Alte FI mit 220/380V Beschriftung--> Austauschpflicht?

Diskutiere Alte FI mit 220/380V Beschriftung--> Austauschpflicht? im Forum RCD (FI), PRCD, RCBO. Schaltungen und Probleme im Bereich ELEKTRO-INSTALLATION & HAUSELEKTRIK - Hallo, bei uns wurde von ZÜV bemängelt das viele unserer FI noch mit 220/380V beschriftet sind. Bei den Wiederholungsprüfungen sind diese aber...
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bikeoholiker1

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Hallo,
bei uns wurde von ZÜV bemängelt das viele unserer FI noch mit 220/380V beschriftet sind.
Bei den Wiederholungsprüfungen sind diese aber nicht auffällig.
Gibt es eine Vorschrift die besagt das 380V FI, oder LS Schalter nicht mehr verwendet werden dürfen, oder turnusmäsig zu wecheln sind?
Mir ist dazu nichts bekannt.
 
Wegen der Aufschrift sicherlich nicht.
Interessanter währe der Auslösefehlerstrom. Sollte der noch keine 30mA sein, sollte man über einen Austausch nachdenken.

PS: was ist eine ZÜV?
 
Wichtiger als die Nennspannung wäre der Toleranzbereich: 380V +/- x% im Vergleich zur Netzspannung 400V +/-10%.
 
ZÜS ist kein Schreibfehler sonder die Abkürzung für Zugelassene Überwachungsstelle.
Das kann der TÜV sein, oder diverse andere wie bei uns am Gelände.
 
kleiner Hinweis 220V +15% und -10% entsprechen einer Maximalspannung von 253 V und einer Minimalspannung von 198 V die aktuelle Spannung von 230 V hat eine Toleranz von 10 % entspricht max 253V und min von 207 V
Ergo kann die Spannungsangabe ob da 220/380V oder 230V/400V nicht die Ursache sein ! Der Fehlerstrom ist da viel wichtiger zum Personenschutz sind nur FI mit 30 mA Fehlerstrom zulässig. Viele ältere FI haben aber da durchaus 100mA bis hin zu 1 A Fehlerstrom ! Bei einer Bestandsanlage besteht kein Grund derartige FI zu Wechseln denn sie erfüllt ja die Bedingungen zum Zeitpunkt der Errichtung ! Deshalb ist das nur als Hinweis zu beachten um die Sicherheit zu erhöhen.
 
bei uns wurde von ZÜV bemängelt das viele unserer FI noch mit 220/380V beschriftet sind.
Daraus entnehme ich jetzt
a) dass es irgendwas Gewerbliches ist und
b) dass die Dinger wohl schon erheblich älter sind.

Würde es denn jetzt den Ruin des Betriebes verursachen, wenn man die x RCD (die Anzahl wurde ja noch nicht genannt; ich gehe aber mal davon aus, dass es sich nicht um hunderte handelt) nun gegen neue mit dem heute üblichen Auslösestrom ersetzen würde, auch wenn es nicht ZWINGEND erforderlich ist?
 
Ja ist Chemische Industrie , und es wird schon recht aufwändig die ca. 90 FI zu tauschen, da ja dann auch die RST-Schienen nicht mehr passen...
Die FI sind schon alles 30mA und werden jährlich messtechnisch überprüft.

Und da muss ich sagen da haben sich die Auslösewerte die letzten 12 Jahr (soweit gehen die Aufzeichnungen) nicht verändert.

Und die Berichten der Prüfer enthalten leider häufig "Mängel" welche nicht durch Fundstellen in gültigen Normen oder Vorschriften belegt werden können.
 
Dann würde ich die Prüfung anfechten und auf die Mängel da hinweisen . Fakt die alte Nennspannung war nun mal 220/380V mit +15%-10 % Toleranz und neu beträgt sie 230 V +-10%. Das sollte der Prüfer berücksichtigen. Somit ist der Hinweis da Falsch ! Die Anlage erfüllt die Anforderungen zum Zeitpunkt der Errichtung. Eine Nachrüstung oder Austausch ist nur wenn andere Bestimmungen das Fordern . Die Angabe der Nennspannung ist da völlig uninteressant. Anders sieht es aus wenn da noch FI mit Fehlerströmen über 30mA verbaut sind oder eben Typen AC diese sind neu nicht mehr zugelassen. Ob es eine Forderung gibt AC Typen durch Typen A zu ersetzen kann ich nicht sagen. Und wenn es diese gibt ist die Quelle anzugeben.
 
Ja ist Chemische Industrie , und es wird schon recht aufwändig die ca. 90 FI zu tauschen, da ja dann auch die RST-Schienen nicht mehr passen...
Die FI sind schon alles 30mA und werden jährlich messtechnisch überprüft.

Und da muss ich sagen da haben sich die Auslösewerte die letzten 12 Jahr (soweit gehen die Aufzeichnungen) nicht verändert.

Und die Berichten der Prüfer enthalten leider häufig "Mängel" welche nicht durch Fundstellen in gültigen Normen oder Vorschriften belegt werden können.
Bei wieviel Ampere lösen sie aus, ist das bekannt??
 
Sicherheitstechnisch ausschlaggebend sollte doch die Erfüllung der Abschaltbedingung sein.
  1. tatsächlicher Auslösestrom in mA
  2. Auslösezeit bei 1x ∆ I(N)
  3. Auslösezeit bei 5x ∆ I(N)
Wenn 30mA-Typen verbaut sind und die Bedingungen erfüllt werden ist es doch ok

Ich kenne dieses dumme Geschwätz aus den Abnahmen unserer Schaltschränke
"das ist laut VDE nicht zulässig...."
konkrete Normen und Bestimmungen können gleichwohl nicht vorgelegt werden.
Auch beliebt: EMV und Oberwellen, weiß zwar keiner was das ist aber hört sich ja mal gut an
 

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Auch der Typ ist äußerst wichtig.
insbesondere der alte Typ AC ist dringend zu ersetzen, alte Geräte ohne Typ Angabe/Typsymbol entsprechen AC
Heute ist mindestens Typ A erforderlich wenn sich die daran angeschlossenen Anlagen zusätzlich verändert haben ist zu prüfen ob vielleicht auch Typ A unzureichend ist.
 
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