zwei Wohnungen - ein Zähler?

Diskutiere zwei Wohnungen - ein Zähler? im Forum Installation von Leitungen und Betriebsmitteln im Bereich ELEKTRO-INSTALLATION & HAUSELEKTRIK - Hallo Forum, unsere Wohnung wird uns langsam zu klein. Jetzt ist meine Nachbarin ins Altersheim gegangen und ich könnte die Nachbarwohnung...
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alfr-ed

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Hallo Forum,
unsere Wohnung wird uns langsam zu klein. Jetzt ist meine Nachbarin ins Altersheim gegangen und ich könnte die Nachbarwohnung kaufen. Ich könnte einen Durchgang schaffen und hätte eine große Wohnung - so ist die Theorie.
Frage 1:
Kann ich die Zuleitung zum Verteiler auf einen Zähler umklemmen, so das zwei Wohnungen auf einem Zähler sind oder ist das unzulässig? Ich würde mir damit einen Zähler sparen.

Frage 2:
Die Zuleitung in die Wohnung ist sehr klein - ich vermute ein 6mm2 oder max. 8mm2. Die Zuleitung besteht aus einzelnen Drähten und geht im Plastikrohr (kein Flexrohr) vom Zählerschrank im KG zur Verteilung im 1.OG. Schmelzsicherung am Zähler ist 25A. Ich würde gerne eine neue Zuleitung einziehen mit einem grösseren Querschnitt (10mm2 könnte ich schaffen) allerdings habe ich Bammel ob ich die Drähte durchbekomme. Ich weiß ja nicht wie das Rohr verlegt wurde. Ich würde alle bis auf einen Draht heraus ziehen und den letzten Draht als Zugdraht nehmen. Soll ich´s wagen oder lieber die Finger davon lassen, was würdet ihr machen.

Das Haus ist BJ 64.
 
Wenn dann lass das eine Fachkraft machen.
Abmelden des Zählers und dessen Demontage darf nur der eingetragene Fachbetrieb, auch nur Dieser kann den Antrag im Auftrag des Kunden beim VNB stellen.

8mm² gibt und gab es nie.

4, 6, 10, 16

Für eine Wohnungszuleitung wird erfahrungsgemäß meist mindestens 16mm² benötigt, da die Auslegung für 63A erfolgen soll.
Der Einzug von Einzeldrähten ist nur dann zulässig wenn das Rohr durchgängig geschlossen ist.

Für neue Installationen ist nur noch TN-S (TT) Netz zulässig, daß heißt 5 adrig.

Wenn die Absicherung in der höhe bleiben soll sehe ich keinen Sinn einer Querschnittserhöhung.
Sollte es sich um noch um eine TN-C Leitung handeln wäre es sehr an zu raten eine zusätzliche Ader zu ziehen um das auf TN-S um zu stellen.
Insbesondere bei der Zusammenlegung der Wohnungen ist drauf zu achten, daß die Wohnungen sich eine gemeinsame PEN Brücke teilen um Probleme zu vermeiden.
 
Lieber Octavian,

das ist eine Nutzungsänderung.
Wie du weist sind da neben eines Antrages auf Nutzungsänderung beim Bauamt auch diverse Ertüchtigungen notwendig.
 
alfr-ed schrieb:
Ich würde alle bis auf einen Draht heraus ziehen und den letzten Draht als Zugdraht nehmen. Soll ich´s wagen oder lieber die Finger davon lassen, was würdet ihr machen.
Das wirst Du nicht schaffen.

Wenn musst Du alle Drähte ausziehen. Einer alleine bleibt nicht drinnen.

Am einfachsten, mit den Adern eine Einzugfeder nachziehen, und dann erst die neuen Adern ziehen.

Wenn der Rohrdurchmesser du die Rohrführung das überhaupt zulassen.
 
Einzeladerverlegung in Bergmannrohr ist unzulässig, weil die SKII nicht eingehalten wird.
Da ist es besser die Leitung komplett neu zu machen.
 
wie kommst Du auf Bergmannrohr?

Er hat doch explizit von PLASTIK Rohr geschrieben.
 
Das Teil bleibt weiterhin eine Wohnung, somit erfolgt KEINE Nutzungsänderung und auch das Bauamt ist nicht ein zu beziehen.

Nutzungsänderung wäre z.B. aus einer Wohnung ein Büro oder eine Werkstatt zu machen.

Beim Bauamt wäre nur dann ein Antrag fällig, wenn aus dem vorhandenen zusätzliche Wohneinheiten geschaffen werden.
erhöht sich die Anzahl der Wohneinheiten ergeben sich möglicherweise zusätzliche Bauvorschriften die um zu setzen sind. Ab 3 Familienhäusern werden z.B. Treppenhäuser zu notwendigen Treppenhäusern.

