Zweiten Zählerschrank

Diskutiere Zweiten Zählerschrank im Forum Grundlagen & Schaltungen der Elektroinstallation im Bereich ELEKTRO-INSTALLATION & HAUSELEKTRIK - Hallo, ein Arbeitskollege von mir hat sich ein altes Haus gekauft. Dort hat er sich selber im Internet 2 Zählerschränke gekauft und auch schon...
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hilipp

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Hallo, ein Arbeitskollege von mir hat sich ein altes Haus gekauft.

Dort hat er sich selber im Internet 2 Zählerschränke gekauft und auch schon aufgehangen.

Beide Zählerschränke hängen 2m von einander entfernt.
Getrennt durch eine Wand. (Eine Seite seine Wohnung/die andere Seite soll eine Einliegerwohnung geben)


Jetzt hat er wohl vor die Hausanschlussleitung an seinen Zählerschrank zu ziehen. Von dort aus will er vor dem SLS Schalter abgreifen und eine Verbindungsleitung zum zweiten Zählerschrank ziehen.

Das ist doch garnicht zulässig so oder nicht?!
 
Das kann nur die zuständige EVU sagen

bei uns ist dies durchaus konform.
 
Das ist doch garnicht zulässig so oder nicht?!

An fremden Netzen, hier das Netz des Verteilungsnetzbetreibers, dürfen nur konzessionierte Betriebe arbeiten.
Hier scheint der Ausführende die Gefährdungen scheinbar nicht zu kennen.
 
Wenn er jetzt keine konzessionierte Firma findet der das in Betrieb nimmt kann er alles wieder abhängen.
 
hilipp schrieb:
Hallo, ein Arbeitskollege von mir hat sich ein altes Haus gekauft.

Dort hat er sich selber im Internet 2 Zählerschränke gekauft und auch schon aufgehangen.

Beide Zählerschränke hängen 2m von einander entfernt.
Getrennt durch eine Wand. (Eine Seite seine Wohnung/die andere Seite soll eine Einliegerwohnung geben)


Jetzt hat er wohl vor die Hausanschlussleitung an seinen Zählerschrank zu ziehen. Von dort aus will er vor dem SLS Schalter abgreifen und eine Verbindungsleitung zum zweiten Zählerschrank ziehen.

Das ist doch garnicht zulässig so oder nicht?!

Wäre doch erst einmal zu klären, ob der Arbeitskollege eine EFK ist, die weiß was sie tut,

ehe man wieder mit dem erhobenen Zeigefinger droht !


P.
 
Also mein Kollege ist sicher keine Elektrofachkraft.

So wie ich verstanden haben hat er es so vor.

1. Zählerschränke aufhängen(schon erledigt.)
2. Von einem bekannten von ihm den Zählerschrank verdrahten lassen.
Der Bekannte soll dann quasi diese Verbindungsleitung der beiden Zählerschränke verlegen.

3. EVU bestellen. Die würden dann die Sicherungen im HAK ziehen und die alte Hausanschlussleitung am noch aktiven Zählerschrank abklemmen und in seinen neuen Zählerschrank ziehen.

fertig ;)
 
LED_Supplier schrieb:
Und wo liegt jetzt das Problem?

Das die EVU sicher nicht kommen wird um die Leitung umzulegen ohne Anträge u Unterschrift durch eine Firma :wink:
 
das EVU macht gar nichts außer Strom verkaufen.

DAs ist Sache des VNB, aber auch dieser wird hier nicht tätig werden, denn es ist Sache des beim Versorgungsnetzbetreiber eingetragenen Fachbetriebes, die Installation der Anlage zu überwachen, diese zu Prüfen und den Antrag auf Anschluß zu erstellen.

Ich würde mal spontan Behaupten den Schrank kann er gerade wieder abhängen und bei ebay verkaufen.
Zähler in einem Gebäude haben an EINER Stelle zusammen zu sitzen.
 
Octavian1977 schrieb:
Zähler in einem Gebäude haben an EINER Stelle zusammen zu sitzen.

Das ist keine starre Regelung, insbesondere für 2 Wohneinheiten gibt es viele Erleichterungen diesbezüglich bei nicht wenigen VNB.
 
DAs ist Sache des VNB, aber auch dieser wird hier nicht tätig werden, denn es ist Sache des beim Versorgungsnetzbetreiber eingetragenen Fachbetriebes, die Installation der Anlage zu überwachen, diese zu Prüfen und den Antrag auf Anschluß zu erstellen.

Das ist falsch. Die eingetragenen Betriebe müssen auch bei Änderungen, Erweiterungen und Neubauten selbst errichten. Denn nur dann zahlt die Betriebshaftpflicht. Ansonsten würde der VNB in Anspruch genommen und das vermeidet der VNB. Denn der Eigentümer kann hierfür nicht haften.

Also da nicht nach den geltenden Gesetzen illegaler Aufbau.
 
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