Darf eine N-Klemmenleiste in den oberen Anschlussraum

Diskutiere Darf eine N-Klemmenleiste in den oberen Anschlussraum im Forum Grundlagen & Schaltungen der Elektroinstallation im Bereich ELEKTRO-INSTALLATION & HAUSELEKTRIK - Meine Frage ist folgende. Ich erweitere meine Hauptverteilung um einen FI, 2 x 3-Polige Automaten und einen 1-Poligen Automaten. Das ganze...
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Selbermacher

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  • #1
Meine Frage ist folgende. Ich erweitere meine Hauptverteilung um einen FI, 2 x 3-Polige Automaten und einen 1-Poligen Automaten. Das ganze versorgt eine Wärmepumpe. Da aber in meiner bestehenden Verteilung die PE und N- Klemmenleistenplätze schon bestückt sind, stellt sich die Frage, ob zumindest die N-Klemmenleiste in den oberen Anschlussraum über dem Zähler (neben der HAK) untergebracht werden darf. Platz wäre genug am oberen Rahmen. Für den PE gibt es noch verfügbare Klemmen in der bestehenden Anlage.
 
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  • #3

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  • #4
Für mich sind das nur die zugehörigen Bauteile.
Ein AAR ist kein Verteiler ...

Gibt auch klemmen für die Hutschiene ...
 
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  • #5
Gibt auch klemmen für die Hutschiene ...[/QUOTE]

die könnte ich nehmen? Meinst du? Ich brauche ja nur 3 oder 4
 
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  • #9
Ich habe das Gefühl der Schrank ist schon zu voll, ergo keine Wärmeabfuhr.

Lutz
 
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  • #10
Hm, aber wenn ich in den Raum einen FI, eine PV-Anlage, eine Ladeneinrichtung und Beleuchtung unterbringen dürfte, muss ich doch auch den N und den PE der Zuleitungen auflegen?[/QUOTE]
Du musst schon richtig lesen 3 Wechselstromkreise ergeben 3 LS +1 FI also max 6 ( 7)TE)
Und auch mit diesem Zusatz reichen die Hauptabzweigklemmen völlig aus . Diese haben 4 Klemmen . je eine ist vom Zähler belegt und je eine geht weiter zur Hauptverteilung. es bleiben also 2 Klemmmöglichkeiten unbelegt . Je Klemmmöglichkeit können auch 2 Leiter gleichen Querschnittes aufgelegt werden.
 
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  • #11
Und auch mit diesem Zusatz reichen die Hauptabzweigklemmen völlig aus . Diese haben 4 Klemmen . je eine ist vom Zähler belegt und je eine geht weiter zur Hauptverteilung. es bleiben also 2 Klemmmöglichkeiten unbelegt . Je Klemmmöglichkeit können auch 2 Leiter gleichen Querschnittes aufgelegt werden.[/QUOTE]

es geht ja um die N Anschlüsse der Stromkreise, also den N-Ausgang des FI. Der Eingang ist klar und kommt von der Hauptabzeigklemme.
 
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  • #12
Wenn du einen vernünftigen Hersteller des Fi nimmst hat der auch 2 Klemmstellen je Pol auf der Abgangsseite . So kannst du da in der ersten Klemmstelle 2 Leiter gleichen Querschnitts und in der 2 ten den 3 Leiter normgerecht verklemmen. Diese FI haben 2 Fahrstuhlklemmen und sind dafür ausgelegt sowohl Kammschiene als auch Einzelleiter gleichzeitig zu verbinden.
Nachtrag : https://new.abb.com/low-voltage/de/...raete/fehlerstrom-schutzeinrichtungen/faq/RCD
 
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  • #13
Wenn du einen vernünftigen Hersteller des Fi nimmst hat der auch 2 Klemmstellen je Pol auf der Abgangsseite . So kannst du da in der ersten Klemmstelle 2 Leiter gleichen Querschnitts und in der 2 ten den 3 Leiter normgerecht verklemmen. Diese FI haben 2 Fahrstuhlklemmen und sind dafür ausgelegt sowohl Kammschiene als auch Einzelleiter gleichzeitig zu verbinden.

Das ich das richtig verstehe. Ich könnte dann alle N‘s der 3 Wärmepumpenstromkreise auf den Abgang des FI Klemmen?
 
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  • #14
Hallo kannst du lesen 3 Wechselstromkreise oder ein Drehstromkreis mehr ist nicht zulässig im AAR . und ja die 3 N der 3 Wechselstromkreise kannst du auf den FI -Ausgang Klemmen ! Und die 3 PE auf die Hauptabzweigklemme auch !
 
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  • #15
Kommt denn da einer, der dies kontrolliert, ob der AAR bestimmungsgemäß verwendet wurde?
 
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  • #16
@Www unterlasse bitte solche unqualifizierten Einwände. Entweder der TE macht das Fachgerecht oder er lässt seine Finger von der Installation.
 
