Octavian1977 schrieb:
Vor nicht all zu langer Zeit wurde sogar festgehalten, daß der VNB auch für Überspannungsschäden aufkommen muß, die über sein Netz ins Haus gekommen sind.
Wo denn das? Das höre ich zum ersten Mal - wäre natürlich toll für die Kunden, wenn der VNB uneingeschränkt für Schäden durch Überspannung aus Netzrichtung haftbar gemacht werden könnte, aber ich kann mir das irgendwie nicht so richtig vorstellen - ich habe sogar im Gegenteil schon mal von einem Fall gehört, da hat der VNB durch Falschanschluss die Überspannung verursacht und konnte sich trotzdem irgendwie aus der Affaire ziehen, die Details weiß ich aber auch nicht mehr, die Sache ist schon Jahre her.
Auf der anderen Seite wäre solch eine "Pauschalhaftung" schon ein bisschen unfair gegenüber dem VNB. Außerdem kämen dann bestimmt gleich wieder superintelligente Sparheimer auf die glorreiche Idee, den Sinn von Überspannungsschutzmaßnahmen in Frage oder gar Abrede zu stellen...
Im konkreten Fall kann ich den VNB nicht verstehen - ich hatte, ohne irgendwelche detaillierten Einblicke, schnell den Verdacht, dass der Fehler auf Netzbetreiberseite liegen könnte - sooo selten sind defekte Muffen nun auch wieder nicht (ich nehme mal an, die Muffe in diesem Fall ist nicht hochgegangen, sondern verreckt). Dass von VNB-Seite lapidar behauptet wird, "man könne nichts Auffälliges entdecken", kommt mir doch reichlich absonderlich vor - welche Prüfung wurde denn vom VNB durchgeführt, die "keinen Befund" geliefert haben soll? So wie sich das für mich anhört, gar keine, denn die Information war ja erwiesenermaßen falsch!
Und wenn man mal unterstellt, dass der befreundete Elektriker nicht enorm inkompetent und dies für alle ersichtlich ist, finde ich die Reaktion des VNB eine umso größere Frechheit!
Ich bin kein Jurist und möchte mich nicht zu weit aus dem Fenster lehnen, aber ich tendiere auch dazu, dass der VNB die entstandenen Kosten zu tragen hat. Die Aufforderung, die Hausratversicherung zur Regulierung heranzuziehen, ist jedenfalls Humbug und völlig realitätsfremd, dazu braucht es auch kein juristisches Fachwissen, das sagt einem schon der gesunde Menschenverstand!
Insgesamt hat sich der VNB hier nicht mit Ruhm bekleckert und sich selbst ein hohes Maß an Inkompetenz attestiert! Traurig!
MfG, Fenta