Blitzstromableiter TYP I

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Kreitmayr

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Hallo,

im Rahmen unserer "freiwilligen" Überprüfung unserer Blitzschutzanlage liegt nun der Prüfbericht vor.
Es wird angeregt Blitzstromableiter TYP I nachzurüsten.
Mir stellt sich jetzt die Frage, welche wesentliche Vorteile ergeben sich, wenn man eine Hausrat- und Gebäudeversicherung hat, die jeweils Überspannung versichern?

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Wir haben drei Hauseinspeisungen die vergleichbar so aussehen.

Dank für eure Meinungen.

MfG
uwe
 
im Rahmen unserer "freiwilligen" Überprüfung unserer Blitzschutzanlage liegt nun der Prüfbericht vor.
Dem Prüfbericht sollte zu entnehmen sein, ob der Äußere Blitzschutz den zum Zeitpunkt seiner Errichtung gültigen Normen entsprochen hat.
Es wird angeregt Blitzstromableiter TYP I nachzurüsten.
Mir stellt sich jetzt die Frage, welche wesentliche Vorteile ergeben sich, wenn man eine Hausrat- und Gebäudeversicherung hat, die jeweils Überspannung versichern?
Auch bei behördlich nicht geforderten Blitzschutzsystemen, die nachweislich nach altem Normenstand errichtet wurden und an denen auch keine wesentlichen Änderungen vorgenommen wurden, ist es m. E. völlig unabhängig vom Versicherungsvertrag ein Gebot eigennütziger Vernuft ALLE Energie- und TK-Leitungen normaktuell gegen Überspannungen zu schützen.

Als wesentliche Änderungen gelten u. a. die nachträgliche Direkterdung einer Dachantenne an das LPS aber auch deren Schutz mit einer getrennten Fangeinrichtung. Wenn eine Photovoltaikanlage installiert wird, ist auf Gebäuden ohnehin ein energetisch koordinierter Überspannungsschutz aus SPD 1 Blitzstrom- und SPD 2 Überspannungsableitern fällig, ohne LPS wären immer noch DIN VDE 0100-443 und - 534 zu beachten.
 
Dem Prüfbericht sollte zu entnehmen sein,......

Na ja, der Prüfbericht wies einige Unstimmigkeiten auf.
Aber ich will nicht meckern.


Was ich bisher zum Typ I las: .... bau ihn ein um wirtschaftliche Schäden zu verringern.....

Sagt der eine Bauer zum anderen Bauern: ...Du, heute habe ich eine Versicherung gegen Brand- und Hagelschäden abgeschlossen...
Sagt der andere: .... Brand verstehe ich, aber wie machst du Hagel?...

Hausrat und Gebäude sind doch Neuwertversicherungen. Da könnte ich mir vorstellen, dass mancher für einen Überspannungsschaden keinen Undank empfindet.

MfG

uwe
 
Der Typ 1 Allein hilft da wenig.
Willst Den den Blitzplaner nun mal lesen oder nicht?

Da man hier ja einen äußeren Blitzschutz hat ist ein innerer zwingend vorgeschrieben, ja es sei denn natürlich der ist von irgendwann, vor dieser Norm nach damaligen, usw...
Da man nun mal einen Blitzableiter hat geht man da davon aus, daß auch ein Blitz mal einschlagen würde, sonst hätte man ihn nicht.
Da nun kein innerer Schutz vorhanden ist, ergibt es sich, daß der außen eingefangene Blitz nur über das Erdreich ins Haus kommt und sich da austobt.
Im Ernstfall bedeutet, dies, daß das Haus dann doch abbrennt obwohl der Blitz erst mal schön in den Ableiter außen gegangen ist.
Auf jeden Fall bedeutet es bei Einschlag erhebliche Schäden im Inneren, die auch zu Personenschäden führen.

Wenn der äußere Blitzschutz nach behördlichen Auflagen errichtet wurde, dann ist auch eine Prüfung alle 5 Jahre nicht freiwillig sondern Pflicht!

Für alle öffentlichen Gebäude gilt grundsätzlich eine Anpassungspflicht der elektrischen Anlagen auf aktuelle Normung.
 
Danke

Dehn Blitzschutzplaner habe ich als PDF.
Habe auch schon von OBO mich leiten lassen.

Bin jetzt auf der Suche nach einer freien Software zum Blitzkugelverfahren. Bisher ohne Erfolg.

Unser Blitzschutz wurde zusammen mit einer Erdstrahlenschutzanlage (BJ 1972 bis 1975) errrichtet, ohne dass ein Baurecht es forderte.

Blitzschlag ist ja immer mit einer Wahrscheinlichkeit hinterlegt.
Aus meinem Umfeld habe ich Kenntnis von 2 Blitzschlagereignissen. Einmal in eine "Schiefer"fassade und einmal durch die Telefonleitung.
Da komme ich zur Erkenntnis, Motoradfahren ist deutliche risikobehafteter.

