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elektroblitzer
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Na im Rahmen des Mindestlohns wird aber durch den Zoll auch nach Schwarzarbeit gesucht. Eine Baustelle wird grundsätzlich der Bau BG gemeldet, so das das vorhaben mit Sicherheit überwacht wird.
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Aha, du schleppst also die Unterlagen von der Lohnbuchhaltung mit auf den Bau?elektroblitzer schrieb:Na im Rahmen des Mindestlohns wird aber durch den Zoll auch nach Schwarzarbeit gesucht. Eine Baustelle wird grundsätzlich der Bau BG gemeldet, so das das vorhaben mit Sicherheit überwacht wird.
Und letztendlich wird der Mindeslohn den Zoll gar nicht interessieren, da er mit viel Papierkram nur mögliche Minibusgelder verhängen kann, da konzentriert man sich lieber auf Dinge, die mit wenig Aufwand richtig Kohle bringen.
elektroblitzer schrieb:Und letztendlich wird der Mindeslohn den Zoll gar nicht interessieren, da er mit viel Papierkram nur mögliche Minibusgelder verhängen kann, da konzentriert man sich lieber auf Dinge, die mit wenig Aufwand richtig Kohle bringen.
500.000 Euro ist kein Minibussgeld.
Minibussgelder sind die dann für Schwarzarbeit und die sind 5 stellig.
Und was ist mit studentischen Praktikanten?elektroblitzer schrieb:Der Student hat ein Recht auf Mindestlohn!
Der Paktikant nicht.
Hauptamtliche machen es nicht Ehrenamtlich, daher gleiche Regeln wie alle.KEIN Politiker bekommt Mindestlohn. Er braucht daher auch nicht aufzeichnen.