Zulässig?

Diskutiere Zulässig? im Forum Grundlagen & Schaltungen der Elektroinstallation im Bereich ELEKTRO-INSTALLATION & HAUSELEKTRIK - Da ich derzeit Probleme mit meinem Hausanschluss habe komme ich ins grübeln. Leider ist mein Stromversorger nicht bereit zuzusehen, dass wenn in...
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Da ich derzeit Probleme mit meinem Hausanschluss habe komme ich ins grübeln. Leider ist mein Stromversorger nicht bereit zuzusehen, dass wenn in meinem Haus alle gleichzeitig baden, die Stassenbeleuchtung herunterdimmt.
Kann ich ganz und gar nicht verstehen.

:D

Okay, Spaß muss sein. Ich habe zwar eine andere Lösung, aber was haltet ihr davon:

Haus mit 3 Wohneinheiten. jede WE bekommt im Zählerschrank einen 1pol SLS jeweils für eine andere Phase. danach Wechselstromzähler und entspr. Verkabelung.

Ist sowas zulässig? Oder sogar Alltag? Ich kann eigentlich keinen Fehler finden. Aber das sagt nichts aus. Siehe anderes Thema.
 
Wenn die Anlage nach TAB2000 errichtet werden muss, ist das ganz und gar nicht ok.
Aber warum willst du das machen?
 
Wie gesagt war nur eine von vielen Überlegungen.
Das Problem liegt darin, das ich den Hausanschlußwert aus Kostengründen nicht erhöhen will. Wenn nun alle 3 Wohnungen nur an einer Phase hängen würden, ist deren 32A im HAK schnell erreicht.
 
Soso,
also erstmal denke ich das dein HA wohl 3x35A und nicht 3x32A Sicherungen hat.
Du könntest vom HA in einen Dispo Schrank (oder was bei euch eben verwendet wird) Dann hast du aber als Zählervorsicherung wahrscheinlich nur noch 25A. Es ist allerdings sehr wohl möglich nun alle drei Wechelstromzähler auf die 3 Phasen "aufzuteilen". Danach muß noch ein 3poliger Hauptschlter rein und gut is!
aber mal ganz ehrlich, es gibt meiner meinung nach prinzipiell zwar nichts dagegen zu sagen aber recht sinnvoll wäre das ganze nicht...
 
Also so ganz zulässig ist das nicht mit dem Aufteilen, da ab 4,6kW Verbraucher als Drehstromverbraucher auszulegen sind.
Der Elektrische Herd dürfte so etwa 10kW haben.

Danach ist es die Frage des Sinnes zwar hättest Du dann für jede Wohnung eine 35A Sicherung allerdings ja nur noch eine. Das heißt nur ein Drittel der Leistung je Wohnung.

Eine Absicherung für die Wohnungen mit je 3x25A und dann der Hauptsicherung von 35A halte ich für sinnvoller.

Bedenke auch, daß bei einer erhöhung der Absicherungen die Leitungen auch den geforderten Querschnitt noch einhalten
 
Octavian1977 schrieb:
Also so ganz zulässig ist das nicht mit dem Aufteilen, da ab 4,6kW Verbraucher als Drehstromverbraucher auszulegen sind.
Der Elektrische Herd dürfte so etwa 10kW haben.
wie oft schließen wir einen E-Herd an 230 Volt an weil einfach kein Drehstromzähler vorhanden ist, oder weil es eben technisch nicht machbar ist

Danach ist es die Frage des Sinnes zwar hättest Du dann für jede Wohnung eine 35A Sicherung allerdings ja nur noch eine. Das heißt nur ein Drittel der Leistung je Wohnung.

Das kommt doch auch die Länge der Leitung von HA zu Dispo o.ä. an. Ich würde wenn im HA eine 35A Sicherung ist, auf keinen Fall auch eine 35A als Zählervorsicherung nehmen...

Eine Absicherung für die Wohnungen mit je 3x25A und dann der Hauptsicherung von 35A halte ich für sinnvoller.

Dieser Meinung bin ich prinzipiell zwar auch, aber ob er damit glücklicher wird :?
Ich denke die gefahr liegt dann darin, das er im Verteiler nicht gleichmäßig aufteilt und so eine Phase evtl. überlastet. Un bei 3 WE und ner 35A Sicherung im HA... naja, weiß net so recht...

