K
Kurzschluß Thomas
- Beiträge
- 223
- Beruf
- Elektroinstallateur
- DHE Leitung verlängern
- #1
Ich habe mal für ein paar Wochen in einer kleinen Elektrofirma gearbeitet, wo es nur den Meister, einen Rentner, der aber Vollzeit gearbeitet hat und mich gab.
Der Rentner hat wohl mal einen dem Elektroinstallateur identischen Beruf gelernt.
Die Arbeiten von ihm waren ganz O.K., ging es aber um Sprechanlagen oder Steuerungen war er überfordert.
Das ist an sich nicht schlimm.
Er hat dann allerdings solange rumgefummelt und gesucht, bis Bauteile defekt waren oder der Chef mitbekommen hat, daß nichts funktioniert.
Chef sein eigenes Problem.
Ein Vorfall hat aber dann dazu geführt, daß ich dort gekündigt habe.
In einem Altbau sollte der DHE versetzt werden.
Dieser war ursprünglich mit einer Stegleitung angeschlossen, die seitlich und nicht von oben in den DHE geführt hatte.
Der andere Monteur wollte die Leitung einfach mittels Lüsterklemmen auf ein NYM verlängern und mit Isolierband zukleistern.
Ich habe ihm gesagt, das mnachen wir nicht, die Stegleitung darf so nicht verlängert werden und im Bad wird ohnehin nicht verlängert.
Zudem habe ich ihm gesagt, daß die Leitung nicht von oben in den DHE führe. Das müsse ohnehin geändert werden.
Die UV war etwa 5 Meter vom Bad entfernt, so daß im Höchstfall 10 Meter Leitung hätten gelegt werden müssen.
Aber selbst wenn die Leitung hätte länger werden müssen, wäre mir der Kostenfaktor egal gewesen.
Ich hätte eine neue Leitung gelegt.
Wir haben uns dann, eh wir uns die Köpfe einschlagen darauf geeinigt am Abend mit dem Chef zu reden, was er dazu meint.
Der Chef hat mich dann zur Seite gezogen und gesagt ich solle am nächsten Tag alleine dorthin fahren, da der Kollege ein schwieriger Fall sei.
Ich solle einen 100er Kasten im Bad setzen und die Leitung darin durchklemmen.
Das sei zulässig, ich solle nur darauf achten, daß die Leitung von oben in den neuen DHE kommt.
Damals war ich mir nicht sicher ob das tatsächlich zulässig ist. Heute weiß ich, daß es nicht in Ordnung war.
Nun aber der Hammer an der Sache.
Die vieradrige Stegleitung hatte folgende Farben. Schwarz, grau, blau und rot.
Da der Meister in der Unterverteilung alles an Automaten und sonstigen Bauteilen ausgebaut hatte, konnte ich nicht erkennen, welcher Draht ursprünglich als Schutzleiter angeschlossen war.
Daher habe ich den roten Draht genommen.
Nun hat aber der Meister selber die Verteilung neu bestückt und auch die Leitungen wieder aufgelegt.
Ebenso hat er den DHE angeschlossen.
Erst als der Installateur einen geschossen bekommen hat, ist aufgefallen, daß er den grauen als Schutzleiter benutzt hat.
Der Installateur hatte Kunststoffrohre zur verlängerung verwendet, weshalb beim zuschalten der Sicherungen für den DHE kein Kurzschluß zustande gekommen ist.
Als der Meister mich mit dieser Sache auf einer anderen Baustelle konfrontiert hat und mir die Schuld dafür geben wollte, daß der Installateur einen geschossen bekommen hat, habe ich ihn gefragt ob er seinen Meisterbrief bei Neckermann auf Raten gekauft habe und warum er nicht zumindest den Duspol genutzt hat.
Von den anderen Prüfmaßnahmen habe ich damals nicht gesprochen.
Jetzt noch eine Frage dazu.
Das anflicken einer Leitung im Bad ist eh unzulässig.
