Neuer Zähler in alter Installation wg. Vermietung

Diskutiere Neuer Zähler in alter Installation wg. Vermietung im Forum Grundlagen & Schaltungen der Elektroinstallation im Bereich ELEKTRO-INSTALLATION & HAUSELEKTRIK - Hallo, wir haben folgendes Problem: wg. erstmaliger Vermietung einer Wohnung im Zweifamilienhaus (NRW, BJ 1965) möchten/sollten/müssen (?) wir...
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Zook

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Hallo,

wir haben folgendes Problem: wg. erstmaliger Vermietung einer Wohnung im Zweifamilienhaus (NRW, BJ 1965) möchten/sollten/müssen (?) wir einen getrennten Stromzähler für die Mietwohnung und ggf. den Allgemeinstrom einbauen.

Der Elektriker war heute da und erklärte, die alte Installation (die alten schwarzen Platten, zwei FI-Schalter, Ferraris-Zähler, alles nie erneuert) entspricht seit Ewigkeiten nicht mehr den Vorschriften und der Netzbetreiber könnte und würde da keine neuen Zähler einbauen.

Also: alles raus, Zählerschrank mit neuen Zählern in den Keller, Leitungen nach oben zum bestehenden Schrank, der Schrank enhält eine neue Unterverteilung. Zwei Tage Arbeit und Material - Kostenpunkt geschätzt 4000,- plus X. Voranschlag kommt.

Damit ist die Miete fürs erste Jahr praktisch weg. Autsch.

Meine Frage (die sich natürlich mit dem Mietrecht überschneidet): geht es irgendwie günstiger? Im Mietvertrag haben wir (unser erster Vertrag als *Vermieter*) nur angegeben, daß ein getrennter Zähler nachgerüstet wird und der Strom solange nach Personen abgerechnet wird.

Der Vertrag ist vielleicht ein Thema für ein anderes Forum, aber gibt's eine technische Lösung, die viellecht einfacher ist? Könnte man Zwischenzähler für die Mietwohnung und den Allgemeinstrom setzen?
 
Bei Baujahr 1965 ist es genauso angeraten, bei der gelegenheit die gesamte Wohnungsinstallation zu erneuern.
Den Strom weiterzuverkaufen birgt das Risiko das ihr diesen vorfinanziert.

Ob ein Allgemeinstromzähler sinnvoll ist, wage ich zu bezweifeln, da ihr selber das Objekt bewohnt würde ich da einen Zwischenzähler für setzen lassen, sonst ist am Ende des Tages womöglich die Grundgebühr höher als der verbrauchte Strom.
 
Bei Baujahr 1965 ist es genauso angeraten, bei der gelegenheit die gesamte Wohnungsinstallation zu erneuern.

Erstmal Danke für die Antwort. "Die gesamte Wohnungsinstallation" erneuern - jedes Unterputzkabel neu legen? Das schluckt die Miete bis 2025...
 
Schließe mich den Vorrednern an. Installation 1965 ist nicht mehr Sicher, Neuer Zählerschrank ist Voraussetzung für zusätzliche Zähler bzw. Leistungsänderungen, siehe Anlage - Auszug TAB
 

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  • Zählerplatz-Änderung.pdf
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"Die gesamte Wohnungsinstallation" erneuern - jedes Unterputzkabel neu legen? Das schluckt die Miete bis 2025...
Bei Baujahr 65 sollte man da wirklich mal langsam drüber nach denken.
Das muss in meinen Augen aber jetzt nicht unbedingt gleichzeitig mit der Zähleranlage sein.
Voraussetzung zum Verschieben ist aber das die bestehende Anlage aktuell in Ordnung ist (Überprüfung auch mittels Messgerät)!

Wenn du da mehr wissen möchtest wären aber allgemein mehr Informationen über den jetzigen Aufbau sinnvoll (Skizzen, Fotos...).
 
Vor der Vermietung zuerst die Wohnung modernisieren. Auch den Zählerschrank erneuern.
Du kannst dich ja mal erkundigen, ob du einen Teil der Modernisierungskosten auf die Miete umlegen kannst.
 
Könnte man Zwischenzähler für die Mietwohnung und den Allgemeinstrom setzen?

Ganz klar Nein!
Der Mieter hat das Recht seinen Stromanbieter selbst frei zu wählen, das geht nur mit eigenem Hauptzähler und nicht mit einem Unterzähler an Deinem, der vom Stromanbieter xy beliefert wird...

Ciao
Stefan
 
Je nach Bonn bekommt man trotzdem ein Zähler versuchs mit ein paar anderen Elektrikern vielleicht schaffst dus mit einem
 
Ganz klar Nein!
Der Mieter hat das Recht seinen Stromanbieter selbst frei zu wählen, das geht nur mit eigenem Hauptzähler und nicht mit einem Unterzähler an Deinem, der vom Stromanbieter xy beliefert wird...