MfG
uwe
 
Mag sein, aber man hat sich für den Blitzschutz außen entschieden, also meint man daß das Risiko vorhanden und nicht akzeptabel ist.
Somit wird auch für innen ein Überspannungsschutz zwingend nötig, da ansonsten der Schutz nur sehr unzureichend ist.
 
Ja, irgendwer meinte vor 50a, Blitzschutz und Erdstrahlenschutz kann nicht schaden.
Wer das war und mit welchem Wissenshintergrund ist nicht mehr bekannt.

Ich sammle nun Wissen und mache eine Abschätzung des Risikos. Nur so ist es möglich eine brauchbare eigene Meinung zu entwickeln.
 
Bin jetzt auf der Suche nach einer freien Software zum Blitzkugelverfahren. Bisher ohne Erfolg.
Die Erfolglosigkeit ist zwangsläufig, denn außer zwei kostenpfichtigen Tools von DEHN und AIXTHOR kenne ich nichts. Um eine virtuelle Blitzkugel über die Gebäudekubatur zu rollen und die bevorzugten Einschlagpunkte primär an Gebäudeecken und -kanten zu ermitteln, genügen bemaßte Ansichten und Vogelspektive vom Dach.

Dann auch noch als Blitzschutz-Greenhorn ohne Kenntnis der IEC 62305-3 die Trennungsabstände berechnen zu wollen, ist ein engagiertes Vorhaben.
Unser Blitzschutz wurde zusammen mit einer Erdstrahlenschutzanlage (BJ 1972 bis 1975) errrichtet, ohne dass ein Baurecht es forderte.
Baurechtlich nicht geforderte Blitzschutzsysteme dürfen auch wieder demontiert werden. Wenn sich die WEG dazu einstimmig entschließt darf das Gebäude auch bei einem seltenen Direkteinschlag VDE-konform worst-case abfackeln.

Beim Bestandsschutz von nach abgelösten ABB-Bestimmungen errichteten Äußeren Blitzschutzanlagen gerät man nach Vergleich mit heutigen Formeln wegen der dabei auftretenden gefährlichen Näherungen ins Grübeln.

Blitzschlag ist ja immer mit einer Wahrscheinlichkeit hinterlegt.
Aus meinem Umfeld habe ich Kenntnis von 2 Blitzschlagereignissen. Einmal in eine "Schiefer"fassade und einmal durch die Telefonleitung.
Da komme ich zur Erkenntnis, Motoradfahren ist deutliche risikobehafteter.
Die Blitzdichte ist selbst im Süden Deutschlands im globalen Vergleich niedrig und bislang hat St. Florian Euch ja auch verschont. Das macht es aber nicht harmloser, dass das MItversorgungskabel Blitzen als Angebot unterbreitet wurde.

Wenn St. Florian versagt und ein Versicherungsgutacher dieses - Pardon - hirnlos in LPZ 0A und mit Näherungen zur Blitzschutzanlage auf das Dach hingeschmissene Kabel entdeckt, könnt Ihr nur hoffen, dass der aus einem anderen Fachgebiet stammt und kein VDS-Sachverständiger für EMV ist.
 
Zuletzt bearbeitet:
Klar geht das auch auf dem Papier, das mit der Kugel. Hatte eine Demo gesehen und wollte auch mal spielen.

Trennabstände wollte ich eigentlich nicht berechnen.

Um das hingeschmissene Kabel wird sich ja hoffentlich Vodafone kümmern.
 
Klar geht das auch auf dem Papier, das mit der Kugel. Hatte eine Demo gesehen und wollte auch mal spielen.
Vor dem Spielen steht zuerst die Festlegung der Gefährdungsklasse durch die WEG ohne oder mit einer Risikoanalyse nach IEC 62305-2 durch eine Blitzschutzfachkraft.
Trennabstände wollte ich eigentlich nicht berechnen.
Wenn die nicht eingehalten sind, stellt sich die Sinnfrage für Fangeinrichtungen.
Um das hingeschmissene Kabel wird sich ja hoffentlich Vodafone kümmern.
Die mir auf Leitungsebene persönlich bekannten VODAFONE-Mitarbeiter hätten dafür gesorgt, dass dieser ungewollte Blitzfänger von DBP-Telekom unverzüglich besichtigt wird. Eine von beiden Hausverwaltungen wird den Mangel doch zwischenzeitlich gemeldet haben.
 
Die mir auf Leitungsebene persönlich bekannten VODAFONE-Mitarbeiter hätten dafür gesorgt,
Danke,
aber es ist Aufgabe der Verwalter sich darum zu kümmern. Wenn es andere Wege gehen würde könnte das auf mich zurückfallen.

