Zweites Haus über Stromzähler des ersten Hauses anschließen.

Diskutiere Zweites Haus über Stromzähler des ersten Hauses anschließen. im Forum Installation von Leitungen und Betriebsmitteln im Bereich ELEKTRO-INSTALLATION & HAUSELEKTRIK - Gruß in die Runde! Mein Problem! Mein zweites Haus hatte ehemals einen Dachständer. Soll nun mit Erdkabel 5x16mm² 30Meter, davon 10Meter in...
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jobas2

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Gruß in die Runde!

Mein Problem!
Mein zweites Haus hatte ehemals einen Dachständer.

Soll nun mit Erdkabel 5x16mm² 30Meter, davon 10Meter in Rohr angeschlossen werden.
In ihm befindet sich ein 9/12/15KW stufenloser elektronischer Durchlauferhitzer mit 5x10mm² vor ihm ein 3er LSS B20, elektronischer Lastabwurf des Elektroherdes ab 3kW.

Geplant ist die Versorgung des zweiten Hauses mit 25A vom ersten Haus.
Im ersten Haus soll ein C25 LSS rein, im zweiten ein B25 oder garkeiner vor UV.

Im ersten Haus ist Absicherung 35A vor dem Stromzähler 10(60)A.
Die 5Meter Leitung zur Panzersicherung dürfte 5x10mm² haben und ist einbetoniert.
Läst sich aber auch an der Decke verlegen.

Kann das Funktionieren?
Ist es erlaubt, wo meldepflichtig?
Soll eine 32A Steckdose mit 25A abgesichert fürs zweite Haus gesetzt werden.


Grüße
 
.
. . . und in welchem Land soll dieses Projekt verwirklicht werden ?
.
 
Deutschland BW Netz EnBw jetzt Netz BW Gmbh.

Die Elektriker sind momentan, bei uns gut Satt.
Bin zwar auch Elektriker, aber aus anderem Bereich.
Mittelspannung war nur 100Stunden Schnellkurs.
 
jobas2 schrieb:
Deutschland BW Netz EnBw jetzt Netz BW Gmbh.

Die Elektriker sind momentan, bei uns gut Satt.
Bin zwar auch Elektriker, aber aus anderem Bereich.
Mittelspannung war nur 100Stunden Schnellkurs.

Die Netzebene in deinem Haus ist wohl eher im Bereich "Niederspannung" zu suchen. Dafür finden sich in der TAB deines EVU sicher Hinweise auf die Anmeldepflicht von DLE und anderen Geräten >12kW. Ebenso wird dort auf die Nutzung von Gebäuden eingegangen, ob ein eigener HA erforderlich ist oder nicht, ob eine Leistungserhöhung Hausanschluss für dein Bauvorhaben erforderlich ist...

Zu den Punkten Absicherung, Selektivität und Leitungsquerschnitte sollte man sich erst Gedanken machen, wenn die Grundlagen geklärt sind.
 
Danke karo28
Jawohl Niederspannung! :wink:

Wenn einer vorbeikommen würde, könnte man das ja alles klären.
Nochmal einen eigenen Anschluß ~2500€ ist für das zweite Gebäude nicht mehr geplant, ist jetzt nur noch ein Nebengebäude, Singlehaushalt.

3x20A reichten eigentlich früher schon dicke.
Geringe Gleichzeitigkeit ist gegeben.
Waschmaschienen und Geschirrspüler sind in beiden Häuser bereits jahrelang gedrosselt, teils über WW Zulauf Solar/Kaminofen, oder Heizstäbe abgeklemmt.
Momentan 3x16A mit 30Meter Brennenstuhl Kabeltrommel in der Ausbauphase, nicht auf Dauer.

Wie wäre es Rechtlich gesehen, wenn das zweite Haus mit einer 32A Steckdose mit 25A abgesichert angeschloßen wäre, es ist dann ja nicht fest angeschloßen.
32A Steckdose 10m 5x2,5mm² ist bereits vom Elektriker vorhanden, bei Dauerlast 25A werden aber die Kabel von ihr zu heiß, hat dann sogar nur 20A LS reingemacht.

Würde eine neue 32A(25A) mit 5x16mm² ohne RCD setzen, 4Hager Überspannungsableiter gleich mit dazu.
Die RCDs fürs Nebengebäude wären dann im Nebengebäude, und beide Gebäude am Überspannungsableiter.

mfg jobas
 
Wer soll denn in dem zweiten Haus wohnen?

