Zuleitung durch Öltankraum verlegen

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Servus zusammen!

Da bei uns demnächst Erdkabel kommt, hätte ich folgende Frage: Der HAK ist bereits seit Jahren vorhanden. Was fehlt ist die Zuleitung vom HAK zur Verteilung. Um zu vermeiden, dass ich die ganze Aussenfassade aufschlitzen muss, bleibt mir leider nur der Weg durch den Öltankraum. Ist es erlaubt, hier das Kabel im Kanal bzw Pritsche zu verlegen, oder is im Öltankraum nur eine Verlegung unter Putz zulässig?

Und um gleich die ganzen Hinweise aufs anschließen usw zu vermeiden... :) Nein, ich Verlege nur das Kabel, Anschluss lasse ich machen!

Danke schon mal für Eure Hilfe!
 
Der Öltankraum hat keine besonderen Anforderungen, da Öl nur brennbar aber nicht leicht entzündlich oder gar explosiv ist.

Normalerweise sollte der Zählerschrank im selben Raum wie der Hausanschlußkasten sitzen. Oder meinst Du die Wohnungs Unterverteilung?
 
Der Öltankraum hat keine besonderen Anforderungen, da Öl nur brennbar aber nicht leicht entzündlich oder gar explosiv ist.

Es sind aber grundsätzlich die Landesbauordnungen zu beachten die einen erhöhten Brandschutz fordern.
Die LAR kann man als Hilfestellung für die Verlegung verwenden.
 
Octavian1977 schrieb:
Normalerweise sollte der Zählerschrank im selben Raum wie der Hausanschlußkasten sitzen. Oder meinst Du die Wohnungs Unterverteilung?

Da er seine Fassade nicht aufhacken will würde ich mal davon ausgehen daß der HAK an/in der selbiger montiert ist...
 
Erstmal Danke für eure Antworten!

Der Zählerschrank sitzt im Keller und der HAK wurde damals in der Garage montiert. Deshalb auch mein Problem, dass ich mit dem Kabel einmal durchs halbe Haus muss. Teils unterkellert, teils nicht, + Altbau + sehr dicke Wände + Zähler und HAK meilenweit auseinander... welch eine freude :)
 
Aktion Tiefbau erforderlich. Ums Haus aufgraben in 0,6 m Tiefe das Erdkabel mit Kabelsand verlegen. Zusätzlich Kabelschutzplatten verlegen, evtl Wurzelschutzplatten oder Stahlrohr.
Dann Kernbohrung durch die Kellerwand mit entsprechenden Dichtungseinsätzen. Das ist bei jedem Haus erprobt. Da es sich um ungezählten Strom handelt muss die ein inn das Installateursverzeichnis eingetragener Betrieb sein. Zusätzlich ist der Netzbetreiber zu befragen ob der HAK nicht besser umgesetzt wird.

Das ist meist der beste Weg.
 
Ist es erlaubt, hier das Kabel im Kanal bzw Pritsche zu verlegen, oder is im Öltankraum nur eine Verlegung unter Putz zulässig?

Das war die Frage.....

Nun hätte ich ja gerade von @elektroblitzer eine
fachkompetente Ja / Nein Aussage erwartet und keinen
Alternativvorschlag.

Wenn nicht erlaubt , wo steht das ?
 
Also in meiner Gegend ist im Öllagerraum maximal eine beleuchtung erlaubt. Ansonsten hat dort keinerlei elektriche Installtion was verloren.

Da Bauordnung und baulicher Brandschutz Landessache ist, wirst Du hier sicherlich keine gültige Aussage bekommen.
 
Am ehesten erfährst Du das vielleicht auch beim Schornsteinfeger denn die sind teilweise diejenigen, welche alles rd. um die Hzg. inkl. Tankraum dann überprüfen dürfen, müssen, wollen, können.
 
Na dann werd ich mich mal mit dem Schornsteinfeger in Verbindung setzen bzw dem örtlichen Netzbetreiber... Soweit hab ich noch gar nicht gedacht...
 
