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Octavian1977
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- Beruf
- staatl. gepr. Elektrotechniker / Energieelektronik
- Gewährleistung sowie Bestandsschutz
- #21
Es gilt aber nicht das Baujahr des Hauses sondern das Baujahr der elektrischen Anlage als Grundlage für die ein zu haltende VDE Norm.
Wenn also hier 2006 die Elektrik saniert wurde ist die VDE welche 2006 gültig war an zu wenden.
Wurden nur Teile saniert gilt das für den sanierten Teil der Anlage.
Insbesondere wenn beim Hauskauf aber angegeben wurde, daß die Elektrik zu diesem Zeitpunkt saniert wurde ist das die Grundlage, denn dann ist das eine zugesicherte Eigenschaft was dann unabhängig sonstiger Rechtsvorschriften Vertragsbestandteil ist.
Es ist zudem auch Egal, ob eine Gewährleistung durch den errichtenden Fachbetrieb vorhanden ist oder nicht, wenn der Verkäufer die Anlage als "mangelfrei" angibt hat diese auch zum Zeitpunkt der Übergabe Mangelfrei zu sein.
Wenn also hier 2006 die Elektrik saniert wurde ist die VDE welche 2006 gültig war an zu wenden.
Wurden nur Teile saniert gilt das für den sanierten Teil der Anlage.
Insbesondere wenn beim Hauskauf aber angegeben wurde, daß die Elektrik zu diesem Zeitpunkt saniert wurde ist das die Grundlage, denn dann ist das eine zugesicherte Eigenschaft was dann unabhängig sonstiger Rechtsvorschriften Vertragsbestandteil ist.
Es ist zudem auch Egal, ob eine Gewährleistung durch den errichtenden Fachbetrieb vorhanden ist oder nicht, wenn der Verkäufer die Anlage als "mangelfrei" angibt hat diese auch zum Zeitpunkt der Übergabe Mangelfrei zu sein.