A
alfredo_ildesonfo
- Beiträge
- 13
- Erder konnte bei Erstinbetriebnahme nicht überprüft werden
- #1
Hallo!
Ich poste mal die Frage hier, vielleicht könnt ihr mir helfen. Ich bin aus Österreich und habe neulich ein Haus vom Bauträger gekauft - Neubau. Da es sich bei der Frage um eine europäische Norm handelt, wird der Sachverhalt auch für Deutschland gelten.
Mir wurde bei der Übergabe ein Erstbefund mitgegeben und da ist mir aufgefallen, dass die Erdungsanlage nicht überprüft wurde. Auf Nachfrage beim prüfenden Elektriker hieß es, dass er nicht bei der Errichtung des Erders dabei war, dies der Bauträger mit der Baufirma gemacht hätte und er keine Verantwortung dafür übernehmen kann. Die läge beim Bauträger. Leider haben wir bereits sehr viele Probleme mit dem Bauträger. Der Elektriker meinte, er könne jederzeit den Erder prüfen, hat mich jedoch darauf hingewiesen, dass falls die Werte nicht stimmen würden, er die Anlage außer Betrieb nehmen müsse, da Gefahr in Verzug bestünde.
Ich bin ziemlich verunsichert, vor allem da es mit dem Bauträger bereits viele Probleme und Streit gab. Ich frage mich, wie so etwas bei einer Erstinbetriebnahme nicht mitgeprüft werden muss und wie diese freigegeben werden kann? Die zugrundeliegende Norm ist die ÖVE/ÖNORM E 8001.
Sollte ich so etwas prüfen lassen?
Ich poste mal die Frage hier, vielleicht könnt ihr mir helfen. Ich bin aus Österreich und habe neulich ein Haus vom Bauträger gekauft - Neubau. Da es sich bei der Frage um eine europäische Norm handelt, wird der Sachverhalt auch für Deutschland gelten.
Mir wurde bei der Übergabe ein Erstbefund mitgegeben und da ist mir aufgefallen, dass die Erdungsanlage nicht überprüft wurde. Auf Nachfrage beim prüfenden Elektriker hieß es, dass er nicht bei der Errichtung des Erders dabei war, dies der Bauträger mit der Baufirma gemacht hätte und er keine Verantwortung dafür übernehmen kann. Die läge beim Bauträger. Leider haben wir bereits sehr viele Probleme mit dem Bauträger. Der Elektriker meinte, er könne jederzeit den Erder prüfen, hat mich jedoch darauf hingewiesen, dass falls die Werte nicht stimmen würden, er die Anlage außer Betrieb nehmen müsse, da Gefahr in Verzug bestünde.
Ich bin ziemlich verunsichert, vor allem da es mit dem Bauträger bereits viele Probleme und Streit gab. Ich frage mich, wie so etwas bei einer Erstinbetriebnahme nicht mitgeprüft werden muss und wie diese freigegeben werden kann? Die zugrundeliegende Norm ist die ÖVE/ÖNORM E 8001.
Sollte ich so etwas prüfen lassen?