Moin! Moin!
Ich hab in meinem Tankraum einen normalen Ablüfter installiert. Vorher wollte ich klären, ob es Vorschriften gibt. Der Schornsteinfeger sagte: "Interessiert mich nicht!"
Wartungsdienst für die Heizung: "Da kann man machen was man will! Na ja, der Schalter sollte im Vorflur sein!"
Anfrage beim Elektroinstallateur: "In den VDE-Vorschriften gibt es nichts... Hochentzündlich ist das Zeug ja nicht..."
Ich hab den Eindruck, keiner will das genau wissen!
Mit freundlichen Grüßen
Dino
 
Ein Öllagerraum ist eben für die Elektrik kein besonderer Raum.

Es gibt Vorschriften, wie der Tank auszusehen hat und der Fußboden, damit bei einem defekt nichts in das Erdreich gelangen kann. Heizöl ist zwar Umweltschädlich, aber da ändert die Elektrik nichts dran. Solange die Elektrik mit dem Öl nicht in Berührung kommen soll gibt es da keine besonderen Anforderungen.
Ein Holzlagerraum wäre elektrisch gesehen ebenso zu behandeln.

Würdest Du Dir dort die selben Gedanken machen wenn es sich um einen Mehllagerraum handeln würde? Nein?
Das wäre fatal Mehlstaub ist nämlich explosiv.
 
Habe Heute zufällig mit einem Heizungsbauer gesprochen u. der meint auch dass bzgl. Strom da nicht so heiss gegessen wird denn ansonsten müssten da drin auch EX-Geschützte Leuchten als Vorschrift sein.
Aber er meinte, besser als ein Kanal o. Kabeltasse wäre für den Bereich des Tankraumes ein Polokalrohr in ausreichender Grösse dann da zu verlegen.

Bei www,bosy-online,de kann man bezüglich Tankräumen u. Div. noch einiges nachlesen.
 
hier zählt aber eben nicht nur die VDE. Hier würde ich nach der DIN VDE 0100-482 errichtung elektrischer Anlagen in feuergefährdeten Betriebsstätten vorgehen.

Soweit ich hier herauslese ist das durchführen der Leitung erlaubt, jedoch keien Klemmstellen dieser.

Zusätzlich ist immer noch auf die Länderspezifische Bauordnung und der bauliche Vorbeugende Brandschutz einzuhalten.
 
Also, hab mich jetzt mal beim Schornsteinfeger erkundigt.
Dem ists relativ egal was da für Kabel drin liegen, solange sie oberhalb der Tanks (falls diese mal auslaufen sollten) und sauber verlegt sind. Wie hier schon erwähnt, ist ja beim Licht auch nichts besonderes Vorgeschrieben, da der Tankraum nicht als Ex-gefährdet eingestuft wird.
Eure Beiträge haben mir auf jedenfall mal wieder sehr geholfen! Wie ging das nur früher ohne Internet :)
 
Per Telefon o. Telex bzw. per Postweg u. dadurch sind momentan soviele Leute "Arbeitslos".(;-))
 
Und deswegen haben wir die niedriegste Arbeitslosenquote seit sehr langem?
 
@ FUCHSI

Ein Heizölraum ist keine feuergefährdeter Betriebsraum.
Dazu müsste hier leichtentzündliches gelagert werden. Diesel bzw. Heizöl ist zwar ein brennbarer Stoff, aber nicht leicht entzündlich.
 
Octavian1977 schrieb:
@ FUCHSI

Ein Heizölraum ist keine feuergefährdeter Betriebsraum.
Dazu müsste hier leichtentzündliches gelagert werden. Diesel bzw. Heizöl ist zwar ein brennbarer Stoff, aber nicht leicht entzündlich.

Der Flammpunkt von Diesel oder Heizöl liegt bei etwa 55°, und hat die Gefahrennummer 30 (3 - Entzündbarkeit von Flüssigkeiten (Gase/ Dämpfe) oder selbsterhitzungsfähiger flüssiger Stoff). Es ist damit eine entzünbarer Stoff, wenn wie Du sagst nicht unbeding ein leicht entzündbarer Stoff.


Bei uns in AT (Niederösterreich) schreibt der Vorbeugende Brandschutz eine Brandschutztüre der Klasse T60 zum Öllagerraum (ab einer gewissen lagermenge), sowie sämtlicher Verzicht elektrischer Anlagen, auser einer elektrischen Beleuchtung mit Schalter ausserhalb der Lagerraumes.


Darum wiederhole ich mich zum X-ten Male. Kontrollierts Eure landesweit geltenden Baurichtlinien. Und Baubehörde oberster Instanz ist normalerweise die Gemeinde.
 
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