Zusätzlichen Zähler für Dachgeschosswohnung beantragen??

Diskutiere Zusätzlichen Zähler für Dachgeschosswohnung beantragen?? im Forum Installation von Leitungen und Betriebsmitteln im Bereich ELEKTRO-INSTALLATION & HAUSELEKTRIK - Guten Abend Forengemeinde! Ich brauche mal Eure Erfahrungen. Ich bin anscheinend nicht in der Lage bei Google die richtigen Parameter...
Status
Für weitere Antworten geschlossen.
A

Apotrix

Beiträge
5
Guten Abend Forengemeinde!

Ich brauche mal Eure Erfahrungen. Ich bin anscheinend nicht in der Lage bei Google die richtigen Parameter einzugeben um eine Antwort auf meine Frage zu bekommen:

Ich besitze ein Einfamilienhaus mit Einliegerwohnung die ich nun Vermieten möchte. Im Rahmen der Renovierung der Einliegerwohnung wurde auch die Elektroinstallation erneuert. (Vorhanden waren 3 Sicherungen für den Herd und eine für den Rest...)
Die UV besteht nun aus einem Haupschalter (3er B20 Automat, mehr dazu später), FI 40 30mA, und insgesamt 12 Automaten B16.

Im Erdgeschoss befindet sich ein Doppel-Zählerschrank aus Metall (Bj. 72)mit einem Zähler der auf mich angemeldet ist. Über diesen Zähler läuft das gesamte haus was ich nun aufteilen will. Vom HAK zum Zähler geht eine 5x10mm² Leitung. Vom Zähler zur UV "Erdgeschoss" eine 5x6mm².
Nun kommts allerdings: Vom Zähler zur UV "Mietwohnung" liegt nur ein NYM 5x2,5mm²..... Das es sehr dünn ist ist mir klar, lässt sich aber nur mit sehr großem Aufwand ändern was ich vermeiden will.
Deshalb auch der B20 Automat als Hauptschalter. Kabellänge beträgt etwa 5 Meter.

Nun möchte ich im Zählerschrank EG einen zweiten Zähler montieren der an die Zuleitung vom HAK geklemmt werden soll. Dann will ich noch einen 20A Neozet Block direkt nach dem Zähler schalten um die Leitung am Anfang abzusichern.

Jetzt die Fragen:

- Wird das EVU das so genehmigen oder eine dickere Zuleitung fordern? (Habe mal gelesen UV´s MÜSSEN auf 63A ausgelegt sein??)

- Die Fachfirma muß ja den Zähler setzen. Ist sie auch verpflichtet für das "nachfolgende" zu haften? Also macht sie das nur wenn sie die nachfolgende UV überprüfen konnte?
Würde auch einen E-Check machen lassen für EG und OG, aber nicht gezwungendermaßen...

- Ist der alte Zählerschrank für die Neuinstallation geeignet? Stahl, Tür mit Fenstern, und halt schon älter.


Den Antrag auf Zählersetzen beim EVU macht ja der Elektrobetrieb. Ich würde jetzt gerne wissen ob das jetzt mit einem relativ geringem Finanziellen Aufwand zu machen ist oder ich lieber bei der alten Konstallation mit Zwischenzähler(privat) bleiben soll. Befürchte einfach das der Betrieb $$-Augen bekommt und mir sonstwas erzählt.

Vielen Dank und schöne Grüße

Apotrix
 
Den Antrag auf Zählersetzen beim EVU macht ja der Elektrobetrieb. Ich würde jetzt gerne wissen ob das jetzt mit einem relativ geringem Finanziellen Aufwand zu machen ist oder ich lieber bei der alten Konstallation mit Zwischenzähler(privat) bleiben soll. Befürchte einfach das der Betrieb $$-Augen bekommt und mir sonstwas erzählt.

Das 5x2,5 qmm zur UV muss wahrscheinlich auch ohne Zusatzzähler raus.

Warum sollte ein Betrieb für die Arbeit anderer seine Haftpflichtversicherung hergeben?
 
Dann habe ich mich nicht deutlich genug ausgedrückt:

Der Betrieb soll NUR den Zähler setzten, und danach gleich einen NeoZet Sicherungsbloch schalten. Das ganze Unten im Zählerschrank. Und dafür haften die dann auch, nicht für die gesamten UV´s.

Ich weiß, hört sich jetzt sch... an aber das 2,5mm² versuche ich mit dem Thema " Bestandsschutz" zu retten. Glücklich bin ich damit nicht, deshalb auch die 20A Absicherung. Geht halt nicht anders ohne in beiden Etagen den Flur wieder aufzukloppen.

Gruß Apotrix
 
Irgendwann wirste eh ne stärkere Zuleitung brauchen,warum also nicht gleich vernünftig machen??

Du musst davon ausgehen,das in der Wohnung auch stärkere Geräte betrieben werden (Waschmaschiene,Mikrowelle,Herd oder Kochplatten etc),daher ist es ratsam gleich ne stärkere Zuleitung zu legen.
Eine 5x2,5 ist da schnell an den Grenzen und der 20er dürfte öfter fliegen als den Mietern Recht ist.