Ciao
Stefan
Und auch hier meine obligatorische Frage: Steht wo, gibt es entsprechende Gerichtsurteile?

Und Bj1962, d.h. Es könnte in Teilen noch klassische Nullung vorhanden sein, da aber FI-Schalter (oder wohlmöglich FU-Schalter) wird man Glück haben können.
Aber wohin ich hinaus will ist, wenn da was erneuert wird, die Wasserleitungen nicht vergessen. Dürften noch verzinkt ausgeführt sein, wenn da zwischenzeitlich an der Heizungsanlage herumgeschraubt und Kupfer durch son Flachbauklempner verbaut wurde - na denn viel Spaß.
Normalerweise ist solche ein Haus nach über 50 Jahren der Kernsanierung mit moderner Wärmedämmung fällig. Da reden wir aber eher über einen sechsstelligen Betrag, könnte aber dann das Doppelte an Miete nehmen, um dies zu refinanzieren. Wenn man selber etwas ältlicher ist, würde ich dies aussitzen und der Enkelgeneration überlassen - die würden das eh verkaufen. Da die Grundstücke früher auch wegen der Selbstversorgung größer waren, wird das Objekt eh platt gemacht und es kommt min. Ein DH oder sogar ein kleiner Block rauf.
Also man kann auch beglaubigte Zwischenzähler zur Abrechnung einbauen, wenn sich der Versorger querstellt. Dann kann zwar der Mieter seinen Versorger nicht frei wählen, aber dafür hat er eine günstige Wohnung oder man lässt füt 4k€ umbauen und nimm 600,-€ p.A. Mehr an Miete.
 
Zum Thema Stromabrechnung schaust Du mal ins Mietrecht, außer für besondere Verhältnisse wie Untervermietung, Ferienwohnungen oder ähnliches, ist für vermieteten Wohnraum nur eine Abrechnung über einen eingetragenen Messtellenbetreiber zulässig der es dem Mieter ermöglicht seinen Stromanbieter frei zu wählen.

für eine so alte Immobile ist durchaus dringend an zu raten die Elektrik von Grund auf zu erneuern.

Als Vermieter kann man halt eben nicht nur einfach die Tür auf machen und Geld einnehmen sondern hat auch Verpflichtungen.
Ansonsten gäbe es für einen Großteil der Miete überhaupt keine Grundlage.
 
Zum Thema Stromabrechnung schaust Du mal ins Mietrecht, außer für besondere Verhältnisse wie Untervermietung, Ferienwohnungen oder ähnliches, ist für vermieteten Wohnraum nur eine Abrechnung über einen eingetragenen Messtellenbetreiber zulässig der es dem Mieter ermöglicht seinen Stromanbieter frei zu wählen.
Auch wenn man es immer und immer wiederholt, es wird dadurch nicht richtiger. Wenn man ins Mietrecht schaut, also ins BGB §535 ff. bis §580a, steht da nix von wegen Recht auf "..eigenen Stromanbieter zu wählen..." oder "...Abrechnung über einen eingetragenen Messtellenbetreiber zulässig...".

Es gilt, zum Glück, noch immer die Vertragsfreiheit, und wenn da was anderes vereinbart ist, was nicht gegen geltende Gesetze/Verordnungen verstößt, ist das nunmal gültig. Und nein, es ist keine "zum Nachteil des Mieters abweichende Vereinbarung", denn der Vermieter unterliegt dem Wirtschaftlichkeitsgebot wonach der günstigsten, aber nicht den billigsten, Stromanbieter zu wählen ist. Er "verkauft" auch keinen Strom an seine Mieter, sondern legt die Kosten nur bedarfsgerecht auf die einzelnen Mieter um, ebenso wie es beim Wasser der Fall ist.
Das ist wie mit dem "Recht auf eine Wallbox". Es gibt kein Recht auf eine Wallbox, denn dann könnte ja jeder Mieter in Deutschland sofort eine Wallbox "einklagen".
Es steht aber natürlich jedem frei, je nach Dicke der Breiftasche oder Rechtschutzversicherung, damit die Gerichte zu fluten...

Das ändert aber nichts daran, das solch alte elektrische Anlagen wie von @Zook , natürlich mal ertüchtigt werden sollten, und wenn es um Vermietung geht sollte das ein Muss sein.
 
So so sollte ein Muss sein, ist es aber nicht . Und hier ist einzig und allein der Gesetzgeber gefordert. Ein Vermieter wird von sich aus kaum in die Modernisierung investieren wenn er dazu nicht gezwungen wird.
Nachtrag es besteht auch die Möglichkeit einen Hutschienenzwischenzähler als Übergangslösung zu installieren .
Wenn du erstmals neu vermieten willst, rate ich da nur bring zuerst die Wohnungsinstallation auf Vordermann und zwar vor Vermietung.
 
