich gemacht werden muss. Oder ist das nicht genau definiert?
Weiß da einer was konkret?