Überwachungskamera

Diskutiere Überwachungskamera im Forum Haustechnik im Bereich DIVERSES - Moin, kennt sich jemand mit ip Kameras aus. Der Hintergrund ist folgender: Wir haben einen Pool, den man auf und abbauen kann. Dazu gibt einen...
Muss aber gut sichtbar darauf hinweisen, dass dort Aufnahmen erfolgen. Sonst darfst du diese ggf. nicht verwerten. Oft reicht auch nur so‘n Schild und einen Dummykamera zur Abschreckung
Diese Hinweisschilder sind bei der Kamera dabei. UV und Wasserfest. Sogar in mehreren Sprachen.
 
…. Sogar in mehreren Sprachen.
Sollte aber in ausrechender großer nächtlich lesbarer Schrift sein. Und wie machst man es bei Analphabeten? Und Englisch kann man sich sparen - damit bin ich auf dem Bau seltens weitergekommen - H&F geht immer
 
Wohnst nicht auf dem Dorf? Dort wird noch vieles untereinander und ohne Polizei geregelt und anschliessend ein Bier zusammen getrunken.
So sollte es sein. Wir sind 1997 aus dem Westen in den Osten gezogen. Habe ne alte veranzte Hütte gekauft diese auf vordermann gebracht. Innen wie außen. Bei der ersten Dorfversammlung hieß es nun kommen die aus dem Westen und kaufen unsere hübschen Häuser weg. Meine Frau kann bestens mit Garten und Pflanzen um. Derselbe Typ kommt paar Tage später zu uns und meinte gib mal paar Ableger von den Pflanzen da. Das Zauberwort kennt er wohl nicht. Meine Antwort war verpiss dich. Hier gibt's kleine Gruppen die sich nicht leiden können, schon bevor das Loch aufgemacht wurde. Der eine schraubt dem andern Schrauben in die Reifen. Das sind Leute die hier geboren wurden. Hätte ich das vorher gewusst hätte ich gesagt neun Danke nicht in diesem Dorf.
 
Sollte aber in ausrechender großer nächtlich lesbarer Schrift sein. Und wie machst man es bei Analphabeten? Und Englisch kann man sich sparen - damit bin ich auf dem Bau seltens weitergekommen - H&F geht immer

Sollte aber in ausrechender großer nächtlich lesbarer Schrift sein. Und wie machst man es bei Analphabeten? Und Englisch kann man sich sparen - damit bin ich auf dem Bau seltens weitergekommen - H&F geht immer
Guckst du. Sollte für jeden als Warnung ausreichen.
 

Anhänge

  • 20240315_100404.jpg
    20240315_100404.jpg
    424,4 KB · Aufrufe: 3
Guckst du. Sollte für jeden als Warnung ausreichen.
Reicht leider nur zur Abschreckung. Zur Verwendung als Beweismittel muss nachfolgender Text auf dem Schild stehen: „Die Videoüberwachung erfolgt zur Wahrnehmung des Hausrechts, zur Vermeidung und Aufklärung von Straftaten sowie zur Beweissicherung bei Straftaten.

Rechtsgrundlage der Videoüberwachung ist Art. 6 Abs. 1 lit. f) DSGVO, wobei unsere Interessen sich aus den vorgenannten Zwecken ergeben.“


Du darfst nicht vergessen - wir sind in Deutschland, wo in vielen Bereichen Winkeladvokaten den gesunden Menschenverstand übernommen haben und auf völlig überlastete Gerichte treffen.
 
Echt jetzt?

Ein Einbrecher kann also den Videobeweis anfechten, wenn er vor dem Bruch nicht darüber informiert wurde, dass eventuelle gemachte Überwachungsaufnahmen rechtlich gegen ihn verwendet werden.
Muss er das vor dem Bruch auch unterschreiben, dass er es zur Kenntnis genommen hat?

Ihr Deutschen stellt Euch ja mit Euren Vorschriften selbst ins Eck.
 
Reicht leider nur zur Abschreckung. Zur Verwendung als Beweismittel muss nachfolgender Text auf dem Schild stehen: „Die Videoüberwachung erfolgt zur Wahrnehmung des Hausrechts, zur Vermeidung und Aufklärung von Straftaten sowie zur Beweissicherung bei Straftaten.

