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Becks88
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Hallo liebes Forum
Es geht hierbei um die Frag wer nach Aktueller Lage der DIN/VDE/BG --noch Elektroinstallationen
in Gebäuden durchführen darf und vorallem bis zu welchem Punkt .
kurz vorab ich bin vom Fach und bin auf diese Frage gestoßen als ich zufällig bei einer Altbaurenovierung dem vom Küchenbauer Installierten Herd wieder hervorholen musste und mich Quasi der Schlag traf #
Abisolationstelle vom NYM Mantel -Isolierung der Einzeladern verletzt (Kupfer sichtbar)
den billigste Stecker aus China genommen ,Drähte ohne Aderenthülsen im Stecker verschraubt (kein Käfig),
zudem zulang abisoliert das sich N und >Pe fast berühren und die kabelzugentlastung drückte direkt auf die Einzeldrähte ohne NYM Mantel .
eine Abnahme der Installation wurde vom Kunden nicht gefordert und auch die Firma betrachtete es als Qualifiziert Erledigt und verschraubte den Herd auch gleich .
Wir Diskutierten nun in der Firma ob eine Meldung an die BG erfolgen sollte und welche Aktuellen Vorschriften hier greifen .es herschte Uneinigkeit über den genauen Sachverhalt ob ein Monteur den noch eine Schulung brauch zum Herdanschluss oder nicht und ob der Herdausbau und nachträglich kontrolle den zur Endabnahme unserer Firma gehört .Sind wir durch die BG/VDE den wirklich dazu verpflichtet im Umfang der Endprüfung auch die Arbeit anderer Firmen zu prüfen ? und wieweit den so ein Monteur von Küchen gehen darf mit seiner Installation 230V Max oder doch 450V und Wo laut BG findet bei einer normalen Kücheninstallation den die Endprüfung durch eine Fachperson statt wenn nicht nebenher ein Elektriker auch auf der Baustelle ist ?Ist der Kunde dazu verpflichtet eine Fachfirma für die Prüfung zu holen oder sagt hier die BG achwas die Mini Schulung des Hobbyhandwerkers reicht volkommen muss keiner drüberschauen aber wir als Fachpersonal mit Prüfprotokoll, Messungen, etc, uns komischerweise immer Absichern müssen .
habe vorab schon versucht hier einen Passenden Text in den Harmoniesierungsdokumenten zu finden ,bin aber nur auf Industrie bereichsvorschriften gestoßen .vlt kann mir jemand zu meiner Frage ein Link schicken oder etwas Licht ins Dunkel bringen wie die Aktuelle Lage laut VDE/BG aussieht .
vielen Dank schonmal im Voraus
Es geht hierbei um die Frag wer nach Aktueller Lage der DIN/VDE/BG --noch Elektroinstallationen
in Gebäuden durchführen darf und vorallem bis zu welchem Punkt .
kurz vorab ich bin vom Fach und bin auf diese Frage gestoßen als ich zufällig bei einer Altbaurenovierung dem vom Küchenbauer Installierten Herd wieder hervorholen musste und mich Quasi der Schlag traf #
Abisolationstelle vom NYM Mantel -Isolierung der Einzeladern verletzt (Kupfer sichtbar)
den billigste Stecker aus China genommen ,Drähte ohne Aderenthülsen im Stecker verschraubt (kein Käfig),
zudem zulang abisoliert das sich N und >Pe fast berühren und die kabelzugentlastung drückte direkt auf die Einzeldrähte ohne NYM Mantel .
eine Abnahme der Installation wurde vom Kunden nicht gefordert und auch die Firma betrachtete es als Qualifiziert Erledigt und verschraubte den Herd auch gleich .
Wir Diskutierten nun in der Firma ob eine Meldung an die BG erfolgen sollte und welche Aktuellen Vorschriften hier greifen .es herschte Uneinigkeit über den genauen Sachverhalt ob ein Monteur den noch eine Schulung brauch zum Herdanschluss oder nicht und ob der Herdausbau und nachträglich kontrolle den zur Endabnahme unserer Firma gehört .Sind wir durch die BG/VDE den wirklich dazu verpflichtet im Umfang der Endprüfung auch die Arbeit anderer Firmen zu prüfen ? und wieweit den so ein Monteur von Küchen gehen darf mit seiner Installation 230V Max oder doch 450V und Wo laut BG findet bei einer normalen Kücheninstallation den die Endprüfung durch eine Fachperson statt wenn nicht nebenher ein Elektriker auch auf der Baustelle ist ?Ist der Kunde dazu verpflichtet eine Fachfirma für die Prüfung zu holen oder sagt hier die BG achwas die Mini Schulung des Hobbyhandwerkers reicht volkommen muss keiner drüberschauen aber wir als Fachpersonal mit Prüfprotokoll, Messungen, etc, uns komischerweise immer Absichern müssen .
habe vorab schon versucht hier einen Passenden Text in den Harmoniesierungsdokumenten zu finden ,bin aber nur auf Industrie bereichsvorschriften gestoßen .vlt kann mir jemand zu meiner Frage ein Link schicken oder etwas Licht ins Dunkel bringen wie die Aktuelle Lage laut VDE/BG aussieht .
vielen Dank schonmal im Voraus