Gruß
 
Mir ist schon klar, daß ein E-Herd oft an 230V betrieben wird weil die elektrische Anlage nur mit WS betrieben wird.
Nur ist es heute nicht mehr zulässig.
Eine Neue Anlage muß aber nach den zum Errichtungszeitpunkt gültigen anerkannten Regeln der Technik entsprechen.
 
Octavian1977 schrieb:
Mir ist schon klar, daß ein E-Herd oft an 230V betrieben wird weil die elektrische Anlage nur mit WS betrieben wird.
Nur ist es heute nicht mehr zulässig.
Eine Neue Anlage muß aber nach den zum Errichtungszeitpunkt gültigen anerkannten Regeln der Technik entsprechen.

Wo steht das, das ich einen E-Herd nicht mehr an 230V anschließen darf.
Bei einer Neuinstallation ist mir das schon klar das das nach aktuellen Regeln sein muß, aber wenn wir bei einem Kunden der in einem Altbau wohnt, jedesmal die Leitungen wechseln und auf Drehstrom umstellen müssten wenn wir nen Herd liefern und anschließen, wären wir schwer beschäftigt :wink:
Das wären dann sozusagen ABM´s
 
Natürlich ist es noch zulässig, einen Herd - oder was auch immer - einphasig anzuschließen.
 
Ist ja auch zulässig den Herd an 230V anzuschließen, denn das stellt ja keine Änderung oder Erweiterung der Anlage dar. die damalig erstellten Anlagen entsprechen der zu der Zeit gültigen VDE. Eine neu erstellte elektrische Anlage muß aber heutigen Regeln und Vorschriften entsprechen.
 
ja das ist natürlich richtig


ABER: Was ist wenn z.B. eine Wohnung nur Wechselstrom hat und der Inhaber bei der Sanierung sich weigert, auf Drehstrom umzustellen, da es teilweise erhebliche Kosten verursacht.



gruß,
techniker28
 
Wie meinst du das "was ist wenn..."
was soll denn dann sein?
wie ich schon erwähnt habe, ist das anschließen eines E-Herdes an 230V prinzipiell nicht verboten.

Was man aber am besten macht, bzw. wie sich ein spezielles Problem am besten lösen lässt, sieht man meistens erst wenn man vor ort ist...
 
@baum-max

das ist meine signatur :lol:

da gabs doch mal den werbe spruch von yellow-strom das der strom gelb ist...
 
Aha :lol:
Naja, wie auch immer, mein Strom ist kupferfarben und zähflüssig(klar, sonst würde er ja aus der Steckdose rinnen :wink: )

grtz
BM
 
Frankie schrieb:
Wie meinst du das "was ist wenn..."
was soll denn dann sein?
wie ich schon erwähnt habe, ist das anschließen eines E-Herdes an 230V prinzipiell nicht verboten.

Das heißt also, wenn ich eine aktuelle Anlage habe, und einen Herd anschließen will und aus was für Gründen auch immer nur eine 3x2,5 Herdanschlußleitung habe und den Herd an 230V anschließe weil ich keine Lust habe eine andere zu besorgen ist das nach VDE.
Sehe ich nicht so.

Wenn ich aus einem neuen Auto den Kat ausbaue verliere ich auch die Zulassung, auch wenn es noch zugelassenen Autos ohne Kat gibt.
 
Was hat denn der Herdanschluß Dreh bzw. Wechselstrom mit dem VDE zu tun?

Das ist doch eher eine frage des Komfort bzw. der Mindesaustattung nach HEA etc.
 
Was hat denn der Herdanschluß Dreh bzw. Wechselstrom mit dem VDE zu tun?

Nun , mit der VDE wenig.....aber mit den TAB und der DIN 18015.........
 
Octavian1977 schrieb:
Frankie schrieb:
Wie meinst du das "was ist wenn..."
was soll denn dann sein?
wie ich schon erwähnt habe, ist das anschließen eines E-Herdes an 230V prinzipiell nicht verboten.

Das heißt also, wenn ich eine aktuelle Anlage habe, und einen Herd anschließen will und aus was für Gründen auch immer nur eine 3x2,5 Herdanschlußleitung habe und den Herd an 230V anschließe weil ich keine Lust habe eine andere zu besorgen ist das nach VDE.
Sehe ich nicht so.

Wenn ich aus einem neuen Auto den Kat ausbaue verliere ich auch die Zulassung, auch wenn es noch zugelassenen Autos ohne Kat gibt.

Wenn du an einen bestehenden 230 Volt Anschluß einen E.Herd anschliest ist das freilich ok!!!
 
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