Altes Haus Anschluss! wer Zahlt...?

Diskutiere Altes Haus Anschluss! wer Zahlt...? im Forum Installation von Leitungen und Betriebsmitteln im Bereich ELEKTRO-INSTALLATION & HAUSELEKTRIK - Hallo zusammen, ich wollte einmal Fragen wie sieht es mit alten Haus Anschlüssen aus, wenn man eine Renovierung macht und das alte Starkstrom...
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Janis666

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Hallo zusammen,

ich wollte einmal Fragen wie sieht es mit alten Haus Anschlüssen aus, wenn man eine Renovierung macht und das alte Starkstrom Kabel ins Keller übertragen will, wer übernimmt die kosten weil der Kabel läuft über die Haus wand in 1. Etage und dort soll ein Kinder Zimmer sein.

Das Haus habe ich vor 3. Monaten gekauft, der alte Besitzer hat es einfach nicht mit anderen Hausbesitzer in denn Wechsel Jahren gemacht. Das Haus ist von 1956.

Muss ich es bezahlen oder die Firma Avacon die sind in unseren gebiet die zuständigen dafür.

Stromkabel.JPG
 
Der Übergabepunkt ist der HAK und wenn du den verlegen willst aus welchen Gründen auch immer trägst du die Kosten !
 
Es sei denn, der alte Anschluss ist nicht mehr 100% in Ordnung (Kabel beschädigt; Wanddurchführung undicht oder oder oder). Vielleicht kan man in einem vorsichtigen Gespräch mit dem Versorger dann eine vollständige oder teilweise Übernahme der Kosten durch den Versorger erreichen. Am Besten, du wendest dich an einen Elektriker deines Vertrauen. Wenn du da mit einem Auftrag winkst, wird der versuchen, eine Verlegung zu erreichen.
 
der alte Besitzer hat es einfach nicht mit anderen Hausbesitzer in denn Wechsel Jahren gemacht.
Naja... Vielleicht mag er seine Frau ja wirklich...

Spaß beiseite.
Der Dachständeranschluss wurde gegen ein Erdkabel getauscht.
War auf die Länge sicherlich auch für den Vorbesitzer nicht ganz kostenlos.
Dass dir das jetzt nicht passt muss ihn aber nicht mehr interessieren.
Du hast es ja schließlich so gekauft.


Andere, kostengünstigere Variante wäre vielleicht eine Vorsatzschale mit Revisionsluke, die den Ansprüchen an einen HAK nach TAB gerecht wird.
Dann muss diese Luke allerdings kurzfristig zugänglich sein, also kein Bett oder Schrank mit fester Rückwand davor.
 
.... allerdings kurzfristig zugänglich sein, also kein Bett oder Schrank mit fester Rückwand davor.
kurzfristig ist im deutschen Rechtsraum keine genau definierte Zeitspanne, also kannst den Zugang auch kurzfristig im 10 tagen gewähren.
 
Thema: Altes Haus Anschluss! wer Zahlt...?

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