... normwidrige Ausführungsdetails auf Tolerierbarkeit zu bewerten oder gar Änderungsvorschläge zu unterbreiten. Eine VDE-geprüfte Blitzschutzfachkraft müsste das aber wissen.
Im Lehrgang zur VDE georüften Blitzschutzfachkraft habel ich gerade solche Themen für Bauten im Bestand immer wieder mit den Dozenten diskutiert.
Quintessenz: im Bestand geht eben häufig nicht alles, was die aktuelle Norm fordert. Lösung: Abweichungen dokumentieren, 'best effort' anstreben.
Behördlich geforderte Blitzschutzsysteme kann man nicht durch Risikoanalysen außer Kraft setzen
Allgemeinposition ohne Erkenntnisgewinn
So wie ich es als BSFK gelernt habe, stellt schon die Nachrüstung einer Fangstange z. B. für eine Antenne oder auch deren Direkterdung an das LPS eine wesentliche Änderung dar, die eine Nachrüstungsverpflichtung auf aktuellen Normenstand auslöst.
Ob das Nachrüsten einer Fangstange eine wesentliche Änderung ist? Ich kann mich nicht erinnern, dass einer der Dozenten so etwas oder ähnliches gesagt hätte. Kann mich aber täuschen.
Der neue Zustand des LPS mit einer PV-Anlage ist einschließlich der Erdungs- und Durchgangswiderstände zu dokumentieren.
Allgemein bekannt
Willkürlich halbgare Zwischenlösungen ohne Aufklärung und konkludente Zustimmung des Auftraggebers zu installieren, kann den Auftragnehmer die Existenz kosten.
Allgemein bekannt. Es strebt auch niemand halbgaren Lösungen an, sondern es geht um konkret zwei Fragen:
Lässt sich durch Wahl einer anderen Netzform oder durch andere technische Lösungen der Nachteil eines TN-C-Netzes bis in die Etagen-Unterverteiler vermeiden?
Wie kann man das Nebengebäude sinnvoll mit einem Erder ausrüsten? Und ist es unbedingt erforderlich, den Erder des Nebengebäudes erdfühlig mit dem Erder des Haupthauses zu verbinden bzw. welchen Nachteil handelt man sich ein, wenn diese Verbindung nicht erdfühlig ist oder ganz fehlt? (Der Erder vom Nachbarhauzist ja auch nicht mit dem von meinem Haus verbunden, obwohl Kabel zwischen den Häusern verlaufen
Soll heißen: Eine notwendige TA-Berechnung durch eine BSFK, die das auch beherrscht, soll unterbleiben ohne dass der Gebäudeigentümer als Laie auf die damit verbundenen Risiken aufgeklärt wurde?
Quatsch. Aber ich weiß aus Erfahrung, dass der Trennungsabstand in solchen Höhen so groß ist, dass unbedingt darauf geachtet werden muss. Du weißt selber, dass der Trennungsabstand keine Konstante ist. Weiß ja nicht, was Du für eine Vorgehensweise hast. Meine ist: Näherungen erfassen und skizzieren, dann berechnen, ob an dieser Stelle Handlungsbedarf besteht.
Bei nur einer Ableitung ergibts sich nach vereinfachter Formel bei 20 m Abstand von der Potentialausgleichsebene in BSK 3 ein TA in Luft von 0,8 m bzw. durch und über feste Stoffe von 1,6 m.
Bekannt, die Formeln sind nicht kompliziert.
Ohne Messung der Erdungswiderstände aller Ableitungen (bislang ist ja noch nicht einmal deren Anzahl benannt) versagt die beste Glaskugel bei der Prognose wie sich die Abstände nach detaillierter Berechnung verringern oder ob HVI-Leitungen unvermeidlich sind.
Bei der 'einfachen' Formel, deren Einsatz ja zulässig ist, tauchen die Erdungswiderstände nicht auf. Wenn die einfache Formel kritische Näherungen ergibt, dann kann man umfassend rechnen oder eine Software dafür nutzen...
Perfekten Schutz gibt es nur mit getrennten Fangeinrichtungen für das komplette Gebäude.
Stattdessen scheint noch nicht einmal ein normkonform suboptimales Blitzschutzsystem mit Blitzschutzpotentialausgleich auf Erdebene und zusätzlich Unterlassungen auf Dachebene geplant zu sein. Das läuft auf ein weiteres normwidrig überbautes LPS hinaus, wie es für DIY sowie Solarteure und EFK ohne Blitzschutzkunde leider üblich ist.
Was? Unsinn. Das Blitzschutzsystem ist nicht geplant, sondern vorhanden. Die PV-Anlage ist ja auf dem Nebengebäude. Hier geht es aber um das Haupthaus. Und wie Du meinen vorherigen Ausführungen entnehmen konntest, ist ja gerade mein Ziel, den Ist-Stand aufzunehmen, Fehler darzulegen und einen normkonformen (oder wenigstens nach bestem Bemühen normkonformen Zustand herzustellen.
An allen Näherungen ist ohne Wenn und Aber eine Brücke zur Verhinderung von potentiell brandauslösenden Überschlägen gefordert.
Da hast Du wohl nicht aufgepasst. Eine Brücke ist die ungünstigste Variante. Besser (weil man sich damit bei einem Einschlag an anderer Stelle des Daches keine Blitzteilströme in seiner Installation einfängt) ist der Einsatz einer Funkenstrecke.
Und - das habe ich explizit mit dem Dozenten diskutiert: wenn ein Überschlag zu meiner Installation auf dem Dach toleriert werden kann (also natürlich keine Brandgefahr), *dann* wäre es auch zulässig, die Situation zu dokumentieren und auf eine Anbindung zu verzichten.
Für eine noch nicht einmal transparent beschriebene aber gleichwohl wider besseres Wissens aus Kostengründen erkennbar normwidrig gewollte Ausführung bin ich ein gaaanz schlechter Gesprächspartner und weder ich noch sonst jemand befugt einen
Persilschein auszustellen.
Einen Persilschein habe ich nicht erwartet, aber auf eine eines Fachforum würdigen Diskussion gehofft.
Denn wenn Du tatsächlich BSFK bist und in den Kursen aufgepasst hast, dann weißt Du auch, dass man einen normgerechten Blitzschutz auf mehrere verschiedene Arten herstellen kann. Manche davon sind teurer, weil der Materialeinsatz höher ist, bieten aber bei den Trennungsabständen Vorteile. Andere sind günstiger in der Ausführung aber problematisch.
Ganz unabhängig von allen Diskussionspunkten muss natürlich auch der Kunde bereit sein, für Verbesserungen Geld auszugeben. Aber gerade hier im Blitzschutzanlagenbau ist doch das Problem: was ist eine Verbesserung? Das Schloss steht seit 300 Jahren. Seit 100 Jahren gibt es darin Strom und auch mit verPENter Installation funktioniert alles...