Zuleitung - was ist möglich bei der Wohnungssanierung?

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Hallo Elektrikforum,


meine Frau und ich sind Eigentümer einer Wohnung aus den späten 60er Jahren. Da bei uns Nachwuchs unterwegs ist, wollen in einigen Monaten selber dort einziehen. Weil im Moment noch alles im Original, also 2-adrig mit klassischer Nullung verkabelt und Schraubsicherungen abgesichert ist, soll vorher die komplette Elektrik neu gemacht werden.

Innerhalb der Wohnung samt der UV stellt das ja kein Problem dar, schließlich können wir mit unserem Sondereigentum machen was wir wollen, aber die Zuleitung bereitet uns Sorge. Vom Zähler im Elektroraum abgehend beträgt der Aussendurchmesser des Mantels lediglich 1,4cm. Wenn man sich die Datenblätter moderner Exemplare ansieht, kann man also mit etwas Glück auf 4x6mm^2 hoffen, potentiell eher noch weniger. Mir ist klar, dass das nach heutiger Ansicht ungenügend ist.

Die Frage ist jetzt, ob man in der Wohnung überhaupt etwas machen kann, falls sich diese Zuleitung nicht austauschen lässt, oder ob wir uns mit der Anlage im Ist-Zustand abfinden müssen und diese für die nächsten Jahrzehnte, so wie sie ist, weiterbetreiben?
Elektrofachbetriebe in der Gegend, bei denen ich angefragt habe, ob sie das alles für uns machen können, wollen dazu immer erst nach einer Besichtigung vor Ort weitere Angaben machen. Deswegen wende ich mich hier an euch. Denn leider ist der Mieter momentan sehr besorgt bezüglich einer Corona-Infektion und will vor dem Schlüsselübergabetermin niemanden in die Wohnung lassen, auch mich nicht und fremde Handwerker schon gleich gar nicht. Klar, ist sein gutes Recht, aber irgendwie müssen wir ja auch den Zeitablauf der Renovierung planen.

Das einzige, was man vorher, außerhalb der Wohnung erkennen kann, ist, dass die Zuleitung im Keller zusammen mit den anderen erstmal in einem waagrechten Kanal unter der Decke verschwindet. Ob es von dort aus im Leerrohr weiter in den 2. Stock geht oder nicht, werden wir wie gesagt erst sehen, wenn wir in der Wohnung vor der UV stehen und es eigentlich schon losgehen soll. Auch der Hausverwaltung waren keine Erfahrungen von anderen Eigentümern bekannt. Falls aber zum Austausch die Wände im Treppenhaus, oder gar in anderen Wohnungen geöffnet werden müssten, werden wir ziemlich sicher keine Zustimmung der Eigentümergemeinschaft erhalten. Denn in ein paar Jahren steht ohnehin eine Erweiterung des Gebäudes an, bei der unter anderem ein Aufzug nachgerüstet werden wird. Im Rahmen dessen könnte man sich dann neue Zuleitungen in die Wohnungen legen lassen. Solange können wir mit dem Einzug aber nicht warten, bzw. dann erst anzufangen, die Wände zu schlitzen, während wir bereits in der Wohnung wohnen, ist angesichts kleiner Kinder und des anfallenden Drecks ebenfalls keine Option.

Wenn wir jetzt mal vom schlimmsten Fall ausgehen, nämlich dass ein Tausch ausfällt und wir weiterhin die alte Zuleitung verwenden zu müssen, spricht etwas dagegen den Übergang von TN-C nach TN-C-S durch Auftrennen des PEN in der UV (zukünftig natürlich mit FI) umzusetzen? Ob darin der Gebäudeerder zugänglich ist, ist ebenfalls unbekannt, aber auch hier rechne ich eher nicht damit, denn das Gebäude wurde ursprünglich im sozialen Wohnungsbau auf, ich sage mal, recht "preiswerte" Art und Weise errichtet.

Wenn ich das in einem anderen Thread hier im Forum richtig verstanden habe, gelten Anlagenteile ab Abzweigpunkt als Neuanlage. Meinem laienhaften Verständnis nach sollte die alte Zuleitung damit ja trotz der dünnen Adern von weniger als 10mm^2 nach wie vor verwendbar sein. Beim Suchen habe ich den Eindruck gewonnen, dass der Begriff "Bestandschutz" ein böses Wort sei, das man besser nicht in den Mund nimmt. Aber wäre das, was wir vorhaben, grundsätzlich mit dem Stand der Technik vereinbar oder existieren irgendwelche Vorschriften, die uns das Ganze in der Form effektiv verbieten?

Wäre es darüber hinaus eventuell ein Problem, die Wohnung an die Bestandsteile der Anlage anzuschließen, falls sie mit weniger als 63A abgesichert sein wird? Wir befinden uns im schönen Oberbayern, der Netzbetreiber sollten die Stadtwerke München sein, wenn ich das deren Karte richtig entnehme.

Ein anderes Stück Information, das vielleicht relevant sein könnte: beim Zähler handelt es sich zwar um ein digitales Drehstrommodell, aber ich kann nicht beurteilen, ob der nicht vielleicht doch nur mit einer Phase angeschlossen ist. Direkt auf dem Brett zwischen Zähler und Abgang der Leitung zur Wohnung befindet sich auf jeden Fall nur ein einziger Sockel für eine 60A-Schraubsicherung, links und rechts davon sind 2 leere Löcher. Würde das irgendetwas ändern? Wie gesagt, es geht weniger darum, dass die Stromversorgung für moderne Ansprüche knapp dimensioniert wäre, damit werden wir uns schlimmstenfalls Abfinden müssen, sondern darum, was unter diesen Randbedingungen an sinnvoller Erneuerung innerhalb der Wohnung überhaupt zulässig ist.

