U
Ulfhednar
- Beiträge
- 28
- Beruf
- Informatiker
Hallo zusammen,
ich habe in 2014 ein teil saniertes Haus gekauft, die Umstände haben es ergeben, dass ich mich erst jetzt darum kümmern kann. Leider ist der Vorbesitzer nicht mehr greifbar und ich kann ihn zu den Gegebenheiten nicht befragen. Die Sanierung wurde 2009 unterbrochen.
Die Elektrik wurde ab HAK neu gemacht, allerdings gibt es noch noch zwei Bereiche die in der noch die alten Leitungen liegen (Schuppen und Garage), weil die noch nicht saniert sind. Auch sind noch ein Bad und das Wohn-/Esszimmer im Rohbau.
Da ich keine Unterlagen habe, gehe ich davon aus, dass die Anlage nicht abgenommen wurde.
Das dürfte jetzt auch nicht möglich sein, da eben nicht alles erneuert wurde und es auch nicht ganz den Vorgaben entspricht. Da sind zum einen die RCD, die nicht durch entsprechende Vorsicherungen abgesichert sind und und auch nicht durch die nachfolgenden LS eine Überlastung nicht ausgeschlossen werden kann. Da kann ich zum einen kleinere LS verbauen, da nicht alle die 16A benötigen, bzw. einen RCD durch eine 63A Variante ersetzen, dass entspricht dann dem SLS Schalter.
Aber, mein Zählerschrank ist nur 950mm hoch, laut VDE-AR-N 4101:2015-09 dürfen aber nur noch Schrankhöhen ab 1100mm eingesetzt werden. Zudem erfolgt die PEN Aufteilung nicht frühstmöglich, sondern in der Stromkreisverteilung einzeln für jeden RCD (4 im Keller) und jeweils in der UV im OG und DG.
Bekommt man das mit dem Schrank und der PEN Aufteilung so überhaupt noch abgenommen?
ich habe in 2014 ein teil saniertes Haus gekauft, die Umstände haben es ergeben, dass ich mich erst jetzt darum kümmern kann. Leider ist der Vorbesitzer nicht mehr greifbar und ich kann ihn zu den Gegebenheiten nicht befragen. Die Sanierung wurde 2009 unterbrochen.
Die Elektrik wurde ab HAK neu gemacht, allerdings gibt es noch noch zwei Bereiche die in der noch die alten Leitungen liegen (Schuppen und Garage), weil die noch nicht saniert sind. Auch sind noch ein Bad und das Wohn-/Esszimmer im Rohbau.
Da ich keine Unterlagen habe, gehe ich davon aus, dass die Anlage nicht abgenommen wurde.
Das dürfte jetzt auch nicht möglich sein, da eben nicht alles erneuert wurde und es auch nicht ganz den Vorgaben entspricht. Da sind zum einen die RCD, die nicht durch entsprechende Vorsicherungen abgesichert sind und und auch nicht durch die nachfolgenden LS eine Überlastung nicht ausgeschlossen werden kann. Da kann ich zum einen kleinere LS verbauen, da nicht alle die 16A benötigen, bzw. einen RCD durch eine 63A Variante ersetzen, dass entspricht dann dem SLS Schalter.
Aber, mein Zählerschrank ist nur 950mm hoch, laut VDE-AR-N 4101:2015-09 dürfen aber nur noch Schrankhöhen ab 1100mm eingesetzt werden. Zudem erfolgt die PEN Aufteilung nicht frühstmöglich, sondern in der Stromkreisverteilung einzeln für jeden RCD (4 im Keller) und jeweils in der UV im OG und DG.
Bekommt man das mit dem Schrank und der PEN Aufteilung so überhaupt noch abgenommen?