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chiller
Guest
Hallo liebe Forumbenutzer!
Ich bin neu hier und habe gleich einmal eine Frage.
Wir bauen zusammen mit einem Bauunternehmen ein freistehendes Einfamilienhaus.
Die Kellerplatte ist bereits gegossen und härtet aktuell aus.
Seitlich im Bereich des zukünftigen Technikraumes steht ca. 1m Lang ein Flachstahl heraus, der aus meiner Sicht zum Fundamenterder gehört.
Nun meine Frage(n):
- Ist es Notwendig/Pflicht zusätzlich einen Ringerder um das Haus im Abstand von ca. 1m aus z.B. Edelstahl im Erdreich zu vergraben und mit dem Fundamenterder zu verbinden?
Wir planen keinen äußeren Blitzschutz (Blitzableiter).
Ich dachte seit neusten Bestimmungen (hören/sagen) wäre seit kurzem bei Neubauten beides (oder zumindest der Ringerder pflicht.
Da der Beton eine sehr schlechte Leitfähigkeit hat.
Für eure aussagekräftigen Antworten bin ich gespannt und dankbar.
Idealerweise wären mir auch Verweise auf Richtlinien wie DIN xyz hilfreich, auf die sich eure Aussagen stützen.
Vielen Dank und Gruß
Chiller
Ich bin neu hier und habe gleich einmal eine Frage.
Wir bauen zusammen mit einem Bauunternehmen ein freistehendes Einfamilienhaus.
Die Kellerplatte ist bereits gegossen und härtet aktuell aus.
Seitlich im Bereich des zukünftigen Technikraumes steht ca. 1m Lang ein Flachstahl heraus, der aus meiner Sicht zum Fundamenterder gehört.
Nun meine Frage(n):
- Ist es Notwendig/Pflicht zusätzlich einen Ringerder um das Haus im Abstand von ca. 1m aus z.B. Edelstahl im Erdreich zu vergraben und mit dem Fundamenterder zu verbinden?
Wir planen keinen äußeren Blitzschutz (Blitzableiter).
Ich dachte seit neusten Bestimmungen (hören/sagen) wäre seit kurzem bei Neubauten beides (oder zumindest der Ringerder pflicht.
Da der Beton eine sehr schlechte Leitfähigkeit hat.
Für eure aussagekräftigen Antworten bin ich gespannt und dankbar.
Idealerweise wären mir auch Verweise auf Richtlinien wie DIN xyz hilfreich, auf die sich eure Aussagen stützen.
Vielen Dank und Gruß
Chiller