Wenn es ein eigener Haushalt ist hat er das Recht sich seinen Energieanbieter selbst auszuwählen, das geht nicht wenn er "hinter dem Hauptzähler" hängt...

Ciao
Stefan
 
Der Junior baut zweites Haus gerade um und aus, zur Junggesellenbude.
Sollte eigentlich schon abgerissen werden.
Heizung, Elektrik und Sanitär hab ich ihm berechnet und neu gemacht.
Geplant war daß so nicht, aber der Papa macht ja fast alles, wenn die anderen nicht kommen.

Die Material Maßstäbe und Dimensionierungen sind bei mir aber viel größer und kostspieliger, ohne Arbeitslohn aber dennoch 30% günstiger.
Die Zukunft bringt erst Energieeinsparungen gegenüber dem Energieausweiß ohne eine Dämmung des Gebäudes.
10Liter Haus gebaut und 4 braucht es sogar wenn ich den Keller mitheize.

Ein Stockwerk 60m² reicht ihm vorerst, der Rest kommt erst später.
 
Du musst Dich an deinen zuständigen Berzirksmeister beim Stromnetzbetreiber wenden oder an ein Elektrofachunternehmen, dass dies für Dich erledigt. Anhand deiner bisherigen Angaben bezweifle ich STARK die Ordnungsmäßigkeit deines Vorhabens!
 
Der Bezirksmeister ist gleicher Jahrgang und sass in der gleichen Klasse, schon Jahre nicht mehr gesehen!

Es bleibt der Gesamt Verbrauch ja exakt gleich, bis auf den 9 oder 12KW Durchlauferhitzer der 5-10min am Tag läuft!
Weglassen kann ich ihn auch noch.

Ordnungsgemäß ist einerseits kostspielig.
Andererseits je nach Fachmann eine Gefahr für Leib und Leben.
Ordnungsgemäß ist also wie Kaugummi.
Ordentlich nachgedacht und gemacht wäre besser.
RCD verbaue ich seit 1980, da kannten Elektriker sie noch gar nicht.

Sollte ich jetzt den Energieversorger Informieren bevor ich einen Stecker rein stecke.
100A ist der Anschluß, 10Meter neben Trafohaus und ich bin der einzige der mit einem Erdkabel an das 1990 verlegt Kabel angeschloßen wurde, die Rest Neubauten haben aber noch den billigeren Dachständer, der kommt aber jetzt runter.
Die meisten denken, das wäre nun umsonst.
 
Fängst Du mit dem Verkehrspolizisten auch eine Diskussion an, ob man nicht eventuell doch gelegentlich zu schnell und über Rot fahren könnte, wenn du glaubst, dass das ginge?

Wenn Du andere Antworten hören willst, als die nach einer korrekten Ausführung, musst Du Dir entsprechende Gesprächspartner suchen!?
 
Was hat der Verkehrspolizist überhaupt in meiner Wohnung zu suchen?
Ich muß selbst dafür haften, deshalb darf ich auch keine schweren Fehler wie ein Fachmann machen.

Bei Fachmännern haftet die Versicherung.
Alkoholisierter Elektromeister der beim Dorffest fast das Zelt durch seine Installationen abfackelte.
Die Freiwillige Feuerwehr griff gerade noch rechtzeitig ein.
Kein Technischer defekt sondern Dummheit.
 
jobas2 schrieb:
RCD verbaue ich seit 1980, da kannten Elektriker sie noch gar nicht.
Sooo?

Ich habe 1963 mit der Lehre begonnen. Da gabs keine Installation ohne FI.
 
jobas2 schrieb:
Ich muß selbst dafür haften

Du darfst gar nicht daran arbeiten, so wie ich das einschätze - siehe NAV § 13 ...

Und davon abgesehen ist deine Frage dann scheinheilig.
Ist es erlaubt, wo meldepflichtig?
-> Netzbetreiber!

Entweder willst Du es richtig machen, oder eben nicht ...
 
Ab ~1980 wurden sie bei uns Pflicht.
Die Elektromeister haben sie damals verflucht, sie konnten dann oft ihre Feldbetten für einige Jahre beim Kunden aufstellen!
Ich habe ihnen diese Arbeit dann einfach abgenommen, da ich schon viel weiter in dieser Materie war.

Ich will es eben richtig machen, aber ohne das Geld zum Fenster hinauszuwerfen, denn es ist ja nicht meines.
 
jobas2 schrieb:
Der Junior baut zweites Haus gerade um und aus, zur Junggesellenbude.

Ein Stockwerk 60m² reicht ihm vorerst, der Rest kommt erst später.

