Hallo,
ich habe jetzt noch eine Möglichkeit entdeckt, und frage mich ob das statthaft ist oder ob irgendwelche Bestimmungen dem entgegen stehen: unsere Wohnung wurde aus zwei übereinanderliegenden Wohnungen zusammengelegt. Wir haben daher zwei Unterverteilungen, eine für die untere Etage und eine für die obere (laufen beide über gemeinsamen Zähler im Keller). Die ursprüngliche Küche in der unteren Etage wird nicht mehr genutzt, somit könnte man den dort vorhandenen Herdanschluss (5x2,5mm² Drehstrom) durch die Decke in die darüber liegende Küche führen und für die Versorgung von Backofen, Dampfgarer und Mikrowelle verwenden. Der Herdanschluss der unteren Etage läuft über einen FI-Schutz und ist mit 3x16A abgesichert. Die Sicherungen für die in der oberen Etage in der Küche
sich befindenen Elektrogeräte wären dann jedoch in der unteren Etage. Ist das so erlaubt. Falls nicht, was spricht dagegen?
Danke und Gruß
Tobias