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brater
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- Y-Kondensatoren bei Schutzklasse II Gerät
- #1
Hallo,
Ich hätte da mal eine Frage zur Zulässigkeit einer Netzfilter-Ausführung:
Es handelt sich um ein Verstärkermodul für eine aktive Bassreflex-Box.
Der Netzanschluss ist mit einem Kaltgerätestecker ohne PE ausgeführt.
Das Gerät dementsprechend mit dem üblichen SK-II Zeichen versehen.
Die Aluminium-Frontblende würde ich jetzt mal im Sinne irgendwelcher Vorschriften
als "metallisches Gehäuse" bezeichnen.
Auf der rückseitig montierten Leiterplatte befindet sich ein Schaltnetzteil mit den üblichen Filterbauteilen (stromkompensierte Drossel, x/y-Kondensatoren usw.).
Dass sich auch in einem SK-II Gerät y-Kondensatoren befinden, welche mit metallischen Gehäuseteilen verbunden sind, macht für die Entstörung durchaus Sinn.
Aber müssten dann diese metallischen Gehäuseteile im Sinne der Schutzisolation nicht auch vor Berührung geschützt sein?
Oder soll es tatsächlich reichen die Y-Kondensatoren so zu dimensionieren dass der Ableitstrom klein genug ist, damit das auch ohne Isolation wieder zulässig wird?
Ich hätte da mal eine Frage zur Zulässigkeit einer Netzfilter-Ausführung:
Es handelt sich um ein Verstärkermodul für eine aktive Bassreflex-Box.
Der Netzanschluss ist mit einem Kaltgerätestecker ohne PE ausgeführt.
Das Gerät dementsprechend mit dem üblichen SK-II Zeichen versehen.
Die Aluminium-Frontblende würde ich jetzt mal im Sinne irgendwelcher Vorschriften
als "metallisches Gehäuse" bezeichnen.
Auf der rückseitig montierten Leiterplatte befindet sich ein Schaltnetzteil mit den üblichen Filterbauteilen (stromkompensierte Drossel, x/y-Kondensatoren usw.).
Dass sich auch in einem SK-II Gerät y-Kondensatoren befinden, welche mit metallischen Gehäuseteilen verbunden sind, macht für die Entstörung durchaus Sinn.
Aber müssten dann diese metallischen Gehäuseteile im Sinne der Schutzisolation nicht auch vor Berührung geschützt sein?
Oder soll es tatsächlich reichen die Y-Kondensatoren so zu dimensionieren dass der Ableitstrom klein genug ist, damit das auch ohne Isolation wieder zulässig wird?