Zulässigkeit von Zählerverkabelungen

Diskutiere Zulässigkeit von Zählerverkabelungen im Forum Grundlagen & Schaltungen der Elektroinstallation im Bereich ELEKTRO-INSTALLATION & HAUSELEKTRIK - Hallo Leute, habe endlich in unserem neuen gebrauchten Haus die Elektrik fertiggestellt. Wegen Sohnemann habe ich eine FI-schalter...
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gerd33

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Hallo Leute,

habe endlich in unserem neuen gebrauchten Haus die Elektrik fertiggestellt.

Wegen Sohnemann habe ich eine FI-schalter eingebaut, nachdem die Isolationsmessung OK war. Hierbei auch alle alten Sicherungen (Bj. 73, ohne Berührungsschutz) durch ABB ersetzt und mit Kammschienen in 3 gruppen (L1,2,3) zusammengefasst.

Da der Vorbesitzer im Haus an der Elektrik nur Sch... gebaut hat, ( u.a. Kabelverlegung in Trockenbauwand mit flexiblem Alu-Rasenmäherkabel, Nullung einiger Steckdosen über das Wasser- bzw. Heizungsrohr-System etc., katastrofal installierter Zählerschrank (Vorzählerbereich mit 2,5 qmm verdrahtet, aber mit 80A NH abgesichert)etc...) musste ich so ziemlich alles umarbeiten.

1. Frage: ist im Vorzählerbereich flexibles Kupferkabel 10qmm mit Aderendhülse zulässig oder muss man starres Kupferkabel verwenden? Kann ich dieses flexible Kabel auch für die Verbindungen Hauptleitungsabzweigklemme zu FI-Schalter und FI-Schalter zu Sammelschiene (Sicherungseinspeisung) verwenden. Was muss überhaupt noch mit starrem Kupferkabel verdrahtet werden? Das ist ja doch wesentlich schwerer zu handhaben.

2. Frage Wie lange ist ein Drehstromzähler eigentlich verwendbar bzw. zugelassen? Meiner ist BJ 73, hat neben der Herstellerplombe noch eine Beglaubigungsplombe des EVU, ebenfalls von 1973.

3. Frage: Beim Hauskauf war seinerzeit nicht eine einzoige Plombe an der Elektroanlage. Muss ich jetzt beim Versorger (RWE) einen Antrag auf Neuverplombung stellen?. Zum Zählerablesen kommt ja niemand, geht alles über Internet.

Viele Fragen, aber vielleich kann mir einer helfen.

frdl. Grüße aus dem schönen Westerwald

Gerd
 
1. Frage: ist im Vorzählerbereich flexibles Kupferkabel

Hallo,

die genormten " Zählerschränke" die ich kenne ( EnviaM) sind ja z.T. schon vorverdrahtet,dort werden flexible Leitungen genutzt....
 
Hallo,

was hast du im Vorzählerbereich zu suchen ?? :shock: :shock:

Du kannst ziemlichen Ärger bekommen, wenn du da ohne das Wissen deines EVU "rumschraubst" ....
 
Wie gesagt, Hausanschlußkasten, Zähleranschlussdeckel und Vorzählerbereich waren nie verplombt. Und ein NH-Griff zählt bei mir zum erforderlichen Standard-Elektrowerkzeug. Ich baue jedenfalls keine NH-Sicherungen mit 2 Kombizangen aus.

Wenn die EVU kein Interesse haben, bei einer Hauübergabe die Anlage ordnungsgemäß mit abzunehmen, sondern sich nur telefonisch die neuen Eigentümerdaten und Zählerstände durchgeben lassen, handeln die eigentlich grob fahrlässig. Hätte ich nicht mal die fehlende Verplombung kritisch hinterfragt und die verkabelung angeschaut, hätte irgendwann die Anlage gekokelt. Der Vorbesitzer des hauses wäre fein raus, denn mit dem Hauskauf erfolgt der volle Gefahrübergang, "Altlasten" gibts bei Immobilien keine.

Kokelstellen habe ich auch im Bereich der Nulleiterkklemme entdeckt. Der Übergang von Nulleiterklemme zur Hauptleitungsklemme war auch nur 2,5 qmm, für alle 3 Phasen. Ursprünglich hatte das Haus eine Elektroheizung mit Doppeltarifzähler und TSG. nachdem der Vorbesitzer diese Heizung stillgelegt hat, hat er wohl selbst die unnötigen Zählerteile demontiert und die Anlage nach eigenem Gutdünken wieder in Betrieb genommen.

