C
chreich
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Hallo und guten Abend,
ich habe mal wieder ein Problem und hoffe in diesem kompetenten Forum kompetente Lösungsansätze zu finden :lol:
Also meine Gedanken drehen sich um Folgendes:
Bisher hielt ich es immer für notwendig, für eine Erstprüfung nach 0100 T610 bzw. T600 eine Netzinnenwiderstandsmessung zu machen, um in Folge daraus den Kurzschlußstrom zwecks Auslösung des Leitungsschutzschalters zu begutachten.
Jetzt fiel mir auf, dass man im Prüfprotokoll vom ZVEH (möglicherweise auch andere) von Zs, also der Schleifenimpedanz spricht. Eine andere Größe. Ähnlich, aber doch anders: (0100 T200) "Schleifenimpedanz ist die Summe der Impedanzen (Scheinwiderstände) in einer Stromschleife, bestehend aus der Impedanz des Außenleiters, von einem Pol der Stromquelle bis zur Messstelle und der Impedanz der Rückleitung (z. B. Schutzleiter, Erder und Erde) von der Messstelle bis zum anderen Pol der Stromquelle".
Der Unterschied liegt doch darin, dass ein Kurzschluß (0100 T200)
"eine durch einen Fehler entstandene leitende Verbindung zwischen betriebsmäßig gegeneinander unter Spannung stehenden Leitern (aktiven Teilen), wenn im Fehlerstromkreis kein Nutzwiderstand liegt"
ist und ein aktives Teil (0100 T200) ein
"Leiter oder leitfähiges Teil, der/das dazu bestimmt ist, bei ungestörtem Betrieb unter Spannung zu stehen, einschließlich des Neutralleiters, aber vereinbarungsgemäß nicht der PEN-Leiter",
ergo auch nicht der Schutzleiter.
Also handelte ich richtig und maß bisher den Netzinnenwiderstand, da der Definition der VDE nach nur dort ein Kurzschluß fließen kann. Im Schutzleiter fließt ein Erdschluß.
Jetzt stoße ich auf folgenden Passus in der VDE 0100 T610, S. 13, Messung der Schleifenimpedanz:
" Anmerkung 2 Wird der Schutz nach DIN VDE 0100-410.... durch automatische Abschaltung durch Fehlerstrom-Schutzeinrichtungen (RCDs) mit IDeltaN <= 500mA vorgesehen, so sind die Anforderungen an den Schleifenwiderstand immer erfüllt."
??? Das hieße doch, beim Einsatz eines RCD 500mA reicht die Messung über den Schutzleiter, die Messung des Netzinnenwiderstandes ist nicht gefordert!
Erstaunlicher noch für mich, wenn Zs, Zs ist, dann messe ich per Definition über den Schutzleiter, um den Kurzschlussstrom des Sicherungsstromkreises zu bekommen/errechnen, der per Definition über den Neutralleiter/weiteren Außenleiter fließt???
Ich glaube ich bin verwirrt.....
Wer blickt durch und kann mir helfen?
(Ich hoffe es ist etwas verständlich erläutert, wo mein Problem liegt...)
Danke,
chreich
ich habe mal wieder ein Problem und hoffe in diesem kompetenten Forum kompetente Lösungsansätze zu finden :lol:
Also meine Gedanken drehen sich um Folgendes:
Bisher hielt ich es immer für notwendig, für eine Erstprüfung nach 0100 T610 bzw. T600 eine Netzinnenwiderstandsmessung zu machen, um in Folge daraus den Kurzschlußstrom zwecks Auslösung des Leitungsschutzschalters zu begutachten.
Jetzt fiel mir auf, dass man im Prüfprotokoll vom ZVEH (möglicherweise auch andere) von Zs, also der Schleifenimpedanz spricht. Eine andere Größe. Ähnlich, aber doch anders: (0100 T200) "Schleifenimpedanz ist die Summe der Impedanzen (Scheinwiderstände) in einer Stromschleife, bestehend aus der Impedanz des Außenleiters, von einem Pol der Stromquelle bis zur Messstelle und der Impedanz der Rückleitung (z. B. Schutzleiter, Erder und Erde) von der Messstelle bis zum anderen Pol der Stromquelle".
Der Unterschied liegt doch darin, dass ein Kurzschluß (0100 T200)
"eine durch einen Fehler entstandene leitende Verbindung zwischen betriebsmäßig gegeneinander unter Spannung stehenden Leitern (aktiven Teilen), wenn im Fehlerstromkreis kein Nutzwiderstand liegt"
ist und ein aktives Teil (0100 T200) ein
"Leiter oder leitfähiges Teil, der/das dazu bestimmt ist, bei ungestörtem Betrieb unter Spannung zu stehen, einschließlich des Neutralleiters, aber vereinbarungsgemäß nicht der PEN-Leiter",
ergo auch nicht der Schutzleiter.
Also handelte ich richtig und maß bisher den Netzinnenwiderstand, da der Definition der VDE nach nur dort ein Kurzschluß fließen kann. Im Schutzleiter fließt ein Erdschluß.
Jetzt stoße ich auf folgenden Passus in der VDE 0100 T610, S. 13, Messung der Schleifenimpedanz:
" Anmerkung 2 Wird der Schutz nach DIN VDE 0100-410.... durch automatische Abschaltung durch Fehlerstrom-Schutzeinrichtungen (RCDs) mit IDeltaN <= 500mA vorgesehen, so sind die Anforderungen an den Schleifenwiderstand immer erfüllt."
??? Das hieße doch, beim Einsatz eines RCD 500mA reicht die Messung über den Schutzleiter, die Messung des Netzinnenwiderstandes ist nicht gefordert!
Erstaunlicher noch für mich, wenn Zs, Zs ist, dann messe ich per Definition über den Schutzleiter, um den Kurzschlussstrom des Sicherungsstromkreises zu bekommen/errechnen, der per Definition über den Neutralleiter/weiteren Außenleiter fließt???
Ich glaube ich bin verwirrt.....
Wer blickt durch und kann mir helfen?
(Ich hoffe es ist etwas verständlich erläutert, wo mein Problem liegt...)
Danke,
chreich