Freewalker
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- BGV A3-Prüfung an medizinischen elektrischen Geräten
- #1
Hallo alle zusammen,
Diese Prüfungen führe ich aus, aber mit fällt immer wieder auf, das sich Elektrofirmen an diese Prüfungen wagen!
Frage: Was haben diese Firmen nicht verstanden?
In der Norm DIN VDE 0751 steht was geprüft werden muss. OK - das kann jede Elektrofachkraft
Das berechtigt jedoch nicht jede sogenannte „Elektrofachkraft“ automatisch dazu, Prüfungen an Medizinprodukten durchzuführen.
Vielmehr muss der „Prüfer“
Sofern die Grundvoraussetzungen nach § 4 MPBetreibV erfüllt sind müssen folgende Prüfschritte eingehalten werden.
1.Sichtprüfung
2.Elektrische Messungen
3.Funktionsprüfung (evtl. unter Nutzung von geeigneten Prüfmitteln, z.B. EKG-Simulator) !!!!!
4.Beurteilung der Messergebnisse und Bewertung der Sicherheit(weisungsunabhängig, sachkundig, ordnungsgemäß, nachvollziehbar) !!!!!
5.Dokumentation
(Prüfbericht mit Identifikation des Prüfers, Messverfahren, Messergebnisse, etc.)
Wie seht ihr das ?
Ich möchte keinen seinen Job vermiesen aber ich habe nicht umsonst 2 Jahre Medizintechnik studiert.
Also lasst bitte die Finger von Medizinischen Geräten
gruß Free
Diese Prüfungen führe ich aus, aber mit fällt immer wieder auf, das sich Elektrofirmen an diese Prüfungen wagen!
Frage: Was haben diese Firmen nicht verstanden?
In der Norm DIN VDE 0751 steht was geprüft werden muss. OK - das kann jede Elektrofachkraft
Das berechtigt jedoch nicht jede sogenannte „Elektrofachkraft“ automatisch dazu, Prüfungen an Medizinprodukten durchzuführen.
Vielmehr muss der „Prüfer“
- auf Grund seiner Ausbildung und praktischen Tätigkeit über die erforderliche Sachkenntnis verfügen, geeignete Prüftechnik (der Norm entsprechend) einsetzen,
bei der Durchführung und Auswertung der Prüfungen weisungsunabhängig handeln und in der Lage sein, diese nach Art und Umfang ordnungsgemäß durchzuführen.
Hierzu sind nicht nur elektrotechnische Kenntnisse sondern auch gerätebezogene medizintechnische Fachkenntnisse erforderlich.
Sofern die Grundvoraussetzungen nach § 4 MPBetreibV erfüllt sind müssen folgende Prüfschritte eingehalten werden.
1.Sichtprüfung
2.Elektrische Messungen
3.Funktionsprüfung (evtl. unter Nutzung von geeigneten Prüfmitteln, z.B. EKG-Simulator) !!!!!
4.Beurteilung der Messergebnisse und Bewertung der Sicherheit(weisungsunabhängig, sachkundig, ordnungsgemäß, nachvollziehbar) !!!!!
5.Dokumentation
(Prüfbericht mit Identifikation des Prüfers, Messverfahren, Messergebnisse, etc.)
Wie seht ihr das ?
Ich möchte keinen seinen Job vermiesen aber ich habe nicht umsonst 2 Jahre Medizintechnik studiert.
Also lasst bitte die Finger von Medizinischen Geräten
gruß Free