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Derb
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Servus
Ich bin heute mit einem Bausachverständigen aneinander gefahren... er munierte folgende Punkte und ich hätte gern ein Paar Antworten ggf. mit Fundstelle in der VDE wenn möglich.
(1) Dosen und Leitungen dürfen nicht mit Gips angesetzt werden da der Kalk gehalt zu hoch ist. (Der Bau wird übrigens mit Gipsputz ausgestattet.)
(2) Alle Wandlampen MÜSSEN generell mit Schiffchendosen ausgeführ werden... anegeblich fordert dies die VDE.
(3) Stegleitung (NYIF) wurde von uns Teilweise in Leerohr (ca. 2 m) und dann 50 cm normal auf Putz verlegt. Dies wäre ebenfalls nicht erlaubt.
(4) Wie tief darf eine Kabeltrasse in einem Allgemein Kellerflur hängen (KEIN FLUCHT WEG). Man fordert vom mir 2,20 m Leider würde das für mich bedeuten das die 500x60 er Pritsche 10 cm unter der Decke hängt.
Ich bedanke mich vielmals
MfG
Ich bin heute mit einem Bausachverständigen aneinander gefahren... er munierte folgende Punkte und ich hätte gern ein Paar Antworten ggf. mit Fundstelle in der VDE wenn möglich.
(1) Dosen und Leitungen dürfen nicht mit Gips angesetzt werden da der Kalk gehalt zu hoch ist. (Der Bau wird übrigens mit Gipsputz ausgestattet.)
(2) Alle Wandlampen MÜSSEN generell mit Schiffchendosen ausgeführ werden... anegeblich fordert dies die VDE.
(3) Stegleitung (NYIF) wurde von uns Teilweise in Leerohr (ca. 2 m) und dann 50 cm normal auf Putz verlegt. Dies wäre ebenfalls nicht erlaubt.
(4) Wie tief darf eine Kabeltrasse in einem Allgemein Kellerflur hängen (KEIN FLUCHT WEG). Man fordert vom mir 2,20 m Leider würde das für mich bedeuten das die 500x60 er Pritsche 10 cm unter der Decke hängt.
Ich bedanke mich vielmals
MfG