@Octavian1977
na, haben wir da etwa das entscheidende nicht geschrieben?
§ 1 Haftung
(2) Die Ersatzpflicht des Herstellers ist ausgeschlossen, wenn
1. er das Produkt nicht in den Verkehr gebracht hat,
3. er das Produkt weder für den Verkauf oder eine andere Form des Vertriebs mit wirtschaftlichem Zweck hergestellt noch im Rahmen seiner beruflichen Tätigkeit hergestellt oder vertrieben hat,
Bezugnehmend ist deine Aussagen
Das ist nicht richtig, wer ein Produkt in verkehr bringt haftest dafür, egal ob das gewerblich, privat oder nur persönlich genutzt wird.
Auch egal ist es ob es verkauft oder verschenkt wird.
hierdurch nicht haltbar und somit falsch. Denn in Punkt 3 das "privat" ausgeschlossen und in Punkt 1 das "nur persönlich genutzt".
Oder beziehst du dich auf $823 BGB
1) Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet.
aber auch das trifft auf deine Aussage ebenso wenig zu, weil da wiederum Vorsatz bzw. Fahrlässigkeit vorausgesetzt wird.
Überleg einfach mal kurz, warum steht unter Punkt 3 der Passus "...noch im Rahmen seiner beruflichen Tätigkeit hergestellt...". Wenn es nach deiner Logik geht, und es kein Fall ausgeschlossen ist, wäre ein Fabrikarbeiter ebenso gesamtschuldnerisch haftend für das Produkt was er herstellt, neben dem Unternehmer bzw. dem Unternehmen. Denn der Fabrikmitarbeiter stellt das Produkt schliesslich her.
Es macht schon Sinn warum Ausnahmen von der Haftung im Gesetz verankert sind.
Gehen wir doch mal einen Schritt weiter, nehmen wir an ich würde bei dir zuhause eine Tasse Kaffee, die du zubereitet hast trinken und ich würde dadurch einen Schaden erleiden, zb. Kaffee zu heiss und deswegen den Mundraum verbrüht.
Nun, du sagt ja das der Hersteller eines Produktes gemäß ProdHaftG deiner Meinung nach auch grundsätzlich haftbar ist, wenn er das Produkt herstellt und privat verschenkt. Gut, dann könnte ich dich, deiner Meinung nach, auf Grund des ProdHaftG somit in Haftung nehmen?
Ist das wirklich deine ernstgemeinte Meinung oder missverstehen wir uns nur einfach?
Das ProdHafttG ist ein, umgangssprachlich, Verbraucherschutzgesetz. Es soll den Verbraucher(Endverbraucher) vor Haftungsausschluss des Gewerbetreibenden schützen. Es gibt kein Verbraucherschutzgesetz in irgendeiner Form das Verbraucher vor Verbaucher schützt, denn dafür gibt es nunmal das BGB.