Lediglich Brandschutztechnisch kann der Durchbruch zur Nachbarwohnung eine Sache werden, wenn hier Brandabschnitte bestehen. Ist auf einer Ebene für Wohnhäuser aber unüblich bzw. kann man durchaus hier Lösungen finden.
 
Nutzungsänderung wäre z.B. aus einer Wohnung ein Büro oder eine Werkstatt zu machen.

Als aus zwei Nutzungseinheiten eine Nutuzungseinheit zu machen ist eine Nutzungsänderung.

Das ganze scheint wohl von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich zu sein.

Selbst ein Dachgeschossausbau muss als Nutzungsänderung beantragt werden.
 
Das ist keine Nutzungsänderung sondern ein genehmigungspflichtiger Ausbau, da sich mit zusätzlichen Wohneinheiten die Gebäudeklasse ändert!

Hier die definition aus der HBO:

"Eine Nutzungsänderung ist die Änderung der genehmigten Benutzungsart einer baulichen Anlage"

Begriffsdefinitionen unterscheiden sich in den einzelnen Bauordnungen eigentlich nicht.

Die Benutzungsart bleibt hierbei gleich, nämlich Gebäude zu Wohnzwecken.
Die Gebäudeklasse könnte sich ändern, aber auch nur wenn man die Zusammenlegung der Wohnungen über das Bauamt veranlasst.
 
Eure Antworten hören sich ziemlich bürokratisch an :D .

Ich hatte eigentlich nur vor aus meinem Wohnzimmer einen Durchgang in die andere Wohnung zu schaffen. Das ist ein Mehrparteienhaus mit 3 Stockwerken mit jeweils zwei Wohnungen/Etage.
Ich dachte jetzt mal so ins blaue raus: gehst zum Statiker, suchst dir eine Baufirma die das fachgerecht Ausführt und Ende.
El. Inst habe ich vor 30Jahren gelernt aber bin nicht mehr in diesem Bereich tätig.

Es soll keine neue Wohnung gebaut werden sondern nur zu einer zweiten vorhandenen Wohnung ein Zugang Wohnung/Wohnung geschaffen werden. Und bei dieser Aktion stellte sich die Frage ob man zweimal die Grundgebühr für den Zähler zahlen muß oder ob es auch anders geht.

Da die zweite Wohnung auch komplett renoviert wird, dachte ich über eine Vergrößerung der meiner Meinung doch recht kleinen Zuleitung nach.
 
alfr-ed schrieb:
Ich hatte eigentlich nur vor aus meinem Wohnzimmer einen Durchgang in die andere Wohnung zu schaffen. Das ist ein Mehrparteienhaus mit 3 Stockwerken mit jeweils zwei Wohnungen/Etage.
Ich dachte jetzt mal so ins blaue raus: gehst zum Statiker, suchst dir eine Baufirma die das fachgerecht Ausführt und Ende.
Kannst du so machen, siehe:
http://www.sueddeutsche.de/geld/urteil- ... g-1.559008

Und bei dieser Aktion stellte sich die Frage ob man zweimal die Grundgebühr für den Zähler zahlen muß oder ob es auch anders geht.

Es geht auch anders, melde eine Zähler ab.

Da die zweite Wohnung auch komplett renoviert wird, dachte ich über eine Vergrößerung der meiner Meinung doch recht kleinen Zuleitung nach.

Gute Idee, mach es einfach.
 
alfr-ed schrieb:
Eure Antworten hören sich ziemlich bürokratisch an :D .

Ich hatte eigentlich nur vor aus meinem Wohnzimmer einen Durchgang in die andere Wohnung zu schaffen. Das ist ein Mehrparteienhaus mit 3 Stockwerken mit jeweils zwei Wohnungen/Etage.
Ich dachte jetzt mal so ins blaue raus: gehst zum Statiker, suchst dir eine Baufirma die das fachgerecht Ausführt und Ende.

Je nach Eigentumsverhältnisse (WEG?) könnte da erstmal der Gang zu Rechtsanwalt/Notar anstehen... aber solche baurechtlichen Themen sind im Elektroforum wahrscheinlich nicht so gut aufgehoben. Wenn das ganze in D stattfindet, vielleicht mal in einem Expertenforum Bau nachfragen.

alfr-ed schrieb:
Es soll keine neue Wohnung gebaut werden sondern nur zu einer zweiten vorhandenen Wohnung ein Zugang Wohnung/Wohnung geschaffen werden. Und bei dieser Aktion stellte sich die Frage ob man zweimal die Grundgebühr für den Zähler zahlen muß oder ob es auch anders geht.

Dabei sollte man aber auch dran denken, das perspektivisch mal wieder eine Aufteilung der Wohnungen erfolgen kann.
 
Thema: zwei Wohnungen - ein Zähler?
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