Dürfte man aber die Stegleitung zum Beispiel im Wohnungsflur anmuffen oder durch eine Dose verlängern?
Gruß Thomas
Der Rentner hat wohl mal einen dem Elektroinstallateur identischen Beruf gelernt.
Die Arbeiten von ihm waren ganz O.K., ging es aber um Sprechanlagen oder Steuerungen war er überfordert.
Das ist an sich nicht schlimm.
Er hat dann allerdings solange rumgefummelt und gesucht, bis Bauteile defekt waren oder der Chef mitbekommen hat, daß nichts funktioniert.
Chef sein eigenes Problem.
Ein Vorfall hat aber dann dazu geführt, daß ich dort gekündigt habe.
In einem Altbau sollte der DHE versetzt werden.
Dieser war ursprünglich mit einer Stegleitung angeschlossen, die seitlich und nicht von oben in den DHE geführt hatte.
Der andere Monteur wollte die Leitung einfach mittels Lüsterklemmen auf ein NYM verlängern und mit Isolierband zukleistern.
Ich habe ihm gesagt, das mnachen wir nicht, die Stegleitung darf so nicht verlängert werden und im Bad wird ohnehin nicht verlängert.
Zudem habe ich ihm gesagt, daß die Leitung nicht von oben in den DHE führe. Das müsse ohnehin geändert werden.
Die UV war etwa 5 Meter vom Bad entfernt, so daß im Höchstfall 10 Meter Leitung hätten gelegt werden müssen.
Aber selbst wenn die Leitung hätte länger werden müssen, wäre mir der Kostenfaktor egal gewesen.
Ich hätte eine neue Leitung gelegt.
Wir haben uns dann, eh wir uns die Köpfe einschlagen darauf geeinigt am Abend mit dem Chef zu reden, was er dazu meint.
Der Chef hat mich dann zur Seite gezogen und gesagt ich solle am nächsten Tag alleine dorthin fahren, da der Kollege ein schwieriger Fall sei.
Ich solle einen 100er Kasten im Bad setzen und die Leitung darin durchklemmen.
Das sei zulässig, ich solle nur darauf achten, daß die Leitung von oben in den neuen DHE kommt.
Damals war ich mir nicht sicher ob das tatsächlich zulässig ist. Heute weiß ich, daß es nicht in Ordnung war.
Nun aber der Hammer an der Sache.
Die vieradrige Stegleitung hatte folgende Farben. Schwarz, grau, blau und rot.
Da der Meister in der Unterverteilung alles an Automaten und sonstigen Bauteilen ausgebaut hatte, konnte ich nicht erkennen, welcher Draht ursprünglich als Schutzleiter angeschlossen war.
Daher habe ich den roten Draht genommen.
Nun hat aber der Meister selber die Verteilung neu bestückt und auch die Leitungen wieder aufgelegt.
Ebenso hat er den DHE angeschlossen.
Erst als der Installateur einen geschossen bekommen hat, ist aufgefallen, daß er den grauen als Schutzleiter benutzt hat.
Der Installateur hatte Kunststoffrohre zur verlängerung verwendet, weshalb beim zuschalten der Sicherungen für den DHE kein Kurzschluß zustande gekommen ist.
Als der Meister mich mit dieser Sache auf einer anderen Baustelle konfrontiert hat und mir die Schuld dafür geben wollte, daß der Installateur einen geschossen bekommen hat, habe ich ihn gefragt ob er seinen Meisterbrief bei Neckermann auf Raten gekauft habe und warum er nicht zumindest den Duspol genutzt hat.
Von den anderen Prüfmaßnahmen habe ich damals nicht gesprochen.
Jetzt noch eine Frage dazu.
Das anflicken einer Leitung im Bad ist eh unzulässig.
Dürfte man aber die Stegleitung zum Beispiel im Wohnungsflur anmuffen oder durch eine Dose verlängern?
Gruß Thomas