Zweileitersystem / klassische Nullung

Diskutiere Zweileitersystem / klassische Nullung im Forum Installation von Leitungen und Betriebsmitteln im Bereich ELEKTRO-INSTALLATION & HAUSELEKTRIK - Hallo. Ich habe Probleme in meiner Mietwohnung, im Haus ist immer noch ein Zweileitersystem installiert. Dazu kommt, dass mein PC einen...
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Frank

Guest
Hallo.

Ich habe Probleme in meiner Mietwohnung, im Haus ist immer noch ein Zweileitersystem installiert. Dazu kommt, dass mein PC einen Spannungsschaden abbekommen hat. Dies hätte ja durch eine Überspannungsschutzleiste verhindert werden können. Ich habe auch so eine Leiste, die zeigt aber Verkabelungsfehler an (auch durch drehen des Steckers um 180 Grad), weshalb der Überspannungsschutz wohl nicht gegeben ist. In der Wohnung meines Nachbarn funktioniert die Leiste allerdings.
Bezogen auf die Frage, ob ein Zweileitersystem überhaupt noch zugelassen ist, sagte mir ein Elektriker, dass dies unter den Bestandsschutz falle,
wohl aber Schutzmassnahmen, wie die klassische Nullung vorgeschrieben seien.
Ich gehe jetzt also davon aus, dass die klassische Nullung in meiner Wohnung nicht vorhanden ist, in der Nachbarwohnung aber schon, daher auch bei mir die Schutzleiste nicht fuktioniert.
Kann mir vielleicht jemand sagen, was jetzt nun zugelassen / erlaubt ist bzw. welche Schutzmassnahmen beim Zweileitersystem durch den Vermieter getroffen werden müssen?

Ich danke im Voraus.

MfG

Frank
 
ich würde mal die steckdosen prüfen lassen ob der schutzkontackt in ordnung ist!
Das solte aber der fall sein. Und wenn das der fall ist solltest du denn Neutralleiter auf den schutzkuntackt brücken ist die einfachste lösung besser wäre es aber wenn du die leitungen austauscht!

Was mich aber wundert das die Steckleiste nicht funktioniert hat weil normal ist das nicht das die steckdose im altbau keinen schutzkontackt hat von daher würde ich überlegen das es viweleicht an der steckdosen leiste lag
 
wolli1982 schrieb:
ich würde mal die steckdosen prüfen lassen ob der schutzkontackt in ordnung ist!
Das solte aber der fall sein. Und wenn das der fall ist solltest du denn Neutralleiter auf den schutzkuntackt brücken ist die einfachste lösung besser wäre es aber wenn du die leitungen austauscht!

Was mich aber wundert das die Steckleiste nicht funktioniert hat weil normal ist das nicht das die steckdose im altbau keinen schutzkontackt hat von daher würde ich überlegen das es viweleicht an der steckdosen leiste lag

Hi,

das kann schon sein das wenn kein Schutzleiter vorhanden ist und auch in der Steckdose keine Brücke zur klassischen Nullung das die Steckdose da etwas Rummeckert....
da die Steckdose die Stromschwankungen und Spannungspitzen gerade über den Schutzkontakt ausgleicht...
Daswegen sind die Dinger ja auch manchmal ein Problem mit dem FJ.......

Die Klassische Nullung ist heute Nicht mehr erlaubt (zum Glück) aber in bestehenden Anlagen ist sie noch zulässig......
 
könnte es sein, das du den stecker der leiste einfach falsch herum eingesteckt hattest? bei mir war es so, ich musste den schuckostecker umdrehen, weil die leiste sonst gemeckert hat.
ist nur so ne idee.
 
schrippe schrieb:
könnte es sein, das du den stecker der leiste einfach falsch herum eingesteckt hattest? bei mir war es so, ich musste den schuckostecker umdrehen, weil die leiste sonst gemeckert hat.
ist nur so ne idee.

hi,

er hat doch in seinem Beitrag geschrieben das er versucht hat den stecker zu drehen :lol: 8)
 
Hallo!

Zur Problematik mit der klassischen Nullung (gerade in Mietwohnungen) wurde hier schon viel geschrieben. Letztendlich läuft es darauf hinaus, daß es bei strikter Anwendung der VDE 0100 Teil 610 keinen Bestandsschutz für klassische Nullung mehr gibt, weil sich die vorgeschriebene Prüfung nach den aktuellen Anforderungen richtet und nicht mehr an die Anforderungen zum Zeitpunkt der Installation. So sieht es jedenfalls die derzeitige Rechtsprechung.

Steckdosenleisten mit Überspannungsschutz haben meist nur zwei VDRs nach Erde bzw. vielleicht noch zwischen N und L. Wenn - aus welchen Gründen auch immer - die Erde nicht da ist, dann ist die Schutzwirkung nicht mehr gegeben. Mal abgesehen davon, daß diese VDRs bei energiereicheren Störungen eh nichts helfen, und schwächere Störungen muß das Netzteil sowieso wegstecken. Für einen wirkungsvollen Überspannungsschutz bedarf es schon anderer Methoden, der gehört dann aber in den Sicherungskasten bzw. Zählerkasten und besteht mind. aus Überspannungsableitern und Drosseln. Die Firma Dehn hat da beispielsweise ein recht umfangreiches Sortiment, da ist man dann aber mindestens einige hundert Euro los, wenn man wirklich eine Schutzwirkung haben will.

Du solltest daher erst mal überprüfen (lassen), ob der Erdungsbügel in der Steckdose überhaupt angeschlossen ist. Bei der (seit mehr als 30 Jahren verbotenen) klassischen Nullung ist er mit dem Neutralleiter gebrückt, ansonsten hat er einen eigenen Draht. Deine Fehlerbeschreibung läßt darauf schließen, daß hier die Erdung evtl. nicht in Ordnung ist. Verwendet man Netzwerke in Räumen mit klassischer Nullung, so können sich bei TP-Netzwerken wegen der fehlenden Trennung der Abschirmung teilweise ziemlich heftige Ausgleichsströme im Schirm des Netzwerkkabels ausbreiten. Das kann im Extremfall auch dazu führen, daß so ein Kabel mal in Rauch aufgeht. Bei Verwendung von Koaxialkabeln ist der Schirm getrennt vom Computergehäuse, da passiert sowas im Regelfall nicht.


Gruß
 
Martin schrieb:
Hallo!

Du solltest daher erst mal überprüfen (lassen), ob der Erdungsbügel in der Steckdose überhaupt angeschlossen ist. Bei der (seit mehr als 30 Jahren verbotenen) klassischen Nullung ist er mit dem Neutralleiter gebrückt, ansonsten hat er einen eigenen Draht. Deine Fehlerbeschreibung läßt darauf schließen, daß hier die Erdung evtl. nicht in Ordnung ist. Verwendet man Netzwerke in Räumen mit klassischer Nullung, so können sich bei TP-Netzwerken wegen der fehlenden Trennung der Abschirmung teilweise ziemlich heftige Ausgleichsströme im Schirm des Netzwerkkabels ausbreiten. Das kann im Extremfall auch dazu führen, daß so ein Kabel mal in Rauch aufgeht. Bei Verwendung von Koaxialkabeln ist der Schirm getrennt vom Computergehäuse, da passiert sowas im Regelfall nicht.


Gruß

Die klassische Nullung ist nicht Verboten im Rechtlichen Sinne.
sie darf nur bei Querschnitten unter 10 mm/2 nicht mehr angewendet werden.....(war meine Meisterprüfungsfrage :lol: )
 
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