So so sollte ein Muss sein, ist es aber nicht . Und hier ist einzig und allein der Gesetzgeber gefordert.
Genau! Alles schön in Gesetze und Verordnungen pressen, anderes lernen die miesen Vermieter-Schweine es ja nicht! :rolleyes:
Das zum Mietvertag immer zwei gehören, scheint wohl dem einen oder anderen nicht so wiklich bekannt zu sein. Hängt bestimmt mit dem gewonnen Erfahrungen der letzten zwei Generationen zusammen. Das erinnert mich an etwas, was ich die Tage gelesen habe :
Früher stand in der Betriebsanleitung eines Automobils oftmals noch wie man das Ventilspiel einstellt, heute steht da drin das man die Flüssigkeit in der Batterie nicht trinken sollte...
Ja, ich denke da sollte man mehr mit Gesetzen und Verordnungen argumentieren, definitiv!

Ein Vermieter wird von sich aus kaum in die Modernisierung investieren wenn er dazu nicht gezwungen wird.
Genau! Zwingen wir das Pack zu Boden. Der soll erstmal richtig bluten, bevor er dann seine Top-Mietwohnungen in exzellenter Lage zu niedrigsten Preisen an zahlungsstarke Mieter:innen vergeben darf :rolleyes:

An was erinnert mich sowas...hmm..achne, lassen wir das lieber mal :rolleyes:

btw
Ich brauch hoffendlich nicht zu erwähnen, das in dem Beitrag möglicherweise Ironie und Sarkasmus in nicht unerheblichen Maße enthalten sein kann. Doch, ist bestimmt besser es zu erwähnen, wegen der Batterie und dem Trinken und so :cool:
 
@PeterVDK sag mal wo lebst du eigentlich ? Das der Gesetzgeber da Änderungen erzwingt siehst du bei Heizungsanlagen zb .
 
Sorry bei solch einem Thema sehe ich keine andere Lösung . Daran ändert auch dein Sarkasmus nichts ! Aber wie war das die Vermieter wollen ja nur das Beste vom Mieter. :p
 
Aber wie war das die Vermieter wollen ja nur das Beste vom Mieter. :p
hmm...ist das verwerflich mit seinem Gewerbe Geld zu verdienen? Kapitalismus hast du noch nicht so wirklich durchgespielt oder?

Vielleicht ein weiteres Beispiel, evt. für dich ein wenig zugänglicher, und natürlich aus dem Automobilbereich :
Da steht ein Gebrauchtwagen, keine Räder mehr dran, Lenkrad fehlt, Polster zerrissen und die tote Katze gammelt im Kofferraum. Wenn nun Herr X und Frau Y das Teil kaufen, und dann später in einem Interforum sich darüber beschweren, das die Karre Schrott ist, wem gibt man dann die Schuld?
Herr X und Frau Y? Ne, die sind ja davon ausgegangen, dass sie ein Gebrauchwagen kaufen der sauber und fahrbereit ist!
Den Gebrauchtwagenverkäufer? Klar! Erstens, das sind eh alles Halsabschneider und Gauner. Zweitens hat der ja bestimmt Herrm X und Frau Y über den (sichtbaren) Zustand des Autos angelogen und abgezockt. Und drittens, der will eh nur das beste von Herrn X und Frau Y, ihr Geld. Also da muss der Gesetzgeber den Gebrauchtwagenverkäufer erstmal zwingen nur noch 1a Gebrauchtwagen zu verkauft, und natürlich zu Preisen die weit unter Marktpreis liegen, schliesslich muss der kein Geld verdienen, der hat ja schon genug!

Na, die Message nun ein wenig klarer?

Und jetzt bitte nicht von wegen Ausnutzung von Notlagen, und "was bleibt denn den Mietern übrig". DAS ist ein ganz anderes Thema. Was macht denn den Unterschied aus, von zwei einigermaßen identischen 3-Zimmer Wohnungen in einem 6-Familienhaus, einzig und allein die Lage. DA gehört vom Gesetzgeber eingegriffen, nur beist er sich da in die eigene Hand.
Die pauschale Verurteilung von Vermietern, sowie die immer höheren Kosten für Wohnraumerstellung/-instandhaltung, und die damit einhergehenden Folgen erzeugen doch genau das was jetzt verteufelt wird ->>> Große, kaum antastbare Imobilienriesen. Und da wollen wir mal nicht anfangen von Gesetzgebung und sozialen Wohnungsbau.
Deswegen immer schön die Augen auf bei Eierkauf, und vorallem die Hähne und nicht die Hennen schlachten ^^

btw
Nur mal zum allgemein zum Nachdenken. Eine Generalsanierung des besagtes 6-Familienhaus, in dicht bebauter Innenstadtlage, lohnt sich im Vergleich zum (theoretischen) Neubau nicht. Solche Investitionen werden über Mieteinnahmen nicht mal im Ansatz rentabel, oder darlehensfinanziert, abgedeckt.
 
Thema: Neuer Zähler in alter Installation wg. Vermietung
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