G
Gurke
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- "gelernter Ossi"
- Kostenabwälzung bei Umrüstung auf Erdkabel
- #21
Hallo kurtisane
Auf der Seite:
http://www.bosy-online.de/Elektroinstal ... Altbau.pdf
Gibt es folgenden Absatz:
Bestandsschutz für elektrische Anlagen
Die im Baurecht enthaltenen Aussagen zum Bestandsschutz
lassen sich sinngemäß auf elektrische Anlagen und Betriebsmittel
übertragen:
Bestandsschutz besteht für elektrische Anlagen oder elektrrische Betriebsmittel dann,
• wenn diese den zum Zeitpunkt ihres Errichtens oder Herstellens
gültigen DIN-VDE-Bestimmungen entsprochen
haben und diesen noch entsprechen und
• wenn in Folgenormen oder anderen Regelwerke keine
Anpassung an den aktuellen Stand der Technik gefordert
wird und
• wenn die Anlagen unter den zum Zeitpunkt der Errichtung
bestehenden Betriebs- und Umgebungsbedingungen, für
die sie ausgelegt waren, weiterhin betrieben werden und
• wenn keine Mängel bestehen, die Gefahr für Leib und
Leben sowie für Sachen bedeuten.
Damit handelt es sich bei der Klärung der Frage nach dem
Bestandsschutz um eine verantwortungsvolle und nicht
immer leichte Aufgabe für Elektrotechniker. Es ist erfor -
derlich, die heute gültigen Normen und Vorschriften zu
kennen, aber darüber hinaus auch die damals geltenden
Regelwerke.
Die Elektrofachkraft sollte bei ihrer Bewertung immer den
Sicherheitsgedanken im Vordergrund behalten und die Kunden
entsprechend beraten. Denn die Elektrofachkraft kennt
die möglichen Gefahren des elektrischen Stromes, weiß über
den aktuellen Stand der Technik Bescheid und sollte versuchen,
die Kunden vom heute geltenden Sicherheitsstandard
zu überzeugen. Das wird nicht immer einfach sein, da häufig
wirtschaftliche Interessen im Vordergrund stehen.
Es ist ein Anfang!
Bis später
Auf der Seite:
http://www.bosy-online.de/Elektroinstal ... Altbau.pdf
Gibt es folgenden Absatz:
Bestandsschutz für elektrische Anlagen
Die im Baurecht enthaltenen Aussagen zum Bestandsschutz
lassen sich sinngemäß auf elektrische Anlagen und Betriebsmittel
übertragen:
Bestandsschutz besteht für elektrische Anlagen oder elektrrische Betriebsmittel dann,
• wenn diese den zum Zeitpunkt ihres Errichtens oder Herstellens
gültigen DIN-VDE-Bestimmungen entsprochen
haben und diesen noch entsprechen und
• wenn in Folgenormen oder anderen Regelwerke keine
Anpassung an den aktuellen Stand der Technik gefordert
wird und
• wenn die Anlagen unter den zum Zeitpunkt der Errichtung
bestehenden Betriebs- und Umgebungsbedingungen, für
die sie ausgelegt waren, weiterhin betrieben werden und
• wenn keine Mängel bestehen, die Gefahr für Leib und
Leben sowie für Sachen bedeuten.
Damit handelt es sich bei der Klärung der Frage nach dem
Bestandsschutz um eine verantwortungsvolle und nicht
immer leichte Aufgabe für Elektrotechniker. Es ist erfor -
derlich, die heute gültigen Normen und Vorschriften zu
kennen, aber darüber hinaus auch die damals geltenden
Regelwerke.
Die Elektrofachkraft sollte bei ihrer Bewertung immer den
Sicherheitsgedanken im Vordergrund behalten und die Kunden
entsprechend beraten. Denn die Elektrofachkraft kennt
die möglichen Gefahren des elektrischen Stromes, weiß über
den aktuellen Stand der Technik Bescheid und sollte versuchen,
die Kunden vom heute geltenden Sicherheitsstandard
zu überzeugen. Das wird nicht immer einfach sein, da häufig
wirtschaftliche Interessen im Vordergrund stehen.
Es ist ein Anfang!
Bis später