Gehört der Raum über dem SG-Platz zum AAR

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Lebowski1

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Hallo,

Beim mir im Zählerschrank gibt es einen Zählerplatz und einen SG-Platz. Klar ist, dass die 2x6TE über den Zähler zum AAR gehören, was aber ist mit den 2x6TE über den SG-Platz. Gehören die zum AAR. Wenn nicht, was darf da rein. Ich hätte noch ein Smartmeter + LS für die PV-Anlage. Dürfte die darein?

Allgemein: Darf in den AAR eine Sicherungs-Lastentrennschalter für ein Nebengebäude?

Danke
 
Den Platz über dem TSG kannst du frei belegen. Er gehört nicht zum AAR.
"Im AAR dürfen folgende Betriebsmittel untergebracht werden:
1. Hauptleitungsabzweigklemmen (HLAK) oder Hauptschalter – für den Anschluss der Zuleitung zum nachfolgenden Stromkreisverteiler; oder eine FI-Schutzeinrichtung (RCD) – für den Schutz der Zuleitung zum Stromkreisverteiler.
2. Freigaberelais – für steuerbare Verbrauchseinrichtungen nach § 14a EnWG.
3. HAN-Schnittstellen (z. B. VZ314) – für die leitungsgebundene Übertragung von Daten in die Kundenanlage (Achtung: nicht zu verwechseln mit der RJ45-Buchse für die Datenübertragung an den Messstellenbetreiber [WAN]).
4. FI-Schutzeinrichtungen, LS-Schalter und Kombinationen dieser beiden Geräte (z. B. FI/LS) – zur Absicherung von maximal drei Wechselstromkreisen (z. B. für Kellerbeleuchtung, Waschmaschine, Trockner). Diese dürfen mit max. 16 A/10 kA abgesichert werden. Einer dieser drei möglichen Stromkreise darf auch zur Absicherung von Erzeugungsanlagen oder Ladeeinrichtungen für
Elektrofahrzeuge verwendet werden.
5. Überspannungsschutz (SPD) – vom Typ 1 oder Typ 2. Hager empfiehlt aber grundsätzlich den Einbau des Kombiableiters für den netzseitigen Anschlussraum (z. B. SPA701Z)." Quelle: Hager
 
Hallo und danke für die Antwort
Hauptleitungsabzweigklemmen (HLAK) oder Hauptschalter – für den Anschluss der Zuleitung zum nachfolgenden Stromkreisverteiler; oder eine FI-Schutzeinrichtung (RCD) – für den Schutz der Zuleitung zum Stromkreisverteiler.
das heißt also, dass im AAR kein Lasttrennschalter untergebracht werden darf. Aber ein Hauptschalter und ein FI zur Absicherung. Gibt es einen Grund dafür?
 
Wieso kommst Du drauf, daß der Hauptschalter kein Lasttrennschalter sein darf?

Da solche Schalter Laienbedienbar sein müssen, geht auch gar kein Schalter der nicht ein Lasttrennschalter ist.
 
Ich meinte einen Sicherungslasttrennschalter (D02). Der ist also erlaubt?
 
Ey, ob das Ding jetzt Sicherungslasttrennschalter heißt oder Verunsicherungslasttrennschalter ist völlig wumpe. Es geht um die Funktion. Er schaltet eine Hauptleitung. In diesem Fall auch unter Last. Also JA! Kannste einbauen. Ist erlaubt.

Mal davon abgesehen, dass das eh kaum jemals jemanden interessieren wird, was du in deinem AAR installierst, solange es keinen Schaden anrichtet.
 
Ein Sicherungslasttrenschalter ist schon was anderes als ein Lasttrennschalter.
Dieser enthält gegenüber dem einfachen Lasttrennschalter eben auch Sicherungen.

Trotzdem sehe ich auch bei diesem kein Problem den dort ein zu setzen auch wenn der in der AR-N 4100 nicht explizit aufgeführt ist
 
Thema: Gehört der Raum über dem SG-Platz zum AAR
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