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- äußerer Blitzschutz vs. Bauen im Bestand
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Hallo Forum und besonders @Dipol ,
auf dem grün umrandeten Dach soll eine Photovoltaikanlage mit 25kWp errichtet werden. Zusätzlich gibt es (als hellblauer Kringel dargestellt) einen Edelstahlkamin des BHKW, der das rot umrandete Dach überragen muss. Das rot umrandete Dach hat einen (alten) äußeren Blitzschutz. Das Baujahr des Gebäudes ist um 1970, die Erdungsanlage wahrscheinlich verzinkter und mittlerweile tlw. weggerosteter Bandstahl. Die für diese Betrachtung relevanten Ableitungen sind als blauer Stern dargestellt. Die Photovoltaikanlage kann nur ohne Einhaltung des Trennabstands aufgebaut werden. Die Stringleitungen würden auch in etwa beim Kamin in den Keller geleitet werden.
Da ja der Edelstahlkamin das rot umrandete Dach überragt, halte ich es für sinnvoll, ihn in das Blitzschutzsystem einzubeziehen. Dazu könnten z.B: beim grün umrandeten Gebäude jeweils an den Ecken des Rechtecks und ca. in der Mitte der langen Seiten Tiefenerder eingerammt werden und Ableitungen von der Attika zu den Tiefenerdern erstellt werden (blauer Stern)
Jedoch können die Erder nicht vollständig außerhalb des Gebäudes (blau eingezeichnet) miteinander verbunden werden. An zwei Stellen - beim Übergang zur Werkstatt und beim verglasten Anbau - könnte die Verbindung nur im Keller realisiert werden (hier violett eingezeichnet).
Die Anbindungen an die HES der Gebäude sind nicht gezeichnet, werden aber natürlich vorgenommen, sobald ich sie (die HES) gefunden habe.... Zwischen dem Edelstahlkamin und den BHKW ist die Abgasleitung aus Kunststoff ausgeführt. Bei den BHKW wird es einen örtlichen PA geben.
Daher mal die Frage an die Mitschreiber - wie handhabt ihr das bei Baumaßnahmen im Bestand, wo 'wünsch DIr was' und 'so ist es' aufeinanderprallen? Wenn man einem Blitz schon so eine schöne Ableitung in Form eines Edelstahlkamins anbietet - was ist aus Eurer Sicht an Schutzmaßnahmen empfehlenswert? Und was ist von der Verbindung der Erder über eine entsprechende Leitung im Keller zu halten?
Viele Grüße und vielen Dank
Arno
auf dem grün umrandeten Dach soll eine Photovoltaikanlage mit 25kWp errichtet werden. Zusätzlich gibt es (als hellblauer Kringel dargestellt) einen Edelstahlkamin des BHKW, der das rot umrandete Dach überragen muss. Das rot umrandete Dach hat einen (alten) äußeren Blitzschutz. Das Baujahr des Gebäudes ist um 1970, die Erdungsanlage wahrscheinlich verzinkter und mittlerweile tlw. weggerosteter Bandstahl. Die für diese Betrachtung relevanten Ableitungen sind als blauer Stern dargestellt. Die Photovoltaikanlage kann nur ohne Einhaltung des Trennabstands aufgebaut werden. Die Stringleitungen würden auch in etwa beim Kamin in den Keller geleitet werden.
Da ja der Edelstahlkamin das rot umrandete Dach überragt, halte ich es für sinnvoll, ihn in das Blitzschutzsystem einzubeziehen. Dazu könnten z.B: beim grün umrandeten Gebäude jeweils an den Ecken des Rechtecks und ca. in der Mitte der langen Seiten Tiefenerder eingerammt werden und Ableitungen von der Attika zu den Tiefenerdern erstellt werden (blauer Stern)
Jedoch können die Erder nicht vollständig außerhalb des Gebäudes (blau eingezeichnet) miteinander verbunden werden. An zwei Stellen - beim Übergang zur Werkstatt und beim verglasten Anbau - könnte die Verbindung nur im Keller realisiert werden (hier violett eingezeichnet).
Die Anbindungen an die HES der Gebäude sind nicht gezeichnet, werden aber natürlich vorgenommen, sobald ich sie (die HES) gefunden habe.... Zwischen dem Edelstahlkamin und den BHKW ist die Abgasleitung aus Kunststoff ausgeführt. Bei den BHKW wird es einen örtlichen PA geben.
Daher mal die Frage an die Mitschreiber - wie handhabt ihr das bei Baumaßnahmen im Bestand, wo 'wünsch DIr was' und 'so ist es' aufeinanderprallen? Wenn man einem Blitz schon so eine schöne Ableitung in Form eines Edelstahlkamins anbietet - was ist aus Eurer Sicht an Schutzmaßnahmen empfehlenswert? Und was ist von der Verbindung der Erder über eine entsprechende Leitung im Keller zu halten?
Viele Grüße und vielen Dank
Arno
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