4-5adrige Anschlüsse frei nach Gusto ?
Generell stelle ich wieder einmal fest:
Du bist Dir ganz offenbar des Gefahrenpotentials derartiger Arbeiten nicht ausreichend bewußt.
Mit einem einfachen "Anklemmen, so daß es geht", ist es nämlich bei weitem nicht getan!
Offenkundig unterschätzt Du die Gefahren gewaltig.
Die Kunst liegt darin, daß die Anlage auch dann noch sicher ist, wenn Fehler auftreten!
Dir fehlen sicherlich nicht nur die für eine korrekte Installation, Inbetriebnahme und Überprüfung erforderlichen Meßgeräte, sondern auch die Fachkenntnis.
Derartige Arbeiten sind alles andere als trivial und können erhebliche Gefahren nicht nur für den Ausführenden, sondern für alle anderen Personen (Stromschlag), welche die Anlage benutzen, sowie auch für nicht unerhebliche Sachwerte (Brand), bergen,.
Der Ausführende ist für alle Folgen zivil- und auch strafrechtlich haftbar!!!
Zum Strafrahmen für fahrlässige Brandstiftung, fahrlässige Körperverletzung und fahrlässige Tötung siehe StGB...
Neben Funktions- und Sichtprüfung muß vor allem die Wirksamkeit der Schutzmaßnahme bei indirektem Berühren nachgewiesen werden.
Gruß,
Gretel