Die Renovierung der Flure dürfte da nicht besonders ins Gewicht fallen,da ja eigentlich nur nen Schlitz gefräst werden muss oder man macht es Aufputz (gibt von Tehalit sogar "Eckkanäle",die optisch kaum auffallen).
 
Die Renovierung der Flure dürfte da nicht besonders ins Gewicht fallen,da ja eigentlich nur nen Schlitz gefräst werden muss oder man macht es Aufputz (gibt von Tehalit sogar "Eckkanäle",die optisch kaum auffallen).

Leitungsanlagenrichtlinie?
Die wird wahrscheinlich nicht eingehalten.
 
Der Betrieb soll NUR den Zähler setzten, und danach gleich einen NeoZet Sicherungsbloch schalten. Das ganze Unten im Zählerschrank. Und dafür haften die dann auch, nicht für die gesamten UV´s.

Das ist falsch!
Der der den Zählerantrag unterschreibt haftet für alles was hinter den Abgangsklemmen sitzt.
So wie oben im Zitat beschrieben wollte sich eine Elektrofirma rausreden. Die Gerichte haben es anders gesehen und dem VNB recht gegeben.

Da rausreden nicht möglich ist sind die Betriebe i.d.R. vorsichtig und machen eine Prüfung mit Doku.
(Es soll noch Betriebe geben die das nicht so sehen, die sollte man aber schon aus Gewährleistungsgründen nicht nehmen, da die früher oder später weg vom Fenster sind.)
 
Die Leitung ist Murks.
Ich kenne noch die alten Hausflure in denen die 4mm² UP verlegt sind. Grundsätzlich sind dort schwarze Striche an der Wand wegen der Überhitzung der Leitung.
Bei einer Absicherung von 3x20A kann der Mieter dann ständig in den Keller zur Hauptsicherung laufen. Die 16A LSS in der UV werden wohl eher selten auslösen.
Als Vermieter schuldest Du eine fachgerechte Elektro-installation. ein 5x2,5mm² als UV Zuleitung ist auch in älteren VDE Versionen sicher nicht zugelassen gewesen.
 
In unserer Gegend bekommst du in einen derartigen schrank keinen neuen Zähler. Der Schrank muss in der Regel Schutzisoliert mit SLS-Schalter sein.
 
elektroblitzer schrieb:
Das 5x2,5 qmm zur UV muss wahrscheinlich auch ohne Zusatzzähler raus.

Nicht nur "wahrscheinlich" schon vor 10 Jahren hieß
es da, daß eine Zuleitung zu einer Wohnungsunterverteilung (Wohnung wir sprechen von Wohnung nicht Geräteschuppen :lol: ) mindestens für eine Belastbarkeit von 63A als Drehstromleitung (4 oder
5adrig) ausgelegt sein muss!!!
Ist Wechselstrom noch vorhanden so sind die nichtgenutzten Adern zu Isolieren.
Also auch wenn keine 63iger drinn sind so muss der Mindestquerschnitt (Leitungslänge ist auch relevant)
mindesten 10qmm betragen.
Wer weis wer das damals gemacht hat, vielleicht wars ein Provisorium 5x2,5 qmm ist auf jeden Fall zu gering, bei 6qmm könnte man... eventuell noch paar
Augen inklusive Hüneraugen zudrücken aber nicht bei nur 5x2,5qmm der B20 sollte solange das 2,5er drinn ist auch durch einen schwächeren sicherheitshalber ersetzt werden oder durch Lastrenner mit 16A GL.
Der B20 garantiert überdies eh keine Selektivität.
Falls die Leitungslänge stimmt und keine übermäßigen Lasten (müsste vorher mit dem Fachbetr.abgestimmt werden) zu erwarten sind könnte man 10qmm und Lastrennschalter 3x35A GL verwenden, da ich jetzt aber nicht genau weis was er mal anschließen will
lege ich mich auch nicht 100% fest, wäre aber sicher besser als weiter mit diesem Spargeltarzan von kabel zu leben.
 
Nicht nur "wahrscheinlich" schon vor 10 Jahren hieß
es da, daß eine Zuleitung zu einer Wohnungsunterverteilung (Wohnung wir sprechen von Wohnung nicht Geräteschuppen Laughing ) mindestens für eine Belastbarkeit von 63A als Drehstromleitung (4 oder
5adrig) ausgelegt sein muss!!!
Ist Wechselstrom noch vorhanden so sind die nichtgenutzten Adern zu Isolieren.
Also auch wenn keine 63iger drinn sind so muss der Mindestquerschnitt (Leitungslänge ist auch relevant)
mindesten 10qmm betragen.

Sehr geehrter Spannung24,

nach Verlegeart C mit drei Stromdurchflossenen Adern ist mindestens 16 qmm nach VDE0298-4 zu verlegen.
10qmm nur bis 43A für Drehstrom.
Für Drehstrom muss eh geplant werden.
Die VDE0100-520 wurde geändert und enthält jetzt die Werte der VDE0298-4.
 
Hast du wieder eine andere Tabelle als wir?
 
