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Markus89
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- Installationszonen auf Rohfußboden vs. in Filigrandecke
- #1
Hallo zusammen,
mich interessiert mal folgendes. Warum darf in der Filigrandecke auf kürzestem Weg verlegt werden und auf dem Rohfußboden muss unter Einhaltung der Installationzonen verlegt werden?
In der Filigrandecke könnte ich doch auch Leitungen beschädigen, wenn ich eine Lampe, Sitzsack, Boxsack oder oder oder an die Decke schraube, in der eben entsprechend Leitungen/Kabel verlegt worden sind - das scheint jedoch kein ausschlaggebendes Argument zu sein hier die Installationszonen zu fordern - viel mehr wird es hier sicher um die Statik gehen (wegen den Häufungen, wenn man alles in Zonen verlegt)?
Wenn ich mir nun aber überlege, dass auf den Rohfußboden dann noch Dämmung + schwimmender Estrich kommt (z.B. 18cm Fußbodenaufbau für Fußbodenheizung), dann ist es doch auch sehr unwahrscheinlich jemals eine Leitung durch Anbohren von oben zu beschädigen - von unten sowieso nicht, wenn man hier erst die 20cm Filigrandecke durchbohren müsste um auf die zwischen Filigrandecke und 18cm Fußbodenaufbau verlegten Leitungen/Kabel zu treffen.
Kann hier jemand Licht ins dunkle bringen? Ich kann mir nicht vorstellen, dass die Vorschrift Mitleid mit Demjenigen hat, der dann den Mehraufwand beim Zurechtschneiden der Dämmung für den Fußbodenaufbau hat.
Vielen Dank im Voraus.
mich interessiert mal folgendes. Warum darf in der Filigrandecke auf kürzestem Weg verlegt werden und auf dem Rohfußboden muss unter Einhaltung der Installationzonen verlegt werden?
In der Filigrandecke könnte ich doch auch Leitungen beschädigen, wenn ich eine Lampe, Sitzsack, Boxsack oder oder oder an die Decke schraube, in der eben entsprechend Leitungen/Kabel verlegt worden sind - das scheint jedoch kein ausschlaggebendes Argument zu sein hier die Installationszonen zu fordern - viel mehr wird es hier sicher um die Statik gehen (wegen den Häufungen, wenn man alles in Zonen verlegt)?
Wenn ich mir nun aber überlege, dass auf den Rohfußboden dann noch Dämmung + schwimmender Estrich kommt (z.B. 18cm Fußbodenaufbau für Fußbodenheizung), dann ist es doch auch sehr unwahrscheinlich jemals eine Leitung durch Anbohren von oben zu beschädigen - von unten sowieso nicht, wenn man hier erst die 20cm Filigrandecke durchbohren müsste um auf die zwischen Filigrandecke und 18cm Fußbodenaufbau verlegten Leitungen/Kabel zu treffen.
Kann hier jemand Licht ins dunkle bringen? Ich kann mir nicht vorstellen, dass die Vorschrift Mitleid mit Demjenigen hat, der dann den Mehraufwand beim Zurechtschneiden der Dämmung für den Fußbodenaufbau hat.
Vielen Dank im Voraus.