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Joey5337
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- Beruf
- Softwareentwickler
- Altbau - Bestandsschutz und Bad
- #1
Hallo,
Meine Eltern renovieren gerade eine Kellerwohnung, bestehend aus Schlaf/Wohnzimmer, Küche und Bad. Die Wohnung soll vermietet werden, unser Elektriker wird dazu auch einen zusätzlichen Zähler im Sicherungskasten setzen.
Das Haus wurde in den 50er gebaut und ist TN-C verkabelt. Nachträgliche Ergänzungen (z.B. zusätzliche Steckdosen), sind meist schon 3-adrig, also TN-C-S (Aufteilung in der Steckdose davor).
Nun musste in der Küche zusätzliches Licht installiert werden und ein Herdanschluss war fällig. Da also ohnehin neue Kabel verlegt werden mussten habe ich durchgesetzt, Wohn/Schlafzimmer und Küche mehr oder weniger komplett neu zu verkabeln und auf TN-S umzustellen. (Aufteilung PEN -> PE, N dann im Sicherungskasten, wo auch der neue Zähler und hoffentlich ein RCD hinkommt)
Nun meine erste Frage:
Die Deckenlampe im Wohnzimmer ist über eine 2-adrige Stegleitung angeschlossen, das herunterreißen der Holzdecke ist politisch nicht durchsetzbar. (Insbesondere da schon die Holzdecken in Flur und Küche dran glauben mussten.)
Wie legal ist es, die Deckenlampe in der Abzweigdose auf N und die geschaltete Phase zu legen?
Mein schlaues Buch (Hösl/vorschriftsmäßige Elektroinstallation) schweigt sich zu solchen Zwängen in Altbauten aus. Ich mein, was soll ich denn sonst tun?
Die zweite Frage geht um das Bad.
Im Bad gibt es einen Spiegelschrank mit Licht und Steckdose, neben der Tür den zugehörigen Lichtschalter und einen Schalter für einen fest eingebauten Heizstrahler, zonentechnisch kein Problem.
Im Bad soll gar nichts gemacht werden. D.h. ausgerechnet das Bad bleibt TN-C. Bei einer Neuinstallation natürlich nicht zulässig, aber Altbau - imho keine Nachrüstungsverplichtung.
Meine Frage ist:
Ab welchem Umbaugrad müsste hier komplett saniert werden? Würde eine zusätzliche Steckdose als Begründung reichen?
Unser Elektriker wird meine Eltern sicher nicht zur Sanierung überreden. Erstens hat er wenig Zeit und war daher dankbar, dass ich ihm alle Arbeiten in den 2 anderen Zimmern abgenommen habe. Zweitens scheint er TN-C in Altbauten nicht sonderlich schlimm zu finden:
Ich: Des isch 2-adrig verkabelt, des ka ma so ned lassa.
Er: Wieso, des ganze Haus isch so, was wilsch do macha!
Grüße, Joey
Meine Eltern renovieren gerade eine Kellerwohnung, bestehend aus Schlaf/Wohnzimmer, Küche und Bad. Die Wohnung soll vermietet werden, unser Elektriker wird dazu auch einen zusätzlichen Zähler im Sicherungskasten setzen.
Das Haus wurde in den 50er gebaut und ist TN-C verkabelt. Nachträgliche Ergänzungen (z.B. zusätzliche Steckdosen), sind meist schon 3-adrig, also TN-C-S (Aufteilung in der Steckdose davor).
Nun musste in der Küche zusätzliches Licht installiert werden und ein Herdanschluss war fällig. Da also ohnehin neue Kabel verlegt werden mussten habe ich durchgesetzt, Wohn/Schlafzimmer und Küche mehr oder weniger komplett neu zu verkabeln und auf TN-S umzustellen. (Aufteilung PEN -> PE, N dann im Sicherungskasten, wo auch der neue Zähler und hoffentlich ein RCD hinkommt)
Nun meine erste Frage:
Die Deckenlampe im Wohnzimmer ist über eine 2-adrige Stegleitung angeschlossen, das herunterreißen der Holzdecke ist politisch nicht durchsetzbar. (Insbesondere da schon die Holzdecken in Flur und Küche dran glauben mussten.)
Wie legal ist es, die Deckenlampe in der Abzweigdose auf N und die geschaltete Phase zu legen?
Mein schlaues Buch (Hösl/vorschriftsmäßige Elektroinstallation) schweigt sich zu solchen Zwängen in Altbauten aus. Ich mein, was soll ich denn sonst tun?
Die zweite Frage geht um das Bad.
Im Bad gibt es einen Spiegelschrank mit Licht und Steckdose, neben der Tür den zugehörigen Lichtschalter und einen Schalter für einen fest eingebauten Heizstrahler, zonentechnisch kein Problem.
Im Bad soll gar nichts gemacht werden. D.h. ausgerechnet das Bad bleibt TN-C. Bei einer Neuinstallation natürlich nicht zulässig, aber Altbau - imho keine Nachrüstungsverplichtung.
Meine Frage ist:
Ab welchem Umbaugrad müsste hier komplett saniert werden? Würde eine zusätzliche Steckdose als Begründung reichen?
Unser Elektriker wird meine Eltern sicher nicht zur Sanierung überreden. Erstens hat er wenig Zeit und war daher dankbar, dass ich ihm alle Arbeiten in den 2 anderen Zimmern abgenommen habe. Zweitens scheint er TN-C in Altbauten nicht sonderlich schlimm zu finden:
Ich: Des isch 2-adrig verkabelt, des ka ma so ned lassa.
Er: Wieso, des ganze Haus isch so, was wilsch do macha!
Grüße, Joey