Das halte ich für eine G'schichte aus dem Paulanergarten. Oder kannst Du das mit der Verlinkung einer entsprechenden Verordnung hier mal untermauern?
Solange die Videokamera NUR aufs eigene Grundstück gerichtet ist und keinen öffentlichen Raum aufnimmt, ist sowas völlig unnötig.
Gute Ausführungen zum Thema sind hier zu finden:
Videoüberwachung von Haus und Grund.
Im Übrigen hat der BGH bereits 2018 unter Az. VI ZR 233/17 entschieden, dass Aufnahmen einer Dashcam (die ja bekanntlich quasi nur den öffentlichen Raum aufnimmt) in einem Zivilprozess vor Gericht verwendet werden kann.