Vielen Dank schonmal! Und sorry für den vielen Text, aber lieber alle relevant erscheinenden Infos von Anfang an als jede Menge Nachfragen hervorzurufen...
 
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Grundsätzlich ist es möglich auch zuerst die Wohnung selbst zu modernisieren und die Zuleitung später. Nur wirst du dann mit erheblichen Einschränkungen leben müssen . Das die Hauptleitung im Rohr liegt davon gehe mal nicht aus . Deshalb wird da die Zustimmung der Eigentümergemeinschaft notwendig sein um die Hauptleitung austauschen zu können. Wen sich nach dem Zähler nur eine Sicherung befindet dürfte da auch nur eine 3 Adrige Leitung vorhanden sein . ich geh aber mal von nur 2 Adern also verpennte Anlage aus. Das schränkt dich nochmal zusätzlich ein .
 
Wenn wir jetzt mal vom schlimmsten Fall ausgehen, nämlich dass ein Tausch ausfällt und wir weiterhin die alte Zuleitung verwenden zu müssen, spricht etwas dagegen den Übergang von TN-C nach TN-C-S durch Auftrennen des PEN in der UV (zukünftig natürlich mit FI) umzusetzen?

Nein.

Direkt auf dem Brett zwischen Zähler und Abgang der Leitung zur Wohnung befindet sich auf jeden Fall nur ein einziger Sockel für eine 60A-Schraubsicherung, links und rechts davon sind 2 leere Löcher. Würde das irgendetwas ändern?

Das klingt nach WS-Anschluss. Muss man bei der Planung berücksichtigen, Ausbaumöglichkeit auf später mal DS vorsehen.
 
Danke für eure Antworten!

Also dass man grundsätzlich die Wohnung zuerst auf einen modernen Stand bringen und die Zuleitung später in (hoffentlich nur) ein paar Jahren erneuern kann, war schonmal etwas, was ich hören wollte :) Wenn man selber nach Informationen sucht, liest man von Dingen wie mindestens 10mm^2 Querschnit des PEN bei TN-C, maximaler Spannungsfall 3% oder mindestens 63A bis zur UV laut TAB, die alle so klingen, als könnte man die Idee, da irgendetwas zu modernisieren ohne die Wand im Treppenhaus oder beim Nachbarn in der Wohnung aufzustemmen, direkt beerdigen.

Mit den Einschränkungen bis dahin würden wir uns wohl oder übel arrangieren müssen. Wobei wir in der Hinsicht nie etwas negatives von den bisherigen Bewohnern gehört haben, was Anlass zu verhaltenem Optimismus gibt. Klar, gleichzeitig Herd, Backofen, Wasserkocher, Mikrowelle und Fön benutzen wäre nicht gut. Was den Herd angeht, werden wir wohl erstmal das vorhandene Modell weiter benutzen. Wenn ich das richtig verstanden habe, wäre es wohl so, dass dann immer nur x Ceranfelder gleichzeitig heizen können?

Der einzelne 60A-Schraubsockel auf der Platte oberhalb des Drehstromzählers kam mir wie gesagt auch suspekt vor. Ich werde nochmal versuchen, in Erfahrung zu bringen, ob der wirklich in Betrieb ist oder vielleicht nur ein dysfunktionales Überbleibsel von irgendeiner nachträglichen Veränderung des Zählerplatzes. Die Hausverwaltung war in dieser Hinsicht bisher leider wenig hilfreich.
 
Mach doch mal ein Foto des Zählerschranks. Dort solltest du doch trotz Corona hin dürfen.

Mit etwas Glück ist die einzelne Sicherung für das Kellerlicht?
 
Prinzipiell kann die Eigentümergemeinschaft eine Verlegung der Neuen Leitung auch durch die gemeinschaftlichen Bereiche NICHT verwehren.
Mit einer Wechselstrom Zuleitung ist z.B. es nicht Zulässig einen heute üblichen Elektroherd zu betreiben, da hier nur maximal 4,6kVA zulässig sind.

Die dabei anfallenden Arbeiten und Einschränkungen während der Bauaurbeiten muß die Eigentümergemeinschaft dulden, sie kann nur verlangen, daß die Arbeiten fachgerecht durchgeführt werden und nach Abschluß der alte Zustand wieder hergestellt wird.

Es ist zu vermuten, daß die Zuleitung auch nur aus zwei Adern besteht und das ist aus gutem Grund seit 1973 nicht mehr zulässig, seit 2010 ist ein PEN im gesamten Haus nicht mehr zulässig.
Das bezieht sich zunächst erst mal nur auf Neu errichtete Anlagen, theoretisch.
Praktisch gibt es aber das Energiewirtschaftsgesetz, daß verlangt, daß eine elektrische Anlage sicher sein muß.
Da man nun vor über 40 Jahren beschlossen hat, daß ein PEN mindestens 10mm² sein muß ist es kaum zu vertreten, daß dies 40 Jahre sicher sein soll.

Mann könnte für die neue Zuleitung auch in einer Ecke des Treppenhauses einen F90 Kanal anbringen in dem die Leitung dann gezogen werden könnte. Oder die Verkleidung der Aufputz Leitung unter einer Promatplatte in der Ecke.
Man muß ja nicht zwangsweise die Leitung unter Putz verlegen.
Einfach Aufputz ist im Treppenhaus heute nicht mehr zulässig.->Brandschutz
 
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