Da der Vorbesitzer seinen Strom woanders her bezog, (nicht RWE, sondern ???) hat wohl niemand diese bastelei bemerkt, und komischerweise muss zwar die Inbetriebnahme durch das EVU abgenommen werden, nicht jedoch der Rückbau alter Zähler.

so long

Gerd
 
mmmhhh heikle Sache.....

dann hat der Vorbesitzer wohl die Plomben enfernt und da rumgebastelt :?

Mach die Sache fertig und lass einen beim EVU zugelassenen Fachmann kommen, der dir da Plomeben reinsetzt :wink:

Was muss überhaupt noch mit starrem Kupferkabel verdrahtet werden? Das ist ja doch wesentlich schwerer zu handhaben.

Naja, das Meiste kann man mit flexiblen Adern machen, ist aber natürlich auch mehr Arbeit (Aderendhülsen quetschen etc.), außerdem lassen sich starre Adern besser biegen.

2. Frage Wie lange ist ein Drehstromzähler eigentlich verwendbar bzw. zugelassen? Meiner ist BJ 73, hat neben der Herstellerplombe noch eine Beglaubigungsplombe des EVU, ebenfalls von 1973.

Meiner irgendwas um 1960, geht auch noch :) Das EVU meldet sich schon, wenn die den raushaben wollen.
Meistens zählen die dann eher zu wenig, als zuviel ;( ;)

Aber wie gesagt soll ja einer von denen mal rauskommen.
 
.... Wie lange ist ein Drehstromzähler eigentlich verwendbar bzw. zugelassen?

Hallo,

Heimwerker hat´s ja schon gesagt.......das EVU wird
ihn schon wechseln wenn es in ihren Augen "notwendig " ist.
Ansonsten habe ich dieses gefunden:

Bestehen der Eichpflicht
Messgeräte zur Bestimmung der elektrischen Energie oder der elektrischen Leistung müssen geeicht sein, wenn sie im geschäftlichen Verkehr verwendet oder zur Verwendung bereit gehalten werden. Davon betroffen sind nicht nur Elektrizitätszähler der Energiewirtschaft, sondern auch solche, über die als Zwischen-, Unter-, Camping usw. Energie gegen Entgelt zwischen zwei Vertragspartnern (z. B. zwischen Mieter und Vermieter) abgerechnet wird.

Eichgültigkeit
Die Eichung gilt nicht unbegrenzt. Gemäß der Eichordnung Teil 4 §12 Anhang B, zuletzt geändert durch die Dritte Verordnung zur Änderung der Eichordnung vom 18. August 2000 sind derzeit folgende Gültigkeitsdauern der Eichung festgelegt:

16 Jahre für direktmessende Einphasen- und Mehrphasen-Wechselstromzähler
mit Induktionsmesswerk einschließlich Doppeltarifzähler

12 Jahre für Einphasen- und Mehrphasen-Wechselstromzähler
mit Induktionsmesswerk als Messwandlerzähler

8 Jahre für Einphasen- und Mehrphasen-Wechselstromzähler
elektronischem Messwerk für direkten Anschluss und Anschluss an Messwandler

Vorzeitig erlischt die Gültigkeit der Eichung, wenn das Messgerät nach der Eichung die Verkehrsfehlergrenzen nicht einhält oder wenn die Stempelzeichen verletzt bzw. beschädigt sind.

Quelle : NZR
 
gerd33 schrieb:
Wenn die EVU kein Interesse haben, bei einer Hausübergabe die Anlage ordnungsgemäß mit abzunehmen, sondern sich nur telefonisch die neuen Eigentümerdaten und Zählerstände durchgeben lassen, handeln die eigentlich grob fahrlässig.Gerd

Weisst Du, was Du da schreibst :?:

Dir ist schon bewusst, dass Du nicht der einzigste EVU Kunde bist und die sicherlich nicht nur auf Deine Hausübergabe warten.

Ich stelle mir gerade vor, dass EVU wäre bei jeder Wohnungs- oder Hausübergabe dabei. Da würde die KWh 50 Cent kosten um diese Kosten wieder reinzuholen. :wink:
 
Da würde die KWh 50 Cent kosten um diese Kosten wieder reinzuholen

Hallo,

na ja , aber weit weg sind wir (auch ohne das dass EVU bei jeder Wohnungs- oder Hausübergabe dabei ist) davon nicht :wink:
 
:D
19/50 finde ich nicht na dran an 100% :wink:
Aber das kann man so oder so sehen :p

Ging ja auch nur um das Dabeisein des EVU bei Übergaben.
 
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