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  • #17
Was heißt hier „unqualifizierte Einwände“. Es ist doch so - selbst die schlimmsten Bastelanlagen bleiben in Betrieb, da es keinen gibt, der diese stilllegt. Ich plädiere doch hier schon länger für ein Bezirkselektrikerwesen, äquivalent zum Bezirksschornsteinwesen, wo denn solche gefährlichen Missstände beseitigt werden.
Beim AAR gibt es allerdings keinen technischen Grund, die eine anderweitige Nutzung ausschliessen, sondern dies ist reine Willkür. Zählerschränke gem. neuer TAB haben ja sogar zwei davon und wenn da einer eine N-Klemme auf der Hutschiene montiert interessiert es keinen.
 
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  • #18
Was heißt hier „unqualifizierte Einwände“. Es ist doch so - selbst die schlimmsten Bastelanlagen bleiben in Betrieb, da es keinen gibt, der diese stilllegt. Ich plädiere doch hier schon länger für ein Bezirkselektrikerwesen, äquivalent zum Bezirksschornsteinwesen.
Ja, sowas gab es in grauer Vorzeit schon mal. Diese Aufgaben, haben die EVU‘s, vor der unseligen Privatisierung übernommen. Im Winter, der Zeit mit weniger Aussentätigkeiten, sind die Bautrupps ausgerückt und haben Ortschaft für Ortschaft solche Prüfungen vorgenommen. Da die ihre Pappenheimer kannten, wussten die auch wo man hinschauen muss und wo eher nicht.
 
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  • #19
War mal - früher haben die lokal monopolistichen EVU‘s mit ihrem eigenen Personal diese Aufgabe übernommen, da hatten die auch noch welches. Jetzt bei der Aufteilung in VNB, MSB und EVU haben viele technisches Personal abgebaut oder in Tochter-UN mit ihren Sub-UN ausgegliedert, so dass die kontrollierende Ebene weggefallen ist. Da kommt denn einer zum buddeln, einer zum legen und einer zum anschliessen der Leitung. Und alle Zack-Zack, muss fertig werden. Mir erzählte mal ein Handwerksinhaber: „Wenn du heutzutage nicht schnell bist, bringste Geld mit.“
Auch später zum Zählerablesen - sofern nicht vollständig zum Kunden ausgegliedert - kommt den irgendein Rentner, der auf 450,-€-Basis seine Rente aufbessert. Einmal installiert, bekommt dass ein Offizieller nie mehr zu sehen, selbst vorher nicht, da die Ele selber den Zähler setzen.

Selbst im Neubaubereich - wo ich kontrollierend tätig bin - würde ich nicht nur so manche Anlage gerne stilllegen, sondern auch so manche Handwerksfirma. Darf ich aber leider nicht.
Da wir immer weniger Privatkunden, dafür mehr BT/GÜ-Kunden haben und diese unsere Mängelbericht nur abheften, sofern es optisch gut aussieht, passiert in Punkto Mängelbehebung wenig bis gar nichts, Die zuständigen Bauleiter stehen oft unter Dauerstress und lieben die Ruhe an der Front, die müssten eigentlich die Mängelbehebung durchsetzen!
Und auch wir haben vor Ort nicht mal mehr die Hälfte an Prüfzeit, da Zeiten auf Kostengründen gekürzt und die Objekte immer größer werden. Mal eine Verteilung, Abzweigdose oder Steckdose aufschrauben und hineinschauen ist nicht mehr drin. Neben dem Ausführungspfusch, kommt denn der Prüfpfusch dazu und es interessiert keinen!
Gerade die Klempner, die ihr elektrisches Zeug selber anschliessen arbeiten völlig neben der Spur, da wird die Dose irgendwie rangeklatscht, Pumpenleitungen ohne Zugentlastung und Aderendhülsen unter Zuhilfenahme des gnge als Schaltdraht angeschlossen. Steckdosen selbst bei starken Putzauftrag einfach denn in den Putz gekrallt und selbst die vom VNB beauftragten UN schaffen es nicht, die Wasserwaage zu benutzen, um den HAK setzen. Und wehe der Zählerkasten sitzt noch nicht, denn wird dieser auf eine bequemen Höhe gesetzt. Ist zwar noch zulässig, nur die Zählerschränke sind keine 90cm mehr hoch, sondern eher 110 oder sogar 140. Dann sitzt das ganze für kleine Personen unerreichbar hoch oder sitzt ganz wo anders und die Zuleitung zwischen HAK und Zähler hat selbst bei 10m nur 6mm². Und so weiter.

Zwar alles nicht die Regel, aber schon vorgekommen. Also mittlerweile behaupte ich: „Es gibt nichts, was es nicht gibt! Und es interessiert keinen“
 
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  • #20
Deshalb bist du da als Gutachter fehl am Platz . Deine Gutachten bezeichne ich da als Gefälligkeitsgutachten und nicht als neutrales Gutachten !
Erst durch solche Gutachten wird der Pfusch der Firmen gedeckt ! Die Qualität und die Sicherheit solcher Anlagen geht deshalb immer mehr Bergab und Firmen die Normgerecht und Qualitätsbewusst bauen werden vom Markt verdrängt.
 
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