Zwischenzähler in Unterverteilung

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caddy_michael

Guest
Hallo,

ich habe in meinem Elternhaus folgendes Problem.
Das Haus wurde 1991 komplett renoviert. HIerbei wurde auch die gesamte Elektrik von Elektrofirma neu gemacht. In jedem Stock ist eine Unterverteilung. Anbindung Unterverteilung an Zählerschrank im Keller mit 4x 16 mm². Nun wollen wir das Dachgeschoß vermieten. Das EVU verlangt jetzt zum Setzen eines Zählers für die Dachgeschoßwohnung allerdings, dass die gesamte Elektrik auf 5 x 16 mm² umgestellt wird und alle Verteiler neu gemacht werden.
Nun hat mir ein Bekannter gesagt, gemäß TAB 2000 dürfte ich in der Unterverteilung DG einen Hutschienenzähler als Zwischenzähler einbauen und diesen zu Abrechnungszwecken verwenden, sofern der Zähler korrekt geeicht ist.

Nun meine Frage(n).
1. Kann ich die Erneuerung der gesamten Elektrik gegenüber dem EVU ablehnen, da das EVU gerade die Überlandleitung erneuert hat und zwar in 4 Draht Technik?

2. Stimmt es, dass ich einen Zwischenzähler zur Abrechnung des Stroms mit meinem Mieter verwenden darf, so wie ich das beim Wasser auch machen darf?

3. Wo finde ich einen entsprechenden Hinweis in den TAB 2000?


Besten Dank
Michael
 
Antwort zu Punkt 2:

Nein, DU darfst den Strom nicht an dritte weiterverkaufen, damit machst du dich strafbar!

Du hast nur die Möglichkeit von dem EVU einen weiteren Zähler setzen zu lassen, der ganz normal auch von dem EVU abgelesen wird.

Gruß
Thomas©
 
Das ist eine Frechheit von Deinem VNB, Dich die vorhandenen Steigeleitungen auf 5x16 ändern zu lassen. Für die neue Leitung zum Dachgeschoss wirst Du allerdings nicht drumherumkommen. Bei Neuanschluss musst Du selbstredend nach TAB 2000 verfahren, und darin wird bei TN-Systemen in der Regel eine PEN-Aufteilung spätestens am Zähler, oft schon im HAK gefordert.

Dass der VNB in seinem Zuständigkeitsbereich trotzdem vieradrig (im TN-System) verlegt, hat Dich nicht zu interessieren. Er darf nur Dir Vorschriften machen, Du ihm nicht ;-)

VNBs haben etwas Monarchenhaftes.... :roll:

Gegen die Änderung der bestehende Anlage würde ich aber Widerstand leisten...

0V

PS: Ach so, ja, das mit dem Zwischenzähler ist natürlich illegal, wie schon angemerkt wurde...
 
Ich denke nicht, daß dir das VNB eine 5adrige Steigeleitung vorschreiben darf.
Das macht im TN-System auch schlicht keinen Sinn, da die Vorteile einer 5 adrigen Leitung zuallererst in der unterdrückung von Parasitären strömen auf fremden Leitern liegen, eine problematik die das VNB nicht im geringsten berührt.

Selbst wenn die für Neuanlagen sicherlich sinnvolle Forderung nach einer 5adrigen Leitungin den TAB steht, sollte ein Gespräch mit dem zuständigen Netzmeister/Mitarbeiter des VNB diese Probleme aus der Welt räumen! Dein Elektriker sollte den möglichen Draht dazu haben.

Die möglichkeit des Stromweiterverkaufs scheint wirklich gelockert worden sein, Theben wirbt z.B. bei seinen REG Zählern bewußt mit dem Schema "ein VNB Haupt-Zähler, pro Mieter ein Unterzähler".
 
ego1 schrieb:
Die möglichkeit des Stromweiterverkaufs scheint wirklich gelockert worden sein, Theben wirbt z.B. bei seinen REG Zählern bewußt mit dem Schema "ein VNB Haupt-Zähler, pro Mieter ein Unterzähler".

Yepp. Unsere Garagenanlage hat einen EVU Zähler und 6 Zwischenzähler.

Lutz
 
Der Weiterverkauf an 3 hat aber folgende Problematik:
Man muß die Zähler selbst eichen lassen (alle paar Jahre neu).
Zahlt ein Mieter seine Stromrechnung nicht bleibt diese am Vermieter hängen. Den Strom in so einer Situation einfach abzuschalten ist rechtswidrig.
 
Richtig, als Vermieter eine äußerst undankbare aufgabe, da lieber dem VNB die arbeit überlassen, zumal man ja eh keinen aufschlag auf den Stromentgelt machen dürfte.
 
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