Wenn die nicht eingehalten sind, stellt sich die Sinnfrage für Fangeinrichtungen.

Die Betonung sollte auf ich liegen. Ich will nichts selber berechnen.
 
Bin jetzt auf der Suche nach einer freien Software zum Blitzkugelverfahren. Bisher ohne Erfolg.
Hatte eine Demo gesehen und wollte auch mal spielen.

Dehnplan als Demo-Version?

Unser Blitzschutz wurde zusammen mit einer Erdstrahlenschutzanlage (BJ 1972 bis 1975) errrichtet, ohne dass ein Baurecht es forderte

Erdstrahlenschutz...interessant. Wie prueft man die auf Funktion und Zustand?
 
Nein, kein Dehnplan als Demo, war irgendein Video mit einem Beispiel.

Erdstrahlenschutzanlage !!!! Gut Frage nach der Prüfung.

Schätze Bauträger, Architekt und ausführende Firma, da lebt wohl keiner mehr den man fragen könnte.
 
Erdstrahlenschutzanlage !!!! Gut Frage nach der Prüfung.

Schätze Bauträger, Architekt und ausführende Firma, da lebt wohl keiner mehr den man fragen könnte.
Schade!

Es wäre ganz interessant gewesen welche Maschenweiten für die Bewehrung und den Fundamenterder in der Bodenplatte gewählt wurden und an welcher Frequenz man sich damals bei esotherisch angehauchten Strahlenabwehr orientiert hat. :)
 
Maschenweiten ?
Gegen Erdstrahlen hilft doch so was nicht, da mußt Du diverse Edelsteinarten im Beton einbetten und Dreiecke aufstellen, etc.
Das alles natürlich in der richtigen Mondphase!
 
"Die Erdringleitung besteht aus verzinktem Stahldraht 10 mm Durchmesser mit zwei Tiefenerder zur Herabsetzung des Erdungswiderstand.
Die Erdstrahlenschutzanlage wurde im Abstand von 5-6m mit der Erdungsanlage verbunden.
Die Erdstrahlenschutzanlage besteht aus verzinktem Bandeisen 30 x 3,5mm mit Anschlussfahnen an die Stahlmatten, die Aufzugführungsschienen, die elektrische Verteilung und den Potentialausgleichschienen. In die bauseits erstellten Bohrungen wurden Bandeisenfahnen eingelassen. Das gesamte Erdstrahlennetzt ist verklemmt und mit den Stahlmatten verschweißt."

So steht es in der Beschreibung der Blitzschutzanlage.
 
Die Erdringleitung besteht aus verzinktem Stahldraht 10 mm Durchmesser mit zwei Tiefenerder zur Herabsetzung des Erdungswiderstand.
Damit ist am wahrscheinlichsten ein Ringerder gemeint, der damals bei Gebäuden mit Blitzschutzsystemen insbesondere bei nachträglicher Installation als sog. Ringsammelleitung verlegt wurde.
Die Erdstrahlenschutzanlage wurde im Abstand von 5-6m mit der Erdungsanlage verbunden.
Die Erdstrahlenschutzanlage besteht aus verzinktem Bandeisen 30 x 3,5mm mit Anschlussfahnen an die Stahlmatten, die Aufzugführungsschienen, die elektrische Verteilung und den Potentialausgleichschienen. In die bauseits erstellten Bohrungen wurden Bandeisenfahnen eingelassen. Das gesamte Erdstrahlennetzt ist verklemmt und mit den Stahlmatten verschweißt."
Das klingt wie ein heute üblicher Fundamenterder, der auch als Funktionspotentialausgleichsleiter (CBN) dient. Verbindungen zum im Beton verlegten Bandstahls alle 5 m war und ist nach den Blitzschutznormen noch Standard, nach nationaler DIN 18014 sind Klemmverbindungen oder Verschweißungen alle 2 m gefordert.

So steht es in der Beschreibung der Blitzschutzanlage.
Wenn mit der Erdungsanlage ein Schutz gegen dubiose Erdstrahlen vorliegt, ist das auch bei jedem in bewehrten Bodenplatten eingebauten Fundamenterder der Fall.

Die feuerverzinkte Ringsammelleitung nebst den zusätzlichen nicht näher spezifizierten Tiefenerdern und den Anschlussfahnen kann bei galvanischer Verbindung ohne Trennfunkenenstrecken mit dem Fundamenterder noch schneller korrodieren. Der Zustand dieser Teile kann nur durch Freigraben und punktuelle Sichtprüfung, so lange die Leiter nicht durchkorrodiert sind, aber nicht durch Messungen der Durchgangswiderstände beurteilt werden. Die Messwerte der Duchgangs- und Erdausbreitungswiderstände an der HES (ohne PEN!) und allen Ableitungen müssen seit der Revision dokumentiert sein.
 
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