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Octavian1977
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- staatl. gepr. Elektrotechniker / Energieelektronik
Du kannst sogar die Montage der Melder durch den Mieter im Vertrag festlegen.
Spätestens aber die Wartung ist Vertragssache, auch die Wartung von Heizung oder Elektrischer Anlage kann wenn vertraglich festgelegt Aufgabe des Mieters sein.
Im Gewerbe erst recht.
In der Bauordnung steht überhaupt nichts zu qualifikationen oder Normen nach denen geprüft werden muß
Hierzu mal der §14 der Hessischen Bauordnung:
"Die Sicherstellung der Betriebsbereitschaft obliegt
1. in Wohnungen nach Satz 1 Nr. 1 den unmittelbaren Besitzerinnen und Besitzern,
2. in Nutzungseinheiten nach Satz 1 Nr. 2 den Betreiberinnen und Betreibern,es sei denn, die Eigentümerinnen oder die Eigentümer haben diese Verpflichtung übernommen.
Bestehende Nutzungseinheiten nach Satz 1 Nr. 2 sind bis zum 1. Januar 2020 entsprechend auszustatten."
Andere Bauordnungen unterscheiden sich da eher nicht.
wie nun die "Sicherstellung der Betriebsbereitscahft" erfolgt schreibt dann der Hersteller in der Anleitung.
An keiner Stelle der Anleitung zum Genius H ist etwas von "nur durch Fachkräfte" zu lesen.
lediglich an mehreren Stellen wird die DIN 14676 erwähnt, ob da was dazu steht ist ziemlich egal denn diese ist dem Laien im Gegensatz zur Anleitung nicht frei zugänglich und somit hierfür unerheblich.
Übrigens hier mal aus der original Hekatron Genius H Anleitung:
"Hekatron empfiehlt für die sichere und dauerhafte Verbindung die Schraub/Dübel-Montage"
Soviel zu "die dürfen nur geklebt werden"
Spätestens aber die Wartung ist Vertragssache, auch die Wartung von Heizung oder Elektrischer Anlage kann wenn vertraglich festgelegt Aufgabe des Mieters sein.
Im Gewerbe erst recht.
In der Bauordnung steht überhaupt nichts zu qualifikationen oder Normen nach denen geprüft werden muß
Hierzu mal der §14 der Hessischen Bauordnung:
"Die Sicherstellung der Betriebsbereitschaft obliegt
1. in Wohnungen nach Satz 1 Nr. 1 den unmittelbaren Besitzerinnen und Besitzern,
2. in Nutzungseinheiten nach Satz 1 Nr. 2 den Betreiberinnen und Betreibern,es sei denn, die Eigentümerinnen oder die Eigentümer haben diese Verpflichtung übernommen.
Bestehende Nutzungseinheiten nach Satz 1 Nr. 2 sind bis zum 1. Januar 2020 entsprechend auszustatten."
Andere Bauordnungen unterscheiden sich da eher nicht.
wie nun die "Sicherstellung der Betriebsbereitscahft" erfolgt schreibt dann der Hersteller in der Anleitung.
An keiner Stelle der Anleitung zum Genius H ist etwas von "nur durch Fachkräfte" zu lesen.
lediglich an mehreren Stellen wird die DIN 14676 erwähnt, ob da was dazu steht ist ziemlich egal denn diese ist dem Laien im Gegensatz zur Anleitung nicht frei zugänglich und somit hierfür unerheblich.
Übrigens hier mal aus der original Hekatron Genius H Anleitung:
"Hekatron empfiehlt für die sichere und dauerhafte Verbindung die Schraub/Dübel-Montage"
Soviel zu "die dürfen nur geklebt werden"