Olli85 schrieb:
Auf meinem Dach ist schon ein Blitzableiter angebracht. Benötigt man für eine Photovoltaikanlage einen zusätzlichen Blitzableiter oder reicht der aus?
Wenn ich schon so unregelmäßig in diesem Forum eintrudle, gebe ich auch noch zu diesem Thema meinen Senf ab:
Wenn das Gebäude über eine Blitzschutzanlage nach aktuellem Normenstand verfügt
und die Prüfungsintervalle nach VBB- und VDS-Richtlinien eingehalten wurden, kann
und muss sie für den Blitzschutz einer Fotovoltaikanlage genutzt werden.
Der Bestandsschutz einer nach altem Normenstand errichteten Blitzschutzanlage entfällt bei jeder Änderung und erfordert eine normgerechte Nachrüstung.
Sind die vorgeschriebenen Trennungsabstände zwischen der Fotovoltaikanlage und der Blitzschutzanlage nicht einzuhalten, müssen die Gestelle blitzstromtragfähig an die Blitzschutzanlage geerdet werden.
Sind die Trennungsabstände einzuhalten, kann ein optimaler Schutz für die Fotovoltaik (= getrennte Fangeinrichtung) oder das gesamte Gebäude (= Isolierter Blitzschutz) erfolgen, indem die Blitzschutzanlage mit Fangstangen erweitert wird.
In beiden Fällen müssen die Fotovoltaikrahmen nach EN 62305 mit einem Potenzialausgleichsleiter von mind. 6 mm² Cu-Draht mit der Haupterdungschiene verbunden werden.