Zuleitung H03VV-F

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Guest
Hallo, Ich habe mir für`s Büro einen Wasserkocher gekauft. Laut Beipackzettel ist dieser für Büro`s, Gaststätten usw. erlaubt. Nun hat unser
Betriebselektriker, der die jährliche Sicherheitsüberprüfung macht, bei der ersten Überprüfung den Wasserkocher abgelehnt. Die begründung hat er mir gesagt und auch gleich einen Ausdruck eines Kabelherstellers in die Hand gedrückt. Laut diesem Papier sei dieses Kabel für Heiz-und Kochgeräte nicht zulässig. Ich habe dann den Hersteller angeschrieben und der gab als Antwort: "Unsere Artikel sind alle mit dem GS und dem CE Zeichen und somit in Ordnung." Git`s da eine Gesetzeslücke oder sowas was unser Elektriker vielleicht noch nicht kennt? :?:
 
Du wirst von allen relevanten Kabelherstellern die Antwort bekommen, dass H03VV-F nicht für Koch- und Heizgeräte eingesetzt werden darf ...

Die übliche Beschreibung lautet:
Für den Anschluss leichter Elektrogeräte (Tisch- und Stehleuchten, Küchenmaschinen, Haushaltsstaubsauger, Büromaschinen, Rundfunkgeräte usw.) bei geringen mechanischen Beanspruchungen in Haushalten, Küchen, und Büroräumen. Nicht für den Anschluss von Koch- und Heizgeräten oder von gewerblichen Elektrowerkzeugen, nicht für die Verwendung im Freien, in landwirtschaftlichen oder gewerblichen Betrieben.

Allerdings ist dieser Leitungstyp nicht untypisch und u.U. "schwer" (unerwartet kompliziert) etwas anderes zu bekommen.
 
Verantwortlich für die Prüfung ist allein der Prüfer.
Wenn der Dir die Plakette verweigert, darfst Du deinen Wasserkocher auf der Arbeit nicht verwenden.
 
Dann kann der Themenstarter doch zu einem anderen Prüfer gehen anstatt ein Massregelverfahren gegen den Hersteller bei dem Landratsamt oder der Bezirksegierung zu beantragen.
 
Also mein Wasserkocher (und sicher auch eure) hat auch eine H03VV-F Anschlussleitung und leistet mir seit Jahren gute Dienste. Und nun? Soll ich den wegschmeißen? Besteht plötzlich eine Gefahr?
Und selbst wenn sie bestünde, dann ist doch im Schadensfall der Hersteller verantwortlich. Denn der hat sein Gerät diversen Prüfungen unterzogen um es in Verkehr bringen zu dürfen.
Ich finde die Entscheidung des Prüfers hier völlig unangepasst und überzogen.
 
Dann dürfte doch theoretisch kein in den Verkauf gebrachtes Gerät mit H03VV-F in Betrieb genommen werden.

Kaffeemaschine/Toaster/Ölradiator usw.

Lediglich für Bügeleisen-Anschlußleitung ist dieses Stoffummantelte vorgeshrieben.

Gruß helge 2
 
helge 2 schrieb:
Dann dürfte doch theoretisch kein in den Verkauf gebrachtes Gerät mit H03VV-F in Betrieb genommen werden.

Kaffeemaschine/Toaster/Ölradiator usw.

Lediglich für Bügeleisen-Anschlußleitung ist dieses Stoffummantelte vorgeshrieben.

Gruß helge 2

Da frage ich mich doch glatt wie dann die Geräte das
VDE,CE,KEMA KEUR usw.Zeichen erhalten?
Was will man denn alle Geräte mit H07RN-F oder gar H07BQ-F
am besten noch mit 3x10qmm ausstatten?
Sicherheit schön und gut aber sowas gibts wohl nur bei uns... :shock:

Ihr Elektromeister
 
ELEKTROMEISTER schrieb:
Was will man denn alle Geräte mit H07RN-F oder gar H07BQ-F
am besten noch mit 3x10qmm ausstatten?

Ja, irgendwie kann so ein Kommentar nur von Dir kommen ... H05VV-F in angemessenem Querschnitt (Beim 2kW-Wasserkocher 1-1,5mm² CU) reicht völlig aus und verteuert das die Herstellung des Produktes um vielleicht 2-5c ...
 
ELEKTROMEISTER schrieb:
Als die Begriffe Ironie und Sarkasmus in der Schule drangenommen wurden warst du wohl gerade nicht anwesend? :eek:

Ich empfinde es als unangemessen. Das hat nichts mit meinen Kenntnissen zu tun.
 
Deinen völlig unnützen Beitrag. Genauso wie diese Diskussion.
 
Wenn das Gerät ein GS-Zeichen hat, dann muss die Elektrofachkraft den Betrieb gestatten oder sich selbst mit dem Hersteller in Verbindung setzen.

Wenn das Gerät wirklich falsch wäre, dann ist das ein Fall für die Gewerbeaufsicht.

Ich glaube hier hat die Elektrofachkraft beim letzten Seminar etwas falsch verstanden.

Kunststoffleitungen dürfen nicht mit heißen Teilen von Geräten in Berührung kommen, weil sie sich sonst verformen oder zerstört werden.

Ein Wasserkocher wird max. 100 Grad warm und der bestimmungsgemäße Gebrauch ist die Leitung neben das Gerät zu legen und nicht um das Gerät zu wickeln.

Wo entseht hier die Gefahr für die Beschädigung der Leitung?

Fachkräfte sollten ihren Kopf einschalten und nicht nur irgendwelche schriftlichen Vorgaben herunterbeten.

Gruß
 
Die Prüfende Person muß gar nichts der Gleichen.
Es ist dessen Verantwortung und diese kann sie auch nicht auf einen Hersteller abwälzen.

Möglicherweise ist der Wasserkocher auch nicht für den gewerblichen Gebrauch zugelassen.
 
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