Ein bissle Offtopic....und für diejenigen die es einfach interessiert
ausschlaggebend hierfür ist in der StVZO der $53
§ 53 StVZO - Einzelnorm
Hieraus ein kurzes Zitat :
Mehrspurige Kraftfahrzeuge und ihre Anhänger dürfen mit zwei zusätzlichen Schlussleuchten ausgerüstet sein.
Wäre auch doof wenns nicht so wäre, dann würden ja die ganzen LKW, Busse, Wohnmobile, Entsorgungsfahrzeuge, Möbeltransporter etc. alle illegal rumfahren
Wichtig ist halt nur, dass die Leuchten eine ECE-Nummer haben (CE ist uninteressant) und natürlich gemäß der StVZO als Blinker ausgeführt sind, das ist in dem §54 natürlich auch geregelt.
Dabei ist übrigens zu beachten, dass Blinker nach Anbringungsort eingestuft werden, also vorne, hinten, seitlich, rechts und links. Das wird mittels Kennnummer/-buchstaben/Symbolen auf der Leuchte angebracht. Hierfür ist allerdings die ECE zuständig, müsste R50 oder so sein.
Hat eine Blinkleuchte alle Anforderungen erfüllt, ist enstprechend montiert, dann klappt es auch mit Hauptuntersuchung und den freundlichen Kollegen der Rennleitung
So, genug OT und damit wieder zurück
BTT