Frage Kennzeichnungspflicht Elekto Material

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helge 2

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  • Frage Kennzeichnungspflicht Elekto Material
  • #1
Hallo zusammen !
Ich beabsichtige einen Badheizkörper(Handtuchtrockner)über das Internet zu bestellen.
Leider wurden auf der Seite vom Verkäufer keine Angaben zur Schutzklasse der Heizpatrone incl. der angebaute kleinen Steuerung/Thermostat angegeben.

Ich möchte im Vorfeld den Verkäufer kontaktieren.

Welche Fragen müßte ich konkret stellen außer der Frage nach der Schutzklasse IP...
Muß ein VDE/GS Zeichen dauerhaft angebracht sein ?
Muß evtl.auch eine DIN angebracht sein ?

Gruß und Danke helge2

PS:Bitte keine Antworten,wie zb.kauf gleich beim Markenhersteller.Danke
 
  • Frage Kennzeichnungspflicht Elekto Material
  • #2
Die CE-Kennzeichnung ist die einzige, die das Produkt haben muss um verkauft werde zu dürfen - alle weiteren Prüfungen und Kennzeichnungen sind freiwillig.
 
  • Frage Kennzeichnungspflicht Elekto Material
  • #3
T.Paul,
erstmal Danke,aber nur auf das CE-Kennzeichen gebe ich nicht viel.
Ich habe den Verkaüfer kurz angeschrieben.
Frage nach Schutzklasse IP.../Vorhandensein von VDE/GS.

Denke mal zumindest die Schutzklasse muß irgendwie belegt werden.Ansonsten lasse ich die Finger von dem Angebot.

gruß helge2
 
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  • #4
das Symbol der VDE sollte auf jeden Fall drauf sein.
CE bedeutet nur das es in EU verkauft werden darf.
 
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  • #5
CE bedeutet nur das es in EU verkauft werden darf.

CE bedeutet das das Gerät eine Konformität mit den geltenden Normen hat.
 
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  • #6
... bedeutet, dass der Hersteller behauptet, dass ...
 
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  • #7
... bedeutet, dass der Hersteller behauptet, dass ...

Wenn nicht normenkonform, dann Massregelverfahren durch die zuständige Bezirksregierung. -> Rückruf -> Geldstrafe -> Haftstrafe für Verantworliche

Wer nur verkauft ohne darauf hinzuweisen das Elektroartikel nur durch in das Installatuersverzeichnis eingetragene Betriebe bei Änderungen, Erweiterungen und Neuverbau tätig werden darf setzt sich dem Risiko aus das er abgemahnt werden kann. Von weiteren Zivilrechtlichen Ansprüchen des Käufers einmal abgesehen.
 
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  • #8
elektroblitzer schrieb:
Wenn nicht normenkonform, dann Massregelverfahren durch die zuständige Bezirksregierung. -> Rückruf -> Geldstrafe -> Haftstrafe für Verantworliche

Doch nicht bei den Chinesen…

elektroblitzer schrieb:
Wer nur verkauft ohne darauf hinzuweisen das Elektroartikel nur durch in das Installatuersverzeichnis eingetragene Betriebe bei Änderungen, Erweiterungen und Neuverbau tätig werden darf setzt sich dem Risiko aus das er abgemahnt werden kann.

Mich hat noch nie jemand hingewiesen. Und die Cinesen interessiert das auch nicht.

Lutz
 
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  • #9
Mich hat noch nie jemand hingewiesen.

Das Urteil des Oberlandesgerichts Dresden ist vom Juli 2012. Das dauert etwas bis alle das über eine Abmahnung mitbekommen.

Es geht hier um Onlineshops in Deutschland.
 
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  • #10
elektroblitzer schrieb:
Mich hat noch nie jemand hingewiesen.

Das Urteil des Oberlandesgerichts Dresden ist vom Juli 2012. Das dauert etwas bis alle das über eine Abmahnung mitbekommen.

Es geht hier um Onlineshops in Deutschland.

Dann warte ich mal ab.

Lutz
 
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