Re.
Hallo!
Es geht um eine bestehende Anlage, welche zu prüfen ist.
Folgender Sachverhalt:
Stromkreis A (3xU16 vorgesichert,YM5x2,5mm² Mantelleitung) führt wie auch Stromkreis B (3xU16, YM 5x2,5) in einen metallenen Zwischenverteiler. In diesem Zwischenverteiler (Schutzklasse 1) befinden sich: 1 gemeinsame PE-Schiene, 2 getrennte N-Schienen und Klemmreihen für die Außenleiteraufteilung. Vom Zwischenverteiler führen dann jeweils für Stromkreis A und B ca. 10 Mantelleitung (YM 3x2,5) raus zu den Steckdosen. Die ges. Anlage ist genullt.
Zur Info: Stromkreis A kommt von einem anderen Hauptverteiler (mitunter sogar von einer anderen Trafostation versorgt) als Stromkreis B. A = "Normalnetz", B = Netzersatz.
Ich habe bereits sämtliche Normen diesbezüglich durchforstet und bin nirgends auf ein explizites Verbot dieser Vorgehensweise gestoßen.
Mir stellt sich folgende Frage: In diesen Zwischenkasten führen 2 verschiedene Stromkreise mit "verschiedenen" Schutzleitern. Ab wann ist der Zwischenkasten ordnungsgemäß in die Schutzmaßnahme eingebunden? Wenn beide Schutzleiter am Gehäuse liegen, oder nur einer - oder darf man sowas grundsätzlich gar nicht machen?
Vielleicht habt ihr ja einen Tipp.
Gruß Manuel