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Moorkate
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Ich glaube ich kann euch da helfen.
Der Begriff 'Inverkehrbringen' ist sogar in mehreren Gesetzen definiert und bedeutet das erstmalige Bereitstellen eines Produktes auf dem Markt zum Verkauf oder Abgabe an Dritte. . Du kannst also dir alles aus CN nach Hause liefern lassen und benutzen, sofern weitere Gesetze dies nicht verbieten (Sprengstoffe oder anderes). Unterdimensionierte Mehrfachsteckdosen und gefährliche Stehleuchten gehören nicht zu den verbotenen Artikeln.
Dem Zoll interessiert letztendlich nur das Steuervergehen und das auch nicht so richtig. Zuwenig Personal! Wenn ich in der Bucht immer wieder sehe wie viele LED-Fluter aus Deutschland angeboten werden, aber im Impressum steht CN, Taiwan o.ä.. Wenn du da bestellst kommt das Zeug aus Norderstedt oder HH, die RG aber aus Hongkong. Die lagen bestimmt in den 95 von 100 Containern, die der Zoll nicht geöffnet hat.
Und wenn ich schreibe zusammengezwibelt, dann meine ich zusammengezwiebelt und mit so ein Aufschraubhütchen versehen. (Ich weiß nicht wie das Provisorium richtg heißt). Oder kaufe mal so'n Schwung LED-Fluter - nur weil der LED-Treiber schutzisoliert ist wird die ganze Leuchte so gelabelt und bekommt das CE. Die Prüfung auf Tauglichkeit findet heutzutage biem Kunden statt.
mfG
Der Begriff 'Inverkehrbringen' ist sogar in mehreren Gesetzen definiert und bedeutet das erstmalige Bereitstellen eines Produktes auf dem Markt zum Verkauf oder Abgabe an Dritte. . Du kannst also dir alles aus CN nach Hause liefern lassen und benutzen, sofern weitere Gesetze dies nicht verbieten (Sprengstoffe oder anderes). Unterdimensionierte Mehrfachsteckdosen und gefährliche Stehleuchten gehören nicht zu den verbotenen Artikeln.
Dem Zoll interessiert letztendlich nur das Steuervergehen und das auch nicht so richtig. Zuwenig Personal! Wenn ich in der Bucht immer wieder sehe wie viele LED-Fluter aus Deutschland angeboten werden, aber im Impressum steht CN, Taiwan o.ä.. Wenn du da bestellst kommt das Zeug aus Norderstedt oder HH, die RG aber aus Hongkong. Die lagen bestimmt in den 95 von 100 Containern, die der Zoll nicht geöffnet hat.
Und wenn ich schreibe zusammengezwibelt, dann meine ich zusammengezwiebelt und mit so ein Aufschraubhütchen versehen. (Ich weiß nicht wie das Provisorium richtg heißt). Oder kaufe mal so'n Schwung LED-Fluter - nur weil der LED-Treiber schutzisoliert ist wird die ganze Leuchte so gelabelt und bekommt das CE. Die Prüfung auf Tauglichkeit findet heutzutage biem Kunden statt.
mfG