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mr_dizz3l
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Hallo Foren-Community,
Es geht um das Thema Zweihandschaltung. Grund dafür ist meine betriebliche Abschlussprüfung, in der ich eine Handpresse automatisiere.
Das heißt ich werde den Hebel der mittels Muskelkraft betätigt wird durch einen Pneumatikzylinder ersetzen. Der Pressvorgang soll durch zwei Taster gestartet werden. Eine Siemens Logo, so bis vor kurzem angedacht, sollte die Weiterschaltbedingung zu dem Wegeventil bilden.
Was ich Programmiertechnisch schon geplant hatte, war eine Flankenauswertung sowie eine Zeitsteuerung (<0.5sec.) der beiden Tastersignale. Außerdem müssten beide Taster bis zum Ende des Pressvorgangs drückt werden.
Meine Frage ist jetzt ob diese Presse, die nach der Prüfung in eine Line kommt, nach den Richtlinien ZH 1 /456 & ZH 1/457 der Berufsgenossenschaft gefertigt werden muss?
Beim Durchlesen der BGV-Texte wurde mir auch nicht genau klar, wie ich die Steuerung realisieren muss. Denn die Hauptfrage die sich mir jetzt stellt ist: Brauch ich ein spezielles Sicherheitsrelais und reichen normale Taster, die aber über Schließer und Öffner Abgefragt werden?
Ich habe bei den sperrlichen Information über das Thema einen Satz über Selbstüberwachung aufgefangen. Das hieße ja dass ich spezielle Taster mit dem Sicherheitsrelais brauche?!
Mit freundlichen Grüßen
Mr_dizz3l
Es geht um das Thema Zweihandschaltung. Grund dafür ist meine betriebliche Abschlussprüfung, in der ich eine Handpresse automatisiere.
Das heißt ich werde den Hebel der mittels Muskelkraft betätigt wird durch einen Pneumatikzylinder ersetzen. Der Pressvorgang soll durch zwei Taster gestartet werden. Eine Siemens Logo, so bis vor kurzem angedacht, sollte die Weiterschaltbedingung zu dem Wegeventil bilden.
Was ich Programmiertechnisch schon geplant hatte, war eine Flankenauswertung sowie eine Zeitsteuerung (<0.5sec.) der beiden Tastersignale. Außerdem müssten beide Taster bis zum Ende des Pressvorgangs drückt werden.
Meine Frage ist jetzt ob diese Presse, die nach der Prüfung in eine Line kommt, nach den Richtlinien ZH 1 /456 & ZH 1/457 der Berufsgenossenschaft gefertigt werden muss?
Beim Durchlesen der BGV-Texte wurde mir auch nicht genau klar, wie ich die Steuerung realisieren muss. Denn die Hauptfrage die sich mir jetzt stellt ist: Brauch ich ein spezielles Sicherheitsrelais und reichen normale Taster, die aber über Schließer und Öffner Abgefragt werden?
Ich habe bei den sperrlichen Information über das Thema einen Satz über Selbstüberwachung aufgefangen. Das hieße ja dass ich spezielle Taster mit dem Sicherheitsrelais brauche?!
Mit freundlichen Grüßen
Mr_dizz3l