VDE0298-4:2003-08
Umgebungstemperatur 30 Grad, Leitertemperatur 70 Grad.
Seite 20

Belastbarkeit aus HD384.5.523 S2, 52-C3/6
 
VDE0298-4:2003-08
Umgebungstemperatur 30 Grad, Leitertemperatur 70 Grad.
Seite 20

Belastbarkeit aus HD384.5.523 S2, 52-C3/6
 
elektroblitzer schrieb:

Wenn du den Beitrag richtig gelesen hast habe ich geschrieben 3x35A GL Lasttrennschalter da bin ich sogar
etwas drunter geblieben, und wenn du alles gelesen hast
habe ich geschrieben das ich mich nicht 100% festlege
und leitungslänge,erwart.Leistung etc. berücksichtigt werden muss.
 
Vorsichern geht an sich nicht mehr. Siehe hierzu Bild A3.1 nur noch die Hauptleitungsabzweigklemme darf verbaut werden. Nach der Hauptleitungsabzweigklemme ist die Leitung zur Kundenanlage nach 6.3 Abschnitt 3 mit 63A auszulegen. Wenn man die durch eine Trockenbauwand mit Verlegart A1 führt dann muss man mehr als 16qmm nehmen.
 
Zitat:

Eine 5x2,5 ist da schnell an den Grenzen und der 20er dürfte öfter fliegen als den Mietern Recht ist.


Hallo zusammen, danke für die rege Beteiligung!
Ich habe mir schon solche Reaktionen dedacht, mit meinem Verständiss auch völlig vereinbar.
Nur leider wurden die Flure vor der UV renoviert und sind nun fertig. Schade drum..

Das der B20 Automat oft fliegen wird kann ich mir nicht vorstellen. Klar, wenn viele große Verbraucher kommen ist das leicht hin. 4,6 KW pro Phase als Dauerbelastung sind aber ne menge Holz die aber ersteinmal erreicht werden wollen. Die gesamte Wohnung war über 20 Jahre hin mit 16A abgesichert, Herd, Gsp, WaMa, Kaffee und co. Wobei bis auf den Herd alles auf einer Phase lag!! Die 16er hat auch gehalten. Jetzt sind die dicken Verbraucher gleichmäßig aufgeteilt, von daher sehe ich da wirklich kein Problem.

Die Vorschrift mit der 63A Zuleitung wird mir da letztendlich wohl einen Strich durch die Rechnung machen. Dann muß ich wohl einen Zwischenzähler "dranstricken" und das so abrechnen
:(

Gibt es nicht einen Weg das doch annähernd problemlos zu lösen??

Gruß Apotrix
 
Gibt es nicht einen Weg das doch annähernd problemlos zu lösen??

Zunächst einmal Danke für Dein Verständnis das ist nicht üblich. Die Realität ist wie die Sache mit dem 6qmm.

Der Betreiber/Vermieter haftet. Er macht sich bei der Veräußerung von Strom mit dessen Verkauf sogar strafbar, wenn er nicht bei der Regulierungsbehörde angemeldet ist.
 
Guten morgen!

Jetzt wirds ja immer doller! Das war mir noch nicht bewußt das ich ne Wohnunge nicht warm "incl. Strom" vermieten darf und dann über den Nebenzähler abrechnen kann. Die Realität in solchen Häusern um Bj. 70 in unserer Gegend (wenn nicht sogar Deutschlandweit) sieht nun mal so aus das alles im "Urzustand" (siehe Eingangsposting ist. Da war vor der UV (2 Sicherungen OG) auch ein Zwischenzähler über den abgerechnet wurde.

Ums mal auf den Punkt zu bringen: Die wenigsten können es sich leisten Ihr Haus in einen VDE-Tempel umrüsten zu lassen. Wenn ich sehe was ich hier alleine mit der Zuleitung losgetreten habe möchte ich nicht wissen was mir die Firma alles erzählen wird wenn die das ganze Ausmaß sieht. Wer als Elektriker praktsch arbeitet weiß was ich jetzt meine, wobei mein Bj.70 Haus mit den neuen UV´s schon auf einem sehr sicheren Stand ist.
(Ich werde trotzdem mal zum Betrieb gehen und mir mal ein Angebot machen lassen, bzw. jemand soll ma ne vor Ort Besichtigung machen)

Gruß Apotrix
 
Man wird häufig von Personen kontaktiert die nur Angebote sammeln aber keine Aufträge geben möchten.

Mit VDE Tempel hat das nichts zu tun.

Für alle Vorschriften gibt es Gründe.
 
Na ja, sammeln tut man halt eine Vielzahl von einer Sache. Bei Angeboten gibt man dann i.d.R. nur eines in Auftrag. Das ist aber ein anderes Thema.

Ich werde ja sehen was da bei rauskommt. Eine grobe Richtung habe ich jetzt ja. Mit Glück kommt da eine Lösung zutage die ich auch Zahlen kann/will.

Vielen Dank für die Mühen, Ihr habt mir, auch wenns nicht das war was ich hören wollte, geholfen.

Gruß Apotrix
 
Status
Für weitere Antworten geschlossen.
Thema: Zusätzlichen Zähler für Dachgeschosswohnung beantragen??
Zurück
Oben