Wenn du mit dem vorhandenen Hausanschluss (mit vermutlich 35A Haussicherung, SLS o.dgl.) leistungsmaessig auszukommen gedenkst, dann wuerde ich nach dem Zaehler mittels NYY-J 5x16qmm zum Nebengebauede gehen. Eine Vorsicherung braucht es fuer dieses Kabel nicht, das uebernimmt die 35A Sicherung, SLS oder was da verbaut ist. Im Zweithaus dann UV und Abgaenge vorsehen. Wenn der DLE unter der Anmeldegrenze (iirc 12kW) liegt, koennte man den nutzen. Evtl. ein Steuerkabel zwischen Altbau und Anbau vorsehen, um einen Lastabwurf zu realisieren.

Wenn die HAK-Sicherung allerdings eine 100A Sicherung sein sollte, dann waere spaeter auch eine Beantragung einer Leistungserhoehung moeglich.
 
Anschluß ist bis 100A ab Panzersicherung möglich.
Mit 35A komme ich aber klar.

Darf ich einen 32A Stecker mit 20-25A abgesichert in meinem Haus für das andere Haus 5x16mm² einstecken, ohne das es gleich 5000€ mehr kostet.
Lastabwurf von Geräten im Altbau und Neubau ist sehr einfach möglich.

Den 10kW Elektroherd wirft der Durchlauferhitzer ab >3kW Spitze Leistung bereits für 15Sekunden ab.
Wäschetrockner hat bei mir nur noch 1,5kW und Geschirrspülmaschine 1kW bei kaltem Wasser.

Ist es überhaupt möglich ohne einen Hohlblock in sein Haus zu lassen ?
In Deutschland ist man schließlich noch nicht entmündigt!

Schleifenwiderstände usw. möchte ich aber dennoch mal messen, wenn keiner zur VDE Prüfung bereit ist, leihe ich mir die Gerät eben aus der Berufsschule.
Kann eigentlich fast nichts falsch sein, aber man hat es dann schwarz auf weiß.

Habe diese Geräte sonst auch noch nie bei einem Fachmann gesehen.

VDE Prüfungen erfolgen hier noch mit dem Duspol?
Er wurde erfunden da es Fehlbedienungen und Ablesefehler durch zu hohe Informationsfluten von üblichen Messgeräten gab.
 
T.Paul schrieb:
Du darfst gar nicht daran arbeiten, so wie ich das einschätze - siehe NAV § 13 ....

Man kauft sich in Deutschland einen Fernseher und darf nicht daran arbeiten wenn er kaputt ist, Hersteller verweigert einem die Unterlagen da er auch kaputt immer noch ihm gehört!
Zum Glück brauche ich meistens keine.

Hohlblöcke wie in den USA sind wir noch nicht ganz, aber fast!
 
Darf ich einen 32A Stecker mit 20-25A abgesichert in meinem Haus für das andere Haus 5x16mm² einstecken, ohne das es gleich 5000€ mehr kostet.
Lastabwurf von Geräten im Altbau und Neubau ist sehr einfach möglich.

Es gilt das Solidaritätsprinzip in der Netznutzung.
Wer mehr belastet zahlt auch mehr. Wer mehere Abnahmestellen hat zahlt auch mehr.
Jeder muss Baukostenzuschüsse zahlen.
Beispiele wie dieser Betrugsversuch hat es schon einige gegeben. Wenn diese Später entdeeckt werden wird die Schätzung für die Nachzahlung höher.
Im Rahmen schwindendeter Margen, beobachten die Netzbetreiber genauer wer schummelt.
 
jobas2 schrieb:
Man kauft sich in Deutschland einen Fernseher und darf nicht daran arbeiten wenn er kaputt ist, Hersteller verweigert einem die Unterlagen da er auch kaputt immer noch ihm gehört!
Falsch!
Der Fernseher gehört dir. Du kannst damit machen was du willst, ob kaputt oder nicht. Aber die Schaltpläne hast du nicht gekauft. Diese gehören dem Hersteller. Im industriellen Bereich kannst du die auch kaufen.
 
Man kauft sich in Deutschland einen Fernseher und darf nicht daran arbeiten wenn er kaputt ist, Hersteller verweigert einem die Unterlagen da er auch kaputt immer noch ihm gehört!


Die Strasse ist auch gemeineigentum und gehört genau wie das Elektrische Netz jedem.

Genau wie auf der Strasse bei rot über die Ampel zu fahren, darf man am elektrischen Netz nicht arbeiten (Punkt/Ausrufezeichen).
 
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