Rechtsgrundlage der Videoüberwachung ist Art. 6 Abs. 1 lit. f) DSGVO, wobei unsere Interessen sich aus den vorgenannten Zwecken ergeben.“


Du darfst nicht vergessen - wir sind in Deutschland, wo in vielen Bereichen Winkeladvokaten den gesunden Menschenverstand übernommen haben und auf völlig überlastete Gerichte treffen.
Fehlt noch der Einwand und was ist wenn derjenige der den Hausfrieden bricht blind ist. Muss ich noch ein Schild mit Braille Schrift aufstellen ?? Mit den Winkeladvokaten gebe ich dir Recht. Ich darf Reinhard Mey zitieren: Einen Antrag auf Erteilung eines Antragformulars zur Bestätigung der Nichtigkeit des Durchschlagexemplars dessen Gültigkeitsvermerk von der Bezugsbehörde stammt zum Behuf der Vorlage beim zuständigen Erteilungsamt.
 
Echt jetzt?

Ein Einbrecher kann also den Videobeweis anfechten, wenn er vor dem Bruch nicht darüber informiert wurde, dass eventuelle gemachte Überwachungsaufnahmen rechtlich gegen ihn verwendet werden.
Muss er das vor dem Bruch auch unterschreiben, dass er es zur Kenntnis genommen hat?

Ihr Deutschen stellt Euch ja mit Euren Vorschriften selbst ins Eck.
Wenn wir sonst nichts können, aber das können wir.
 
Reicht leider nur zur Abschreckung. Zur Verwendung als Beweismittel muss nachfolgender Text auf dem Schild stehen: „Die Videoüberwachung erfolgt zur Wahrnehmung des Hausrechts, zur Vermeidung und Aufklärung von Straftaten sowie zur Beweissicherung bei Straftaten.

Rechtsgrundlage der Videoüberwachung ist Art. 6 Abs. 1 lit. f) DSGVO, wobei unsere Interessen sich aus den vorgenannten Zwecken ergeben.“


Du darfst nicht vergessen - wir sind in Deutschland, wo in vielen Bereichen Winkeladvokaten den gesunden Menschenverstand übernommen haben und auf völlig überlastete Gerichte treffen.
Das halte ich für eine G'schichte aus dem Paulanergarten. Oder kannst Du das mit der Verlinkung einer entsprechenden Verordnung hier mal untermauern?

Solange die Videokamera NUR aufs eigene Grundstück gerichtet ist und keinen öffentlichen Raum aufnimmt, ist sowas völlig unnötig.
Gute Ausführungen zum Thema sind hier zu finden:
Videoüberwachung von Haus und Grund.

Im Übrigen hat der BGH bereits 2018 unter Az. VI ZR 233/17 entschieden, dass Aufnahmen einer Dashcam (die ja bekanntlich quasi nur den öffentlichen Raum aufnimmt) in einem Zivilprozess vor Gericht verwendet werden kann.
 
Das halte ich für eine G'schichte aus dem Paulanergarten. Oder kannst Du das mit der Verlinkung einer entsprechenden Verordnung hier mal untermauern?

Solange die Videokamera NUR aufs eigene Grundstück gerichtet ist und keinen öffentlichen Raum aufnimmt, ist sowas völlig unnötig.
Gute Ausführungen zum Thema sind hier zu finden:
Videoüberwachung von Haus und Grund.

Im Übrigen hat der BGH bereits 2018 unter Az. VI ZR 233/17 entschieden, dass Aufnahmen einer Dashcam (die ja bekanntlich quasi nur den öffentlichen Raum aufnimmt) in einem Zivilprozess vor Gericht verwendet werden kann.
Liebe Leute macht da bitte nicht so ein Drama draus. Der Drops ist bereits gelutscht.
 
Aber da es um prinzipielle Dinge geht, sollte es schon richtig sein, was hier behauptet wird, oder?
 
Auf dem eigenen Grundstück mit Zaun rundherum kannst du filmen wie du willst, so lange nicht das Grundstück des Nachbarn oder öffentlicher Grund drauf ist.
 
Egal wie -letztendlich befindet darüber immer noch das Gericht. Und wenn du einen Luschenanwalt hast, kannst du auf dem Schild raufschreiben was du willst - da hast eh verloren, außer die Gegenseite hat auch einen Luschenanwalt, dann herrscht endlich Waffengleichheit.
 
Thema: Überwachungskamera

Ähnliche Themen

Live-Ueberwachungskamera für meine CNC-Fräse

Zurück
Oben