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caddy_michael
Guest
Hallo,
ich habe in meinem Elternhaus folgendes Problem.
Das Haus wurde 1991 komplett renoviert. HIerbei wurde auch die gesamte Elektrik von Elektrofirma neu gemacht. In jedem Stock ist eine Unterverteilung. Anbindung Unterverteilung an Zählerschrank im Keller mit 4x 16 mm². Nun wollen wir das Dachgeschoß vermieten. Das EVU verlangt jetzt zum Setzen eines Zählers für die Dachgeschoßwohnung allerdings, dass die gesamte Elektrik auf 5 x 16 mm² umgestellt wird und alle Verteiler neu gemacht werden.
Nun hat mir ein Bekannter gesagt, gemäß TAB 2000 dürfte ich in der Unterverteilung DG einen Hutschienenzähler als Zwischenzähler einbauen und diesen zu Abrechnungszwecken verwenden, sofern der Zähler korrekt geeicht ist.
Nun meine Frage(n).
1. Kann ich die Erneuerung der gesamten Elektrik gegenüber dem EVU ablehnen, da das EVU gerade die Überlandleitung erneuert hat und zwar in 4 Draht Technik?
2. Stimmt es, dass ich einen Zwischenzähler zur Abrechnung des Stroms mit meinem Mieter verwenden darf, so wie ich das beim Wasser auch machen darf?
3. Wo finde ich einen entsprechenden Hinweis in den TAB 2000?
Besten Dank
Michael
ich habe in meinem Elternhaus folgendes Problem.
Das Haus wurde 1991 komplett renoviert. HIerbei wurde auch die gesamte Elektrik von Elektrofirma neu gemacht. In jedem Stock ist eine Unterverteilung. Anbindung Unterverteilung an Zählerschrank im Keller mit 4x 16 mm². Nun wollen wir das Dachgeschoß vermieten. Das EVU verlangt jetzt zum Setzen eines Zählers für die Dachgeschoßwohnung allerdings, dass die gesamte Elektrik auf 5 x 16 mm² umgestellt wird und alle Verteiler neu gemacht werden.
Nun hat mir ein Bekannter gesagt, gemäß TAB 2000 dürfte ich in der Unterverteilung DG einen Hutschienenzähler als Zwischenzähler einbauen und diesen zu Abrechnungszwecken verwenden, sofern der Zähler korrekt geeicht ist.
Nun meine Frage(n).
1. Kann ich die Erneuerung der gesamten Elektrik gegenüber dem EVU ablehnen, da das EVU gerade die Überlandleitung erneuert hat und zwar in 4 Draht Technik?
2. Stimmt es, dass ich einen Zwischenzähler zur Abrechnung des Stroms mit meinem Mieter verwenden darf, so wie ich das beim Wasser auch machen darf?
3. Wo finde ich einen entsprechenden Hinweis in den TAB 